Moin
Ich habe eine Frage bei folgendem Satz in der Garantiebestimmung (Zusatzgarantie nach Werksgarantie)
Zitat
Voraussetzung für die Garantieansprüche
"an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-Inspektions und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenene Marke bzw. nach Herstellervorschriften ausführen und dokumentieren lässt."
Ich verstehe den Satz so "bzw nach Herstellervorschriften" sollte doch bedeuten ich kann auch in eine freie Werkstatt diese Arbeiten erledigen lassen die einen Wartungs/Inspektionsstempel setzen können, oder bin ich da völlig auf dem Holzweg?