Wohin mit dem Schweinehaken?

  • Das sollte man nicht tun! So viel ich weiß, hat der Mondi mit abnehmbarer AHK keine Abschleppöse. Wenn man jemand abschleppen will (muss), muss man die AHK montieren und da das Seil dran machen...


    Aber die kleine lustige Luke im Stoßfänger damit man denkt man könnte da die Öse reindrehen gibts trotzdem gratis von Ford dazu. :D

  • Das Abnehmen meiner AHK vermeidet und verhindert nicht, dass mir einer hinten drauf bügelt.

    Und §30c gilt nicht für eine Anhängerkupplung, sondern für sperrige Güter.

    Die AHK liegt sicherlich noch innerhalb der variablen Fahrzeuglänge, die in den Fahrzeugpapieren steht. Da soll mir mal ein gegnerischer Anwalt mit dem Argument kommen, dass meine AHK an nem Unfall schuld ist. :lolschild:

    nein eine ahk gehört da mit zu..ich habe ja geschrieben,das ich nicht alles gepostet habe....

  • :thumbup: genau dafür brauch man nicht unbedingt die Banane spazieren fahren im Koffi ;)

  • Ganz ehrlich, ich weiß nicht, das wievielte Forum dies ist, wo das Thema irgendwann NICHT durchgekaut wird.....und das ist jetzt nicht irgendwie böse gemeint.

    War schon bei BMW, Skoda, Citroen, Peugeot so, jetzt hier. Fazit man darf, es sei denn, es wird was verdeckt, wie z.B. die mittige Nebelschlussleuchte beim Peugeot 206, dann gibt´s Stress.

    Wenns knallt müsste man ja erst mal verklagt werden und das kann man immer, denn grundsätzlich liegt ja bei jedem am Strassenverkehr teilnehmenden Auto eine Gefährdungshaftung vor, allein dadurch das es da ist (ob nun mit oder ohne AHK).

    Ich mach mir da keinen Kopf. Solange nichts verdeckt wird....

  • Ups, hätte nicht gedacht das meine Antwort so eine Diskussion auslöst. Sorry :rotwerd:

    Ganz ehrlich, ich weiß nicht, das wievielte Forum dies ist, wo das Thema irgendwann NICHT durchgekaut wird.
    War schon bei BMW, Skoda, Citroen, Peugeot so, jetzt hier.

    Auch wenns bei anderen Marken schon durchgekaut wurde. Ich z.B. als Ford Fahrer hab irgendwie kein Bedürfnis mich in BMW, Skoda usw. Foren umzusehen.

    Gruß Hans :D

  • Für den Fall des verklagt werden wäre das natürlich erstmal für die Versicherung oder den gegnerischen Anwalt ein gefundenes Fressen. Was dabei rum käme ist eine andere Sache.

    ;)

    Wie einer meiner Dozenten immer so schön gesagt hat "2 Juristen ergeben mindestens 3 Meinungen"

    :D

    Festhalten sollte man es gibt keine Rechtsnorm die einem die Abnahme restriktiv vorschreibt.

  • Er wollte doch nur wissen wo IHR das Teil hinlegt, ich bin der Meinung der Mondi ist groß genug um eine geeignete Stelle zu finden, wenn das Ding unbedingt an Bord sein muß! :love:

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Ich frage mich gerade ... Wenn ich eine vom Werk Installierte habe, meckert doch auch keiner und muss diese nicht abnehmen ...
    Verstehe nicht, warum dann die Abnehmbare ab muss ... ?( Es mach ja sinn, was ihr schreibt, aber das Gleiche kann doch auch mit einer nicht abnehmbare passieren ...

  • recht haste aber anderseits wozu gibts abnehmbare wenn man sie dran läßt ;)

  • Was wiegt eigentlich das Trumm?
    3 kg würde ich schätzen. Also ab in Garage/Keller bei Nichtgebrauch.
    Oder in den WoWa, da ist sie dann zur Stelle, wenn der gezogen werden soll. ;)

    Gruß aus Erfurt

    Schon der dritte vierte Ford und der Fahrer wird nicht schlau draus!

