... das Problem stellt sich aus meiner Sicht überhaupt nicht. In jedem Versicherungsvertrag steht drin, daß der Besiter/Eigentümer dafür ZU SORGEN HAT, daß das Auto entsprechend gesichert abgestellt wurde. In öffentlich zugänglichen Geländen - dazu zählt im Zweifelsfall auch die nicht-abgeschlossene Garage - ist das Fahrzeug also abzuschließen.
Weiter steht auch drin, daß ein Zuwiderhandeln eine mindestens fahrlässige, ggf. sogar eine GROB-fahrlässige Handlung darstellt.
Das ist der Ankerpunkt, an dem sich die Versicherung dann querstellen wird. Garage nicht abgeschlossen, Auto nicht abgeschlossen -> keine Ersatzleistungen. Dann kannst Du nur hoffen, daß im Diebstalsfall das Wägelchen nie mehr auftaucht, so daß nicht nach nicht vorhandenen Einbruchsspuren gesucht werden kann...
Anders würde es natürlich aussehen, wenn die Garage aufgebrochen wurde. Dann stand es ja schon gesichert. Deiner Batterie hilft es dennoch nicht
Gruß Jörg