Neue Alufelgen - wann ist TÜV-Vorführung notwendig? Zusätzlich 225er Reifen?

  • Hallo zusammen,

    da auf meinem vorherige Woche gekauften Mondeo Mk4 Turnier, 1.6 Ecoboost Nj 2012 aktuell 16 Zoll Ganzjahresreifen montiert sind, bin ich auf der Suche nach neuen Sommerreifen und Felgen.
    Mir ist allerdings nicht klar, wann ich die Felgen beim TÜV vorführen muss.
    Hierzu 2 Fragen:

    1.
    Z.B. bei den RIAL Como 7,5J x 17 H2 Typ CO 757. Dort steht im Gutachten für 235/45 R17 die Nummer "A01". Ich deute diese Nummer so, dass ich die Felge mit dem Auto beim TÜV vorfahren muss und absegnen lassen muss. Oder sehe ich das Falsch?? Ich habe das Gutachten mal hochgeladen.

    2.
    Gem COC-Bescheinigung sind keine 225er 17 Zoll vorgesehen. Ich habe hier im Forum aber schon gelesen, dass einige Leute 225er fahren. Kann man sich diese Größe einfach beim TÜV eintragen lassen? Wäre dies mit oben genannten RIAL Como 17 Zoll Felgen problemlos möglich, oder muss man dafür spezielle Test/Prüfungen machen lassen? Oder trägt der TÜV dies einfach in den Fahrzeugschein ein und man muss dafür nur eine "Gebühr" bezahlen?


    Besten Dank im voraus. Freue mich immer noch wie ein Schneekönig über den neuen Mondeo :D

    Beste Grüße
    Marc

  • Zu 1)
    Wenn im Gutachten die Vorführung beim TÜV vorgeschieben ist, dann wirst Du das machen müssen.

    Zu 2)
    Ich fahre 225er als WR auf den 18" Serien-Y-Felgen. Mit einem analogen Gutachten zu einer anderen Felge (hätte der TÜV aber auch online selbst gehabt) und einer Besichtigung im montierten Zustand hat der TÜV das bescheinigt. Damit dann zur Zulassungsstelle und eingetragen. Macht zweimal Ka-Sching.
    225/45 R17 stehen im Gutachten, aber wenn ich das richtig sehe, ohne A01, dafür aber mit A02 und die scheint ja wohl zuzutreffen. Also Vorführen und Eintragen.

    Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.

  • Ok. Danke erstmal für die Info.
    Was für einen Lastindex brauchen eigentlich die 225/45 R17 Sommerreifen, wenn ich diese vom TÜV abgesegnet bekomme??
    Da gibt es ja auch verschiedenste LI bei de angebotenen 225er Reifen??

    Grüße
    Marc

  • 1) Fahrzeugschein nehmen
    2) Achslast vorne und hinten raussuchen und höheren Wert durch 2 teilen.
    3) in diese Liste schauen: http://de.wikipedia.org/wiki/Lastindex
    4) Lastindex raussuchen, der gerade über dem Wert von 2) liegt.
    5) Das ist der kleinste Lastindex, den Deine Reifen haben müssen. Mehr geht natürlich immer.

    Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.

  • Ich habe auch 225er auf der Rial 757 und die A02 Auflage ... habe darauf bei Rial angefragt bez. der Berichtung, darauf habe ich eine Email bekommen in der mir Rial bestätigt, dass die Felge vin der Berichtigung befreit ist. Das deckte sich dann mit der Aussage des Verkäufers, da ich die Räder gebraucht gekauft habe.

    Wenn ich bei den künftigen 18er Sommeralus die CoC berichtigen lassen muss, werde ich dann die 17er 225 zur Sicherheit auch aufnehmen lassen. ;) entfällt, da beide Felgen (die 18er RS2 bzw Platin65) auch von der Berichtigung befreit sind - siehe folgende Posts.

    Einmal editiert, zuletzt von Dwarsloeper (7. Februar 2013 um 17:54)

  • Dann hoffe ich für Dich, dass Du bei einer eventuellen Verkehrskontrolle einen Polizisten findest, der Emails als Ersatz-ABE akzeptiert.

    Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.

  • Wieso Ersatz-ABE?