  • und so oft deinstallieren und wieder installieren ... wie man will, stell dir vor das soll einer der Vorteile einer Abnehmbaren AHK sein volldolllol

  • Zum Thema:
    meine liegt immer rechts neben dem Kofferraumboden. In die Formteile habe ich sie auch nicht untergebracht und war bislang zu faul mir diese zurecht zu schneiden. :whistling: In der Garage ist diese sicherlich gut aufgehoben, aber leider ggf. nicht zur Hand. Darüber habe ich mich dann auch schon maßlos geärgert.

    Zum Off-Topic Thema:
    Lt. STVO muss man diese nicht abnehmen, allerdings hat jeder Bürger eine Schadenminderungspflicht. So kann gem. BGB 254 ein Mitverschulden zutreffen. Also eigentlich sollte man die abnehmen um sich ggf. Stress und Kosten zu ersparen. Außerdem gammelt die Kupplung sonst fest, was dann spätestens beim Verkauf dumm ist bzw. viel Arbeit macht.

  • Schadenminderungspflicht bezieht sich auf den Geschädigten. Der genannte Paragraph des BGB sagt im Grunde aus, dass der Geschädigte dafür zu sorgen hat, dass der Schaden nicht ausufert.
    OH

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt?

    Geradeaus sind wir alle schnell !!!

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  • Und §30c gilt nicht für eine Anhängerkupplung, sondern für sperrige Güter.


    Wie kommst du denn daraauf? §30 StVZO: Beschaffenheit der Fahrzeuge

    Was hätten sperrige Güter in der StVZO zu suchen?

    Edit: Zitat aus: http://dr.freundorfer-melzer.adac-vertragsanwalt.de/suche/meldung/…erkupplung.html
    "Bei einem Auffahrunfall kann allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden."
    Ist bis jetzt wohl noch nicht vorgekommen, aber was nicht ist ...

    MfG LT

    2 Mal editiert, zuletzt von LazyTomcat (10. August 2013 um 18:32)

  • Ob der Schaden (wohlgemerkt am Fahrzeug des Geschädigten!) damit vergrößert würde, müsste erst einmal schlüssig nachgewiesen werden. Die Kosten einer solchen Untersuchung dürften den Teilstreitwert deutlich übersteigen.
    OH

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt?

    Geradeaus sind wir alle schnell !!!

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  • Ob der Schaden (wohlgemerkt am Fahrzeug des Geschädigten!) damit vergrößert würde, müsste erst einmal schlüssig nachgewiesen werden. Die Kosten einer solchen Untersuchung dürften den Teilstreitwert deutlich übersteigen.

    das steht doch wohl außer frage.....eine ahk ist starr.....und ein heck von heutigen fahrzeugen ist nicht starr sonder gibt nach........und wenn einem auf die ahk fährst mittig ist an deinem fahrzeug wohl kühler ,klimakühler usw im ar......

  • Mit dem Fahrzeug des Geschädigten ist aber das gemeint, auf das aufgefahren wurde und nicht des Schadensverursachers.
    OH

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt?

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  • hallo leute,

    mein haken liegt aus angewohnheit immer unter dem fahrersitz. schön in dem blauen sack, das löserad nach oben und die beiden enden richtung nach vorn.
    dort stört sie nicht. sehen kann man sie auch nicht usw. ^^

  • Schadenminderungspflicht bezieht sich auf den Geschädigten. Der genannte Paragraph des BGB sagt im Grunde aus, dass der Geschädigte dafür zu sorgen hat, dass der Schaden nicht ausufert.
    OH

    Genau - beim klassischen Auffahrunfall ist der Geschädigte der mit der abnehmbaren AHK. Jedenfalls habe ich noch keinen Mondeo mit AHK vorne gesehen ;)

    Ist doch eigentlich alles geklärt - man muss die nicht abnehmen. Im Streitfall kann der §254 BGB greifen. Ob man dieses überschaubare Risiko eingehen will, kann jeder selber entscheiden. Ich nehme die fast immer ab, aber eben nur fast.

    So what.

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