Unwucht nach Montage H&R DRM 20mm

  • sicher? welchen sinn macht das? ich meine, wenn ich die mit den schmalen winterrädern eintragen lassen habe und dann die breiten sommerräder drauf mache dann würd ich das ja verstehen, aber sorum macht das für mich keinen sinn. wenn´s mit 8x18 passt, sollte es mit 6,5x16 ja auch passen. muss ich mal schwesterherz fragen, die sollte das ja wissen :D

    Im zweifelsfall... noch mal 30€ löhnen... ich werds überleben hoffe ich...


    Nicht nach Sinn und Unsinn fragen, du fährst zwei unterschiedlich Felgen und Reifengröße, alle beiden Rädergrößen müssen freigegeben sein mit den Spurplatten und vom TÜV abgesegnet werden! Aber das war ja eigentlich nicht dein ursprüngliches Problem. Aber wo wir mal dabei sind, probier doch mal den Satz andere Reifen und Schau mal wie es sich mit denen fahrt!

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • dann meld ich mich wohl anfang oktober wieder, wenn das autohaus die sommer gegen winterräder gewechselt hat. hätte ich das eher gewusst, hätte ich gleich beides in einem rutsch eintragen lassen...

  • Musste bei mir auch Sommer- und Winteralus in Verbindung mit den Platten eintragen lassen.

    Nö, bei mir sind nur die Spurplatten eingetragen ohne Rad -Reifenkombi :whistling:

    Kann bei Interesse gerne mal den Teil der Änderungsabnahme einscannen.

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

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  • Kann bei Interesse gerne mal den Teil der Änderungsabnahme einscannen.

    Wär super wenn Du das mal machen würdest :thumbup: . Bei mir war auch nix mit Soloeintragung.

  • Bitte schön. :)


    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

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  • @ digdog

    Danke schön :thumbup: . Bei mir hat der Prüffuzzi explizit die Spurplatten nur mit den 19" Fordalu´s genehmigt. Lag aber vielleicht auch daran das er tiefergelegt ist.

  • ich muss morgen mal schaun was die bei mir eingetragen haben. ich hab den wisch mehr oder weniger ungelesen ins handschuhfach gelegt :D

    was mir noch einfällt... auf den platten ist jeweils son gelber aufkleber, dass die nicht mit stahlfelgen montiert werden dürfen. der ist noch drauf. kanns evtl. daran liegen? auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, dass so ein bissl papier eine unwucht verursacht. muss der grundsätzlich drauf bleiben ?

  • ich muss morgen mal schaun was die bei mir eingetragen haben. ich hab den wisch mehr oder weniger ungelesen ins handschuhfach gelegt :D

    was mir noch einfällt... auf den platten ist jeweils son gelber aufkleber, dass die nicht mit stahlfelgen montiert werden dürfen. der ist noch drauf. kanns evtl. daran liegen? auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, dass so ein bissl papier eine unwucht verursacht. muss der grundsätzlich drauf bleiben ?

    Lass mich kurz überlegen........ähhhhh , NEIN.

    Ich habe die Kleber auch noch auf allen vier Platten, da ist nix mit Unwucht.

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

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  • Bitte schön. :)



    Verstehe ich da jetzt was nicht!? Deine Spurplatten sind eingetragen mit den serienmäßigEN Sommerreifen, das ist auch die Auflag, soll heißen, sobald eine andere Radreifenkombi gefahren wird gilt der Wisch nicht mehr, oder liege ich da falsch?

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • sobald eine andere Radreifenkombi gefahren wird gilt der Wisch nicht mehr, oder liege ich da falsch?

    Damit liegst du vollkommen richtig!

  • Damit liegst du vollkommen richtig!

    Wie kommst du den da drauf ?

    Relevant ist das was in den Daten für die Zulassungsbescheinigung steht und was in den Schein übernommen wurde die einzige Auflage
    ist, mit den Spurplatten ist kein Schneekettenbetrieb zulässig

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

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  • Richtig!!

    Relevant ist das was in den Daten für die Zulassungsbescheinigung steht

    Und da eben steht bei ihm drin die Eintragung in Verbindung mit den Sommerrädern größe xyz .. und wenn er dann eben auf Winterräder wechselt trifft dies nicht mehr zu, auch wenn die Räder kleiner sind, aber da ändert sich auch oft die ET, breite usw. von daher müssten die Spurplatten entsprechend auch für die Winterräder abgenommen werden, sofern keine Allgemein gültige Eintragung wie im oben genannten Beispiel vorhanden ist.

