Scheinwerfereinsatz lackieren ?!?

  • hallo liebe Gemeinde :)

    Ich möchte mich gerne noch vor der Winterzeit damit beschäftigen meine Frontscheinwerfer von innen zu lackieren.

    Erstmal grundsätzlich ist es denn erlaubt , also ich habe die ohne xenon, bj 2009.

    Hab mal normal gegoogelt aber so richtig eindeutig findet man da nichts man liest nur das Autos gerne mal wegen sowas still gelegt worden sind.
    Da zur nächsten Frage was sagt der TÜV dazu bzw kann man sich das eintragen lassen ?


    Gibt es eine Anleitung wie ich die Scheinwerfer ordentlich auf und wieder zu und dicht bekomme ?


    MfG :rotwerd:

  • Da gibt's richtige viele Threads dazu hier im Forum! Einfach danach suchen. Aber kurz gesagt, ja es ist erlaubt aber nicht der Reflektor und sie gehen schwer auf am besten mit dem Dremel und dann wieder mit Sikaflex zukleben
    Scheinwerfer zerlegen & Innen lackieren

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

    Einmal editiert, zuletzt von Ossi (19. September 2014 um 01:10)

  • Okay danke tut mir leid hab's in verschieden Möglichkeiten versucht zu suchen aber da kam ich nicht hin


    MfG :dankeschild:

  • Muss nix dir Leid tun. Alles ist gut. Habe 4 Scheinis versaut und zum Schluss aufgegeben. ;(

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Der Nutzer "ccmaster" macht das mit den gelackten scheinwerfern doch " Nebenberuflich" :D
    der kann dir sicher in allen Fragen weiterhelfen.

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

    ____________________________________________________________
    Dieser Beitrag wurde bereits 1.694.000 mal editiert, zuletzt von »digdog« (Heute, 01:96)

  • Wäre mir aber neu dass das öffnen und lackieren von bauartgenehmigten Scheinwerfern erlaubt ist, auch wenn man nur Flächen lackiert die eh nicht mit dem Licht zu tun haben.
    Wo kann man das nachlesen ???

    Einmal editiert, zuletzt von Norbert (19. September 2014 um 17:34)

  • Anders herum wird ein Schuh draus: Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass die Scheinwerfer nicht geöffnet werden dürfen! Das wäre ja nicht nur zum Zweck des Tunings denkbar, sondern auch für Reparaturen. Ähnlich verhält es sich mit Abschnittsreparaturen der Karosserie. Wenn dort aus dem Seitenteil ein Stück herausgetrennt und ein neues wieder eingesetzt wird zum Beispiel wegen Rostbefall, dann ist das auch erlaubt.
    Wichtig ist nur, dass die Funktion und die Eigenschaften gemäß der Bauartgenehmigung nicht verändert werden. Hier wird es unter Umständen mit den Scheinwerfern etwas kritisch, denn es könnte durchaus der Nachweis verlangt werden, dass die lichttechnischen Eigenschaften des Scheinwerfers durch den Eingriff nicht signifikant verändert wurden. Für das Verlangen nach solch einem Nachweis muss es natürlich einen Anlass geben, der dann begründet sein könnte, wenn der Eingriff offensichtlich sehr grob und/oder unsachgemäß durchgeführt wurde.
    OH

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt?

    Geradeaus sind wir alle schnell !!!

    Achtung! Beiträge können Ironie enthalten! Ironie unterliegt nicht der Kennzeichnungspflicht!

    Meine Beiträge in diesem Forum geben ausschließlich meine persönlichen Meinungen und Wissensstände wider.

  • Wäre mir aber neu dass das öffnen und lackieren von bauartgenehmigten Scheinwerfern erlaubt ist, auch wenn man nur Flächen lackiert die eh nicht mit dem Licht zu tun haben.
    Wo kann man das nachlesen ???


    Wieso soll das öffnen verboten sein? Früher waren die Streuscheiben aus Glas und aufgeschraubt.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Und heute sind die Scheinwerfer verklebt und verlieren durch das öffnen ihre ABE weil sie dazu nicht gedacht sind, so ist zumindest meine Ansicht dazu.
    Beweisen kann ich das auch nicht, war aber eigentlich nie anders, Bauartgenehmigte Teile dürfen nicht verändert werden, anders kenne ich es nicht.......
    Scheinwerfer sind so wie sie hergestellt wurden geprüft und zugelassen.

    Ich darf ja in meine Bremsscheibe auch keine elyptischen Rillen einfräsen wie mancher Zubehörhersteller es bei seinen so genehmigten Teilen macht, obwohl es vielleicht besser ist.

  • Habe mich da auch schon kundig gemacht, ist Offiziell verboten da sie halt nicht fürs Reparieren vorgesehen sind.
    Aber vor allem habe sie eine Zulassung mit Chrom und wenn man das Schwarz Lackiert erlischt diese, man müsste also ein Neues Lichtgutachten machen lassen !
    Ob das beim TÜV ein Problem ist hängt vom Prüfer an.
    Habe bei meine alten Audi auch die DEs Schwarz Lackiert wo das Chrom gebraucht wurde, auch für meine Mondi habe ich welche bestellt ;) Ohne TÜV.
    Das muß halt jedem klar sein !