    In dem Gutachten zur ABE steht unter A02

    Zitat

    A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
    Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
    so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
    Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält
    .

    Weiterhin steht in der ABE 46405

    Zitat

    Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
    ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde
    zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
    Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

    Ich denke damit haben wirs :thumbup:

    3 Mal editiert, zuletzt von Dwarsloeper (6. Februar 2013 um 16:33)

  • Ich denke damit haben wirs :thumbup:

    Das steht in Deiner ABE. Und damit hättest Du auch keine Anfrage beim Hersteller stellen müssen. Für Dich ist damit alles gut.

    In der ABE des TE steht das aber eben nicht drin (es sei denn, ich hätte es jetzt überlesen) und damit sieht es für ihn anders aus.

    Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.

  • muesste die gleiche Felge sein ... der Link im ersten Post ist die Anlage zur ABE und ich habe die dazu passende allgemeine ABE verlinkt. Ich hatte auch erst nur die Anlage und daher die Anfrage beim Hersteller ... jetzt habe ich erst den Unterschied bzw. den Zusammenhang bemerkt :wacko: .

    Edit,
    jetzt von zu Hause nochmals nachgeschaut .... ja es ist die gleiche Felge wie von Marc ... läuft :thumbup:

    Mal sehen ob sich der TO nochmals meldet ;)

    5 Mal editiert, zuletzt von Dwarsloeper (7. Februar 2013 um 18:00)

  • Hallo zusammen,

    also ich war beim TÜV und ich muss diese von TÜV absegnen lassen, sprich vorführen. Dann bekomme ich nen Stück Papier, welches die Sache dann offiziell genehmigt. Bin gespannt was die Sache kostet...wird sich aber im Vergleich zu den geringeren Reifenkosten auf dauer lohnen. :thumbup:
    Einfach draufmachen und fahren wäre nicht legal gewesen. ;(

    Habe die Reifen/Felgen nun bestellt und werde sie morgen abholen.
    Im Winter werde ich das wohl auch mit den Winterreifen machen und die 215er durch 225er ersetzen lassen.

    Grüße
    Marc

  • Verstehe ich nicht. Hattest du nur die Anlage 6 dabei, oder die komplette ABE?

    Gibt ja sonst nur 3 Moglichkeiten ...

    1. Der Gutachter hat sich geirrt, wusste es nimcht besser oder will tritzdem verdienen.
    2. Der letzte Satz unter A02 bzw. die Befreiung in der ABE sind überflüssig.
    3. Ich bin mal wieder zu blöd das zu verstehen.

    Ich würde mal eine zweite Meinung mit den beiden Aussagen in der ABE konfrontieren ... teilweise blicken TuV und Co. auch nicht alles (wie auch bei dem gewurstel an Gesetzen, Bestimmungen und Ausnahmen). Ist auch selten, dass reifen.com bzw felgenoutlet was "Eintragungsfrei" anbieten, was es dann nicht ist.

    Blicke es nicht ... verwirrt bin.

    :whistling: :wacko::wacko:8|:evil: :wacko:;(?(

  • Also ich bin jetzt auch irritiert. 8|

    Ich hatte die Anlage zwar nicht für die in meinem ersten Posting genannten Rial-Felgen dabei, sondern für Proline Felgen, die ich mir jetzt gekauft habe. Aber da ist quasi der selbeTextiInhalt im Gutachten drin. Zum einen der Verweis auf die Nr. A02 im Gutachten und in der ABE der von dir bereits zitierte Hinweis, dass eine Eintragung von bisher nicht eingetragenen Größen entfallen kann....

    Ich war sogar extra bei 2 verschiedenen TÜV's um sicher zu gehen. :sleeping:
    Der erste meinte zunächst, dass keine Eintragung notwendig ist, hat sich dann aber bei genauerer Betrachtung des Gutachtens korrigert und meinte, dass ich die vorführen soll.
    Der zweite TÜV meinte am Anfang, dass 225er Reifen gar nicht gehen würden. Nach meinem Einspruch mit dem Gutachten meinte er dann, dass es doch geht mit einer Vorführung.... 8|

    Da scheint der TÜV selber nicht mehr durchzublicken...wie soll dass dann noch ein Otto-Normal-Vebraucher ;(
    Das machen die bestimmt extra, damit man schön die teuren normal-Herstellerfelgen kauft und das dreifache bezahlt... 8)

    Grüße
    Marc

  • Hm ...

    eigentlich ein starkes Stück ... werde bei Gelegenheit KüS und GTü das Thema vorlegen, vermutlich haben wir dann vier unterschiedliche Meinungen.

