tfl / nebelscheinwerfer / tüv

  • Guten abend zusammen.

    Ich muss nächsten monat zum tüv und frage mich nun, ob ich mit dem tfl durch komme, weil ich die nebler durchdas tfl ersetzt habe und somit der nebelscheinwerfer schalter ohne funktion ist. Gibt es da ärger?
    Ich habe zwar schonmal was dazu gelesen, aber ich finde es leider nicht mehr

    Vielen dank euch

    Lg Florian

  • Kann man Pauschal nicht sagen, kommt auf den Prüfer darauf an. Generell gillt, was im Fahrzeug serienmäßig verbaut ist, muss da sein und funktionieren.

  • ja, wenn es verbaut ist, dann muss es auch funktionieren. ob das jett ein schwerwiegender fehler und ein grund fürs nicht bestehen ist, weiß ich aber nicht.
    kannste ja für den tüv umbauen.

    Mondeo 1993 CLX 16V 90PS
    Mondeo 2008 Titanium X 2.5T 270PS
    Mondeo 2010 2.0T Titanium S 240PS

  • ja, wenn es verbaut ist, dann muss es auch funktionieren. ob das jett ein schwerwiegender fehler und ein grund fürs nicht bestehen ist, weiß ich aber nicht.
    kannste ja für den tüv umbauen.

    Naja nach den neusten Bestimmungen sind sogar Lichttechnische Mängel erhebliche Mängel und würden so zum nicht bestehen beitragen. Aber wie gesagt, kommt auf den Prüfer drauf an.

  • Mhhh. Mist. Habe die alten nebler nicht mehr. Dann kann ich wohl nur hoffen, dss es ein guter prüfer ist

  • dann fahr aber nicht zum tüv oder dekra, meiner erfahrung nach sind die kleineren wie küs und co. Nicht ganz so pingelig.

    Mondeo 1993 CLX 16V 90PS
    Mondeo 2008 Titanium X 2.5T 270PS
    Mondeo 2010 2.0T Titanium S 240PS

  • Also die Frage, die sich mir stellt: Wie soll der Prüfer wissen, ob dein Mondi mit Nebelscheinwerfern ausgeliefert wurde. Abgesehen davon: Die Typzulassung deines Mondeo gilt auch ohne Nebler, selbst wenn diese ab Werk drin waren. Solange deine TFL korrekt eingebaut sind, ein E-Zeichen haben usw, sollte es, afaik, keine Probleme geben. Ob der funktionslose Schalter im Innenraum ein Problem darstellt, weis ich nicht. Das könnte ich mir eher schon bei der Kontrollleuchte im Kombiinstrument vorstellen. Also besser das Kabel der Nebler hinter dem Schalter abkneifen. Dann bekommt man die Leuchte nicht an und alles sollte gut sein. Wenn der überflüssige/funktionslose Schalter ein Problem wäre, dann wäre das der Hammer. Ich habe (allerdings vor Jahren in Spanien) mal einen aten Golf Leihwagen gehabt, da war der Nebler-Schalter der geheime Schalter für die Alarmanlage.

  • Ich habe mich auch hon gefragt, woran die sehen wollen, ob ich nebler habe. Naja, ich werde abwarten müssen

  • Nebenscheinwerfer sind keine Pflicht-Ausstattung wie z.B. die Nebelschlussleuchte. Sie dürfen also stillgemegt werden ohne Mecker. Richtig ist aber, das alles was drin ist auch funktionieren muss. Also müssen die NSW (die Leuchten) ausgebaut werden. Die elektrische Anlage dazu (Schalter, Kabel) kann verbleiben. Ich denke, solange Deine TFL zugelassen sind, hast Du nichts zu befürchten.

    Grüße
    Uli

  • Kopf hoch @trance-zeus ich hab es auch diesen Monat noch vor mir :thumbup: abwarten. Wenn einer meckert gehts halt zum nächsten :D :D :D

  • Also die Frage, die sich mir stellt: Wie soll der Prüfer wissen, ob dein Mondi mit Nebelscheinwerfern ausgeliefert wurde.

    Wenn der Prüfer die Fahrgestellnummer in seinen PC eingibt, bekommt er in seinem Programm angezeigt, mit welchen Ausstattungen das Fahrzeug bestückt ist. Weil oft sind gewisse Sachen ohne spezifisches Markenkenntnis nicht ersichtlich. Zb. Kurvenlicht, Fernlichtassistent, dass alles wird dann im Program aufgeführt, da er die korrekte Funktion prüfen muss.

  • Wenn der Prüfer die Fahrgestellnummer in seinen PC eingibt, bekommt er in seinem Programm angezeigt, mit welchen Ausstattungen das Fahrzeug bestückt ist. Weil oft sind gewisse Sachen ohne spezifisches Markenkenntnis nicht ersichtlich. Zb. Kurvenlicht, Fernlichtassistent, dass alles wird dann im Program aufgeführt, da er die korrekte Funktion prüfen muss.

    das ist der "neue" Tüv....sozusagen....alles abfragen und ausprobieren....

  • Ich sag's auch gern nochmal ;) : Nebelscheinwerfer sind weder eine Muss-Ausstattung noch ein- oder austragungspflichtig (im Gegensatz z.B. zu Airbags etc). Wenn sie drin sind, müssen sie funktionieren. Wenn sie nicht drin sind, ist's auch gut.

    Grüße
    Uli

  • Ich sag es auch nochmal: Mit der Kontrollleuchte wäre ich vorsichtig!

    Da zieht man hinten am NSW-Schalter den Stecker ab und dann geht auch bestimmt keine Kontrollampe an. ;)
    Und funktionslose Schalter darf ich in meinem Auto haben und einbauen, soviele wie eben reinpassen, solange sie nicht den gefahrlosen Betrieb behindern. :D

    Gruß aus Erfurt

    Schon der dritte vierte Ford und der Fahrer wird nicht schlau draus!

  • Und trance-zeus haste nun Tüv bekommen mit den TFL´s? Ich hab meine durch den Tüv bekommen :thumbup:

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