Hallo mal wieder.
Ich war gestern nun zum sicher x. male nach Winterreifen / Winterrädern gucken, zuletzt bei ATU. Nachdem ich mir geschlagene 40 Minuten ein elendes Geschwätz und eine Darbietung der eigenen Unfehlbarkeit des Beraters habe anhören müssen, kam dieser mir dann mit der kurzen finalen Aussage, dass ATU überhaupt keine 17 Zoll Alu-Kompletträder habe, die ich ohne TÜV-Kontrolle fahren dürfe. Das liegt, wie ich mittlerweile kapiert und nachvollzogen habe, daran, dass es bei ATU genau gar keine 17er Felge mit ET 50 oder 55 gibt, die ich laut Vorgabe ohne A01 fahren darf.
So weit so gut. Jetzt gucke ich bei Reifen.com und finde da immerhin ca. 8 mögliche Kandidaten, die aber allesamt aussehen, wie als hätte sie ein Design-Azubi im ersten Lehrjahr gemacht. Langweilig, immergleich, tausendmal gesehen.
Also überlege ich, mir doch Räder mit von der A01-freien ET 50 / 55 abweichendem Wert zuzulegen und dann eben doch damit zum TÜV zu gurken.
Was ich aber so überhaupt nicht kapiere ist folgendes:
Wenn man unter Außerachtlassung der anderen relevanten Aspekte wie Tieferlegung, Spurverbreiterung usw. davon ausgeht, dass eine ET immer gleich, immer fix und immer unveränderbar ist, warum gibt es diese Auflage dann überhaupt? Wenn doch einer mit nem werksoriginalen Mondi und einer Felge mit festen Werten zum TÜV latscht, der diese freigibt und in den Lappen einträgt, warum muss dann der nächste mit dem selben Kram da wieder hin?
Warum werden die Felgen nicht einmal getestet und erhalten dann die Freigabe im Gutachten, damit nicht jeder Hansel mit den selben Felgendimensionen und dem selben Auto immer und immer wieder dahinspazieren muss, um das bestätigt zu bekommen, was vorher schon zig, wenn nicht hunderte andere freigegeben bekommen haben?
Ich suche mir nun also eine Felge mit beispielsweise ET 48 aus, statt der vorgegebenen 50 oder 55 und gehe damit nebenan zum TÜV.
Gibt es denn dann andere Kriterien als Lauffreiheit, Abstand zum Radkasten, Radumfang usw.? Da muss doch dann irgendein subjektiver Wert mit dabei sein, dass das jedes mal neu kontrolliert und begutachtet werden muss?
Naja und jetzt wollte ich mal googeln, ob man rausbekommen kann, welche ET Werte der TÜV-Mensch denn "erfahrungsgemäß" so für gut befindet. Worauf ich auf die hier oben stehende Datensammlung gestoßen bin. Aber so wirklich schlau werde ich auch daraus nicht, eben wegen der vorherigen Frage. Da stehen nun für mich relevante Vergleiche, wo einzelne User, wie ich, keine Tieferlegung und keine Verbreiterung haben. Diese haben dann ET's von 40 an aufwärts ohne Auflagen freigegeben bekommen. Und da komme ich wieder zum Punkt. Warum muss ich dann wieder hin, und was, wenn der bei mir dann sagt "nö, heute hat mein Verein verloren und die Nudeln heute mittag waren kalt, dieses Rad gebe ich ihnen mal nicht frei". So'n Rädersatz kostet über 1000 Euro, und zurückschicken ist dann wohl sehr ganz schlecht.
Also, wer erklärt's mir?
Und, wenn wir schon dabei sind:
wie hoch steht die Wahrscheinlichkeit, dass ich folgendes für den winter "erlaubt" kriege:
Felge 7 X 17 ET 48
Reifen 215 50 95 V
Auto ist MK4 Turnier Facelift aus 07/14 mit 176 KW ohne RDKS und sonstiges relevantes. Ab Werk fahre ich die Ford-18 Zoll mit 235 45 18W
EDIT: Doch, Lenkeinschlagbegrenzer ist ja drin. Sorry, vergessen.
Danke für Infos!
Grüße,
Christoph