    Nach meinem Verständnis ist doch eigentlich die ABE eindeutig ... aber das kann daran liegen, dass ich anstelle eines Ings. nur Dipl.Kfm. bin. ^^

    Hatte bei meinem Mk3 215er drauf, worauf Prüfer 1 meinte mir die HU zu verweigern ... Grund: die stehen zu weit raus. Eine Woche später war mein Mondeo unverändert beim Reifenhändler zur Nachprüfung. Prüfer 2 rief mich an und sagte, ich dürfe 215er nur als M+S fahren. Würde ich jetzt 225er aufziehen lassen, steht der Eintragung nichts im Weg.

    Prüfer1 ... zu breit, Abdeckung und Freigängigkeit herstellen
    Prüfer2 ... Reifen zu schmal, sonst alles tutti.

    Muss da an Werner denken:"Herr Oberkriponalrat, es ist besser Sie ärgern sich mit mir rum, als ich mich mit dem TüV."

    Einmal editiert, zuletzt von Dwarsloeper (9. Februar 2013 um 14:04)

  • Oh man. Erinnert mich alles an den berühmten Passierschein A38 den Asterix und Obelix aus dem Haus das Verrückte macht holen mussten... 8|

    Aber mit dem Dipl.Kfm hast du wohl recht. Den hab ich auch "nur". Da hapert es dann am technischen :D

    Ich hab die Reifen heute abgeholt und fahre einfach mal bei dem TÜV vorbei und schaue mal was der dann anwesende Prüfer dazu meint. Ich muss da eh bald nochmal hin.

    Grüße
    Marc

  • Zitat


    Aber mit dem Dipl.Kfm hast du wohl recht. Den hab ich auch "nur". Da hapert es dann am technischen :D

    Dafür sollten wir eigentlich mit Gutachten, Formularen, Gesetzen und Zahlen umgehen können. :whistling:

    Viel Glück und gruß

    Delf

  • so was ähnliches habe ich auch mit meinem MK3 BWY durch, erst Tomason 18" mit 225 drauf, eintragen lassen und dann beim einlagerenten Reifendienst über die Wintermonate geklaut, neue bekommen von Dezent in den gleichen Dimensionen und schon ging der Streß loß, erst dürften keine 18" drauf dann waren sie zu breit und es sollte gebördelt werden sagte der beim GTÜ, also zum TÜV der sagte ne ist doch alles ok und schon waren sie nach 2 Tagen endlöich wieder eingetragen, jetzt habe ich eine MK4 und die Dingher gehen laut Gutachten auch zu fahren, also am März schauen wir mal was der TÜV sagt :fahrenlenkrad:

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Hier die Antwort vom KBA bez. Befreiung in ABE und Auflage A02 im Anhang zur ABE:

    Zitat

    Datum: 05.03.2013

    Zu den Aufgaben der Abteilung Fahrzeugtechnik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gehört die Erteilung von Betriebserlaubnissen und Typgenehmigungen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach nationalen und internationalen Rechtsvorschriften. Diese sind in den Regelwerken der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft (EG-RL) und den Regelungen der United Nation Economic Commission for Europe (UNECE-R) festgelegt. Diese Betriebserlaubnisse und Typgenehmigungen werden für reihenweise hergestellte Fahrzeuge und Fahrzeugteile erteilt. Einzelfahrzeuge und bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des KBA als Typgenehmigungsbehörde.

    Gerne möchte ich Ihnen im Rahmen meiner Möglichkeiten einige Hinweise geben: Auf der 2. Seite der Allgemeinen Betriebserlaubnis 46405*03 ist der Hinweis: „Abweichend von den Bestimmungen des § 13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.“ zu entnehmen.

    Eine Abnahme (Eintragung/Vorführung) durch einen Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr wird ausdrücklich nicht gefordert. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

    bei Gelegenheit werde ich meine Daten aus dem Brief löschen und diesen hier Anhängen

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