3. Du kannst selbst einen Gutachter beauftragen. Dann hast Du beim nächsten Schaden gegenüber der Versicherung etwas in der Hand. Ich musste auch 1,5 Jahre nach dem Wildunfall die Rep. nachweisen als mir jemand ins Heck gefahren ist.
Als Nachweis reicht auch die jetzige Versicherungsabrechnung, besser noch eine Kopie der Werkstattrechnung.