  • Das ist dann immer die Sache. Wenn man es ganz streng sieht, gilt das, was im Teilegutachten steht. Wenn dort, in diesem Falle, vermerkt wäre/ist, dass eine Eintragung nur mit genauer Angabe der Rad/Reifen möglich ist, dann müsste der Rpüfer das auch so vermerken. In dem Falle wäre die Abnahme fehlerhaft, was aber wohl nie und nimmer jemand rausfindet, der nicht gezielt danach sucht. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall.
    Ich hatte mir H&R Federn einbauen lassen. Im Teilegutachten war vermerkt, dass eine Abnahme zwar nötig ist aber eine Eintragung in die Papiere erst notwendig wird, wenn diese das nächste mal ohnehin aktualisiert werden müssen (andere Eintragung, Halterwechsel o.ä.) Der Prüfer hat leider auf seinem Zettelchen vermerkt, dass eine sofortige Eintragung in die Papiere nötig sei. Ist mir erst aufgefallen, als ich das Auto verkauft und auf einen Bekannten umgemeldet habe. Den Mist hatte zwar der Prüfer gebaut aber rechtlich wäre ich erstmal ohne BE unterwegs gewesen! Hab zum Glück keine Strafe o.ä. kassiert.

  • So ist es Spike..und genau das vergessen viele. Es geht nicht darum was logisch bzw. unlogisch ist. Sondern das was uffn Papier steht..!

    Wenns hart auf hart und es zum Streitfall kommt bei Unfall etc. und da warst mit Winterrädern unterwegs wo du hättest die Platten nicht anbauen dürfen, warst du ohne BE unterwegs und hättest zum Zeitpunkt nicht dort sein dürfen. Da gibs auch kein rumgeeier..

  • Wie gesagt, es ist immer die Frage, ob das jemand bemerken würde, wenn der Fehler schon bei der Abnahme entstanden ist. Rechtlich, klar, gilt erstmal das Gutachten, wenn man nicht gerade eine Einzeleintragung gemacht bekommt, bei der dann alle lt COC-Papieren erlaubten Rad/Reifen-Kombis getestet wurden. Das ist aber doch wohl eher unrealistisch!

  • Seit ihr wirklich der Meinung das es noch jemanden Interessiert was oder wie eine Eintragung im Fahrzeugschein Zustande gekommen ist
    im Fall einer Kontrolle durch die Rennleitung.
    Die intressiert nur was im Schein bzw. auf dem EG-"Beipackzettel" zum Fahrzeug steht den Sie sich online abrufen .
    Der GTÜ-Wisch ist nach der Eintragung in die Fahrzeugpapiere hinfällig und muß auch nicht mehr mitgeführt werden ,sonst währe die übernahme in die
    ja für die Füsse.
    Und das im Falle eines Schadens die Komination der Anbauteile von irgendeinem "Korrindenkacker" in Frage gestellt wird obwohl die verbauten Teile
    in den Papieren angegeben sind halte ich für unwahrscheinlich.

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

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  • Ich glaube wir reden an einander vorbei, ich beziehe mich nicht auf die Eintragung der GTÜ..da ist es ja relativ eindeutig das NUR die Platten eingetragen sind, nicht in Verbindung mit irgendwelchen Rädern etc. da kann also theoretisch jedes beliebige Rad mit den Platten gefahren werden.

    Es gibt aber auch Eintragungen (wohl wie bei Ossi) in der Zulassungbescheinigung wo die Platten in Verbindung mit z.B. Fahrwerksfedern UND Rädern eingetragen werden. Natürlich sind die Gutachten danach hinfällig, aber die Platten dürfen dann theoretisch auch nur angebaut werden wenn die eingetragenen Räder UND auch die Fahrwerksfedern verbaut sind.


    Und das im Falle eines Schadens die Komination der Anbauteile von irgendeinem "Korrindenkacker" in Frage gestellt wird obwohl die verbauten Teile
    in den Papieren angegeben sind halte ich für unwahrscheinlich.

    Und ich glaube da lebst du in einer Scheinwelt, gerade bei Unfällen mit Personenschäden wo die Sache an die Staatsanwaltschaft geht wird bei gepimpten Fahrzeugen auch gern übern Tellerrand geschaut, gerade zur heutigen Zeit sind auch die Anwälte z.B. der Versicherungen nicht mehr aufn Kopf gefallen, die sind nämlich angehalten so gut wie jedes Schlupfloch zu finden um nicht Zahlen zu müssen.

  • Genau das wollte ich damit sagen! Und wenn da keine Bindunng an irgendwelche Rad/Reidenkobis angegeben ist: :thumbup:

  • Wie kommst du den da drauf ?

    Relevant ist das was in den Daten für die Zulassungsbescheinigung steht und was in den Schein übernommen wurde die einzige Auflage
    ist, mit den Spurplatten ist kein Schneekettenbetrieb zulässig


    Es steht doch bei der Auflage , das das Auto mit bestehenden " serienmäßigen Sommerreifen" vorgeführt wurde! Nun gibt es doch ein Teilegutachten zu deinen Platten? Da ist doch aufgeführt welche Radreifenkombi du fahren darfst! Heist für mich das deine Platten nur mit der Radreifenkombi gefahren werden darf die der Prüfer bei der Vorführung gesehen hat, sprich es sind nicht nur die Platten eingetragen! Oder ist hier ein Denkfehler!?

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

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