    Traurig aber Wahr !!!

  • Also vielleicht kann ich noch was beisteuern ...
    ich habe auch noch mal nachgefragt weil ich über div. Leute jemanden kenne der beim Scheinwerferhersteller arbeitet.

    Es verhält sich so das die ABE verloren geht, weil woher will man wissen das man z.b. durch das erhitzen im Ofen den Reflektorsitz ändert, oder aber durch das Trennen das Glas(Plexi) wieder richtig einsetzt etc.
    es ist auf jeden Fall eine bauarttechnische Änderung, und nicht mal wegen dem Lack sondern wegen der Arbeiten daran.

    Es ist halt schwierig weil man selbst lichttechnisch nix verändert ... und alles eben so bleibt wie es ist.
    Wenn man es genau nimmt kann man es machen ja ... nur müsste man ein Einzelgutachten erstellen lassen danach.

    Fakt ist es ist nicht erlaubt, ist es gut gemacht wird jeder denken es sind originale bzw. Zubehörscheinwerfer.
    Wenn hart auf hart kommt ja dann ist klar was passiert.

    Mondeo 2.2TDCI 200PS mit Aisin Wandler Bj. 04/2011
    Div. Einbauten : Tieferlegung H&R 40mm - Scheinwerferfolien - Auspuffblenden - Tomanson TN16 19" mit 235/40R19

  • Und heute sind die Scheinwerfer verklebt und verlieren durch das öffnen ihre ABE weil sie dazu nicht gedacht sind, so ist zumindest meine Ansicht dazu.
    Beweisen kann ich das auch nicht, war aber eigentlich nie anders, Bauartgenehmigte Teile dürfen nicht verändert werden, anders kenne ich es nicht.......
    Scheinwerfer sind so wie sie hergestellt wurden geprüft und zugelassen.

    Ich darf ja in meine Bremsscheibe auch keine elyptischen Rillen einfräsen wie mancher Zubehörhersteller es bei seinen so genehmigten Teilen macht, obwohl es vielleicht besser ist.

    Die (hier relevante) Bauartgenehmigung bei Scheinwerfern erstreckt sich aber in der Hauptsache auf die Leuchtmittel, die lichtreflektierenden und die lichtdurchgängigen Bauteile (ECE R1, R8, R20, R48, R98, R99, R112, R113 und R123). Bei Bremsscheiben erstreckt sie sich auf Material und Abmessungen (ECE R13, Anlage 3, Abschnitt 1.2). Beides kann durch das Einfräsen von Rillen ö.Ä. verändert werden und damit die Betriebseigenschaften des Bauteils.
    OH

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt?

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  • Kurz: Wie Marc schon sagt: Machtes gescheit, interessiert es keine Sau. Warum auch, funktioniert ja alles.

    Pfuscht Du rum, hast Du evtl. die ganz große A-Karte.


    Ein Risiko, was jeder vorher selbst abwägen sollte.

  • genau so ist es :thumbup:

    Mondeo 2.2TDCI 200PS mit Aisin Wandler Bj. 04/2011
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  • Muss ich mich dochmal einschalten .Also Erlaubt ist es nicht !! Aber Ford Verkauft schwarze Scheinies und wenn es gescheit gemacht ist und die scheinwerfer beim Tüv durchkommen .??? Was willst du mehr . Erlaubt nein Aber umlackieret und eingestellt Tüv Fahig .Rubbeduck du bist der nächste!!!!!

  • Alles gut und schön bis sich jemand bei einem Unfall die Dinger mal genau anschaut.
    Illegale Sachen werden nicht dadurch legal dass es dem TÜV nicht auffällt.

    Ich dachte eigentlich die Klientel die Mondeo fährt wäre Erwachsen und macht nicht solches Jugendtuning mit lackieren von Scheinwerferteilen usw.............
    Vor allem wo diese Klientel Geld verdient und sich somit originale schwarze Scheinwerfer kaufen kann.

  • Ich finde es sollte doch jedem selber überlassen sein was er macht, Solange er damit niemanden Gefährdet und das ist hier definitiv nicht der Fall.
    Und das hat nichts mit Erwachsen sein zu tun und auch nicht mit Geld verdienen.
    Außer dem wenn ich mir so manche umbauten ansehe ist da nicht viel mit Erwachsen und auch das hat nichts zu tun mit Legal oder Illegal.
    Du magst ja 1250,- € über haben ich nicht. Schwarze Scheinis
    Es hat auch keiner gesagt das das Legal würde nur weil der Prüfer es nicht sieht.
    Ich für meinen teil werde sie mir trotzdem einbauen !

    Das ist Halt meine Meinung und wenn jemand eine andere hat OK kann ich mit leben.
    Aber er sollte auch meine Akzeptieren, er kann mich gerne EINMAL drauf hinweisen das das nicht so OK ist, da ist aber auch gut !

    2 Mal editiert, zuletzt von Rubberduck73 (20. September 2014 um 11:37)

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