Eintragung Tomason TN11 7,5 x 17 -> ja oder nein?

  • Hi @ all,

    nach meinen Problemen mit STG und der Abwicklung über einen Rechtsbeistand habe ich nun bei meinem örtlichen Dealer Tomason TN11 bestellt.

    Aus meiner Sicht ist die 225/45R17 eintragungsfrei, auch wenn die Größe nicht in den CoC eingetragen ist (wenn die ABE befreit ist -> diese habe ich bei Tomason angefordert). Nach meinem Händler sind die 235/45R17 eintragungsfrei, obwohl im Gutachten die Auflage A01 angeführt wird. Das kann ich mir kaum vorstellen. Hier das Gutachten zur ABE

    Mein Reifendealer wollte gestern den Prüfer fragen, der am Donnerstags dort AU macht. Der sagte lapidar: "Damit kenne ich mich nicht aus" :wacko:

    Bestärkt ihr mich darin es wie bei meinen Winterschlappen zu machen und einfach die 225er druf zu packen? Den TüV-Tanz könnt ihr hier nachlesen. Oder lieber 235 mit Eintragung, was aber bei den 17Zoll IMHO nicht so jut aussieht, teurer und beim 1,6er TDCi auch nicht gerade optimal ist?

    Ganz wichtig, was denkt ihr? Passt die Felge zum Mondeo?

    Vielen Dank und fröhliches Wochenende

    Dwars


    [Blockierte Grafik: http://tomason.de/images/felgen/small/11003.png][Blockierte Grafik: http://tomason.de/images/felgen/small/11001.png]

  • Mal eine Frage in Anschluss: passen da auch die 235 / 45 R17 drauf, die auch auf die original 17" Y-Felgen von Ford sind?

    Mfg
    - bravasx -

    Familienkutsche:
    2013 - 2017 --> Ford Mondeo Turnier Titanium MK4 | Panther Schwarz Metallic | EZ 07 / 2009 | 2.0 Duratec ( 145 PS )
    2017 - 2021 --> Ford S-Max Titanium MK1 | Frost Weiß | EZ 11/2011 | 1.6 Ecoboost ( 160 PS )

    ab 2021 --> Ford S-Max Titanium MK2 | Magnetic Grey | EZ 11/2016 | 2.0 TDCI AWD (150 PS )

  • Mal eine Frage in Anschluss: passen da auch die 235 / 45 R17 drauf, die auch auf die original 17" Y-Felgen von Ford sind?

    Schau mal nach, ob die Bedingungen von R69 erfüllt sind.

    A01 besagt übrigens eindeutig, dass eine Eintragung/Abnahme notwendig ist, bei allen Größen!

  • bei allen Größen

    Nö, nur bei den Verwendungen, bei denen diese Ziffer eindeutig in der Spalte "Auflagen und Hinweise" als Bedingung genannt wird.

    OH

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt?

    Geradeaus sind wir alle schnell !!!

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  • ABE von Tomason stelle ich noch ein, die ist eben gekommen. Superschnelle Antwort -> respekt.

    Nur die Anwort: "Die Größe ist eintragungsfrei" ist ein wenig lustig ... welche denn? Mal sehen, die Antwort gebe ich dann auch noch weiter.

    Ich denke es wird die 225er sein ... muss jetzt los. Fussi gucken :D

    Bin mal gespannt welche mein Händler bekommt. Er sagt ich bekomme polierte zum Preis der Lackierten ... nur in 17Zoll gibts die eigentlihc nicht. ?(

  • Nö, nur bei den Verwendungen, bei denen diese Ziffer eindeutig in der Spalte "Auflagen und Hinweise" als Bedingung genannt wird.

    OH

    Für den Mondeo steht das aber in der Spalte für alle Größen...

  • So und jetzt komm ich mal. Die Reifengröße bei den original Fordfelgen ob 16,17,18,19 Zoll beinhaltet doch keine 225er Breite oder doch!? Das war nämlich bei mir das Problem. Ich fahre 8x18 und 225/40. der TÜV sagte: Es sind nur von Ford 235 freigegeben, beim BWY waren es 225er, also Abnahme und Eintragung, obwohl in dem Gutachten die Größen freigegeben sind.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Moin,

    ist meiner Meinung nach eindeutig :

    225/45/R17 : kein TÜV notwendig, da für die Reifen nur die Auflagen A33 T90 T91 T93 gelten (Schneeketten, bzw Traglast) , bzw. für die Felgen 0A1 (NICHT A01) , A02 und A04 >> wenn die ABE eine Freistellung enthält, dann ist nur die ABE mitzuführen, Wenn keine Freistellung, dann bei der KFZ-Meldestelle eintragen lassen (bei der nächsten Befasung mit den Papieren). Was in der COC steht, ist in diesem Fall egal, denn dafür gibts es ja die Einschränkung A02. Die anderen Auflagen sind allgemeiner Art.

