na ja auf meiner langen Reise durch Spanien bin ich auf den wunderbar einsamen und sehr gut ausgebauten Strassen schon mal 130 km/h gefahren.
Das Problem dabei ist das dann das Gespann anfängt zu schlingern. da bremmst man von selber ab.
Das andere Problem ist der extrem ansteigende Kraftstoffverbrauch.
da machen schon 10 km/h mehr oder weniger was aus. Was mich dann auch veranlasst hat die Geschwindigkeit zu drosseln.
Moderat mit 110 km/h , wenn es Verkehr und Strasse zuließen, war die beste Variante.
p.s. aber nicht weitersagen.... ![]()
Anhängerlast
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Muckein -
17. November 2013 um 20:41 -
Erledigt
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Ja der Verbrauch ist dann schon was höher. Habe mich immer hinter einem LKW gehängt der so um die 90KM/h fuhr dann ging der Verbrauch wieder runter aber nicht die Welt. Achso wir sagen es keinem weiter. Bleibt alles hier.

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doch bin so gar 100 Km/h damals gefahren auf der Landstraße, der Grund fürs Anhalten war nur weil sie gedacht haben meine Ladung wäre nicht richtig gesichert, aber falsch gedacht, ausserdem hatte ihnen nicht gefallen wie ich den Hänger beladen hatte. aber da konnten sie nichts machen.

Wirklich Glück gehabt, da die 100km/h Regelung nur für BAB gilt. Ansonsten hätte das gleich 70,-€ + ein Punkt auf dem Konto gegeben.
Weiterhin ist in unseren Nachbarländern auch einiges zu bedenken, zb. bei 120 km/h in Belgien. Im Falle eines Unfalles kann es da auch zu Schwierigkeiten kommen, da unsere Anhänger nur für 80 oder 100km/h zugelassen sind.
Sicher ist:
* Auch wenn das Zugfahrzeug die Voraussetzungen für die 100km/h nicht erfüllt, darf der Anhänger gezogen werden. Dann eben nur mit 80 km/h auf BAB.
* Auf Bundesstraßen gilt generell 80km/h.
* Auch ein Anhänger mit 2t zulässigen Gesamtgewicht darf mit einem Fahrzeug gezogen werden, dass weniger ziehen darf. Da gilt das tatsächliche Gewicht.
* Die Auflagen für 100km/h erfüllen wohl die wenigsten. Gerade den Punkt mit der Stützlast. Hier nochmal die Übersicht:ZitatAlles anzeigenDie Verordnung gilt weiterhin, wenn Anhänger mitgeführt werden, für:
Personenkraftwagen
Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
Busse mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t, mit Tempo 100 km/h Zulassung gemäß §18 Abs. 5 Nr. 3 StVODies wirkt sich im Wesentlichen wie folgt aus:
Kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer.
Freie Austauschbarkeit von Zugfahrzeug und Anhänger.
Bei einem bestimmten Leergewicht des Zugfahrzeugs dürfen bei Vorliegen folgender technischer Voraussetzungen Anhänger mit 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gezogen werden:1. Wohnanhänger mit Bremse, hydraulischen Schwingungsdämpfern sowie Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertige Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen < Leergewicht/Zugfahrzeug2. Andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,1 x Leergewicht/Zugfahrzeug3. Andere Anhänger wie 2., jedoch zusätzlich mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertiger Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,2 x Leergewicht/Zugfahrzeug4. Wohnanhänger mit starrem Aufbau, Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,8 x Leergewicht/Zugfahrzeug5. Alle Anhänger ohne Bremse und Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,3 x Leergewicht/ZugfahrzeugWeiterhin ist zu beachten:
Das ziehende Fahrzeug muss einen automatischen Blockierverhinderer aufweisen.
Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
An der Rückseite des Anhängers muss eine von der Straßenverkehrsbehörde gesiegelte Tempo-100-Plakette angebracht sein.
Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen mindestens der Geschwindigkeitskategorie L = 120 km/h entsprechen.Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrsordnung.
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Go4IT
5. Juni 2025 um 07:20 Hat das Thema aus dem Forum Karosserie (Einsortieren) nach Anhängerkupplung verschoben. -
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