Undichtes Schiebedach und Gebrauchtwagengarantie

  • für mich klingt das so als wäre es auf und du gießt direkt in den ablauf. ?(

    hast recht so war es auch :P :D

    beim mondi ist der rahmen des schiebedachs nicht komplett abgedichtet, heißt es muss noch nichtmal wasser über den rahmen an sich komplett schwappen, es reicht schon das wasser an die falsche stelle des rahmen gerät (wenn zu viel reingekippt wird, sprich ein monsum dargestellt wird). dann läuft es in den himmel, hätte ja sein können das der ffh zu viel reingekippt hat und aufgrund dessen auf einen riss schließt.

  • hast recht so war es auch :P :D

    beim mondi ist der rahmen des schiebedachs nicht komplett abgedichtet, heißt es muss noch nichtmal wasser über den rahmen an sich komplett schwappen, es reicht schon das wasser an die falsche stelle des rahmen gerät (wenn zu viel reingekippt wird, sprich ein monsum dargestellt wird). dann läuft es in den himmel, hätte ja sein können das der ffh zu viel reingekippt hat und aufgrund dessen auf einen riss schließt.

    dann tippe ich ja mal die haben zuviel reingekippt. Also am besten ich teste das nochmal vorsichtig bei geschlossenem Dach und ner Gießkanne :)

  • ...beim mondi ist der rahmen des schiebedachs nicht komplett abgedichtet, heißt es muss noch nichtmal wasser über den rahmen an sich komplett schwappen, es reicht schon das wasser an die falsche stelle des rahmen gerät (wenn zu viel reingekippt wird, sprich ein monsum dargestellt wird). dann läuft es in den himmel, hätte ja sein können das der ffh zu viel reingekippt hat und aufgrund dessen auf einen riss schließt.


    Hm, dann dürfte das System bei jeder Waschstrassendurchfahrt an seine Grenzen kommen.


  • Hm, dann dürfte das System bei jeder Waschstrassendurchfahrt an seine Grenzen kommen.

    ne so viel kommt bei geschlossenem schiebedach ja nicht durch, jedenfalls nicht so viel wie wenn man da mit ner gießkanne bei geöffnetem dach testet...

  • Moin moin,

    wie bereits oben dargestellt, wird eine Garantie hier wohl nicht in Kraft treten.

    Allerdings könnte die Gewährleistung des Händlers greifen, dazu muss der Fehler bereits beim Verkauf bestanden haben. Nach gerade einmal 4 Wochen liegt zumindestens die Vermutung nahe. Da du den Wagen vermutlich gebraucht gekauft hast, gehe ich mal davon aus, dass du 1 Jahr Gewährleistung hast, zudem solltest du in der Nachweispflicht sein.
    Wenn du davon ausgehst, dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag, solltest du beim Verkäufer schriftlich Nachbesserung verlangen, dabei musst du auch eine Frist setzen.
    Dem Verkäufer obliegt es dann, wie er es organisiert, eine Reperatur könnte dann auch in deiner jetzigen Werkstatt passieren.

    Beste Grüße

  • Moin moin,

    wie bereits oben dargestellt, wird eine Garantie hier wohl nicht in Kraft treten.

    Allerdings könnte die Gewährleistung des Händlers greifen, dazu muss der Fehler bereits beim Verkauf bestanden haben. Nach gerade einmal 4 Wochen liegt zumindestens die Vermutung nahe. Da du den Wagen vermutlich gebraucht gekauft hast, gehe ich mal davon aus, dass du 1 Jahr Gewährleistung hast, zudem solltest du in der Nachweispflicht sein.
    Wenn du davon ausgehst, dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag, solltest du beim Verkäufer schriftlich Nachbesserung verlangen, dabei musst du auch eine Frist setzen.
    Dem Verkäufer obliegt es dann, wie er es organisiert, eine Reperatur könnte dann auch in deiner jetzigen Werkstatt passieren.

    Beste Grüße

    Also ich habe mich jetzt mal bei nem Anwalt informiert.

    Das mit der Gewährleistung ist so dass der Verkäufer das erste halbe Jahr die Nachweispflicht hat dass der Mangel noch nicht bestanden hat. Danach ist der Käufer in der Nachweispflicht.

    Allerdings greift in meinem Fall weder die Garantie noch die Gewährleistung sondern die Sachmängelhaftung! Und in diesem Fall muss die Reparatur vom Verkäufer durchgeführt oder bezahlt werden.

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