    235/45/R17 : Tüv-Eintragung notwendig, da ganz klar Auflage A01 bei den Reifen !

    Das ist zwar kurios, aber so ist es, Eine Größe, die in der COC steht, muss beim TÜV eingetragen werden, eine Größe, die nicht in der COC steht, ist eintragungsfrei....*LOL* Aber das Papier lügt nicht. Und nur das ist es, worauf es beim TÜV und der Rennleitung ankommt!

    Bei meinen Platin P66 ging das sogar soweit, dass die Rad/Reifen-kombi 225/40/18 für den Kombi eine Freistellung hat, für die Limousine aber eine Tüv-Eintragung notwendig ist !!! Warum auch immer
    (wobei hier 11A A01 entspricht, und 11B A02)

    Alles sehr seltsam......

    Greetings
    Ryche

    Meiner : Mondeo Mk4 Champions Edition 1,6l 118KW Ecoboost, Panther Schwarz, Business-Paket1, Sitz-Paket, Winter-Paket, 18" Platin-Felgen, Convers+Mod, Name : BLACKY
    Frauchens : Fiesta Mk7 1,25l 60KW Titanium Hot Magenta, Audio-Paket IV, Titanium-X-Paket, Winterpaket, Spritzschutzverkleidung, Leseleuchten hinten, Name : MAGGIE

    und zum Spaß: Mini Cabrio R57 1,6l 90 KW, Midnight Black Metallic, Leder, Xenon, Navi, Piano-Lack, Harman/Kardon, Name: MINION

    Einmal editiert, zuletzt von Ryche (5. Juli 2014 um 00:11)


  • So sehe ich das auch und werde das auch so handhaben, auch wenn ich weiß der der Herr Inginööör mir was anderes erzählen will.

    Zitat

    Das ist zwar kurios, aber so ist es, Eine Größe, die in der COC steht, muss beim TÜV eingetragen werden, eine Größe, die nicht in der COC steht, ist eintragungsfrei....*LOL* Aber das Papier lügt nicht. Und nur das ist es, worauf es beim TÜV und der Rennleitung ankommt

    Das kann ich mir nur mit der ET von 48 anstelle 55 erklären.

    Edit:
    Anbei die ABE ohne die angehängten Gutachten. Mir ist schleierhaft warum diese oft von den Händlern nicht mitgesendet werden (u.a. STG, reifen.com und meinem lokalen Dealer). Nur die Anhänge helfen einem doch nur bedingt weiter und es gibt unter Umständen ärger mit der Rennleitung oder bei der Erneuerung des Segens. How ever, der Satz ist drin:

    Zitat

    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
    der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
    (FZV) nicht erforderlich.

    Denn bin ich mal gespannt wie die auf dem Dicken wirken.

  • So,

    da hab ich nun den Salat -> mir hat der TüV-Nord die Plakette aufgrund der Räder verwehrt. Mein Reifendealer musste erst Standart-Stahlfelgen auf das Auto stecken. Das genialste war, das sich der Prüfer nicht sicher war/ist. Er sagte das sei ihm neu das es eintragungsfreie Radkombinationen gibt, deren Größe nicht in den Papieren bzw. den CoC aufgeführt ist. Auch mein Brief vom KBA (siehe auch hier)hat ihn nicht wirklich überzeugt ...

    Logisch ist das alles nicht. Mein Reifendealer meint, ich soll sie einfach eintragen lassen damit ich auf der sicheren Seite bin. Klar ich muss ja auch für mein Geld nicht arbeiten. Am Donnerstag bin ich da mit meinem Audi, dann will der Prüfer das in Erfahrung gebracht haben. Auf jeden Fall will ich eine schriftliche Begründung aus der hervorgeht nach welcher rechtlichen Grundlage er erst einmal den TüV Segen nicht erteilt hat.

    Bei positiver Entscheidung, damit ich in zwei Jahren nicht den gleichen Tanz habe.

    Bei negativer Entscheidung würde ich damit Tomason und das KBA konfrontieren. Von denen habe ich immerhin vor dem Kauf eine eindeutige Aussage diesbezüglich.

    Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Greetz

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