Ich gebe nur das weiter was AtU sagt und schreibt.
Zitat:
Die Werkstattkette weist ihre Kunden darauf hin, dass die Herstellergarantie bei einer ATU-Inspektion erhalten bleibt. Es seien Zweifel aufgekommen, ob es zum Verlust der Garantieansprüche kommen könne.
Am 22. Juli 2009 hat die europäische Kommission ihre Optionen für die Zeit nach Auslaufen der GVO 2002 am 31. Mai 2009 bekannt gegeben. Darin heißt es unter anderem: "Aber auch neuere Fragen, die in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben, wie missbräuchliche Gewährleistungspraktiken, mit denen unabhängige Werkstätten verdrängt werden sollen, finden Berücksichtigung." ATU beruft sich in einem Kundenbrief auf die GVO. Jeder ATU-Kunde bekommt seit einiger Zeit beim Werkstattbesuch mit der Rechnung ein Standardblatt ausgehändigt, in dem die Werkstattkette darauf hinweist, dass die "Herstellergarantie in jedem Fall erhalten bleibt, wenn eine Inspektion oder Wartung nicht in einer Vertragswerkstatt, sondern in einer markenungebundenen Werkstatt durchgeführt wird". ATU erfülle alle Vorgaben, die einen Erhalt der Herstellergarantie sicherten. Die Werkstattkette sah sich zu diesem Vorgehen veranlasst, da Zweifel aufgekommen seien, ob eine von ATU durchgeführte Inspektion oder Wartung den Verlust der Garantieansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller zur Folge haben könnte, heißt es in dem Brief. (hb/se) Den Kundenbrief von ATU finden Sie unten in der Download-Box.
Der Link dazu http://www.autohaus.de/nachrichten/at…uch-859736.html