Kuddelmuddel mit der ET

  • Hallo mal wieder.

    Ich war gestern nun zum sicher x. male nach Winterreifen / Winterrädern gucken, zuletzt bei ATU. Nachdem ich mir geschlagene 40 Minuten ein elendes Geschwätz und eine Darbietung der eigenen Unfehlbarkeit des Beraters habe anhören müssen, kam dieser mir dann mit der kurzen finalen Aussage, dass ATU überhaupt keine 17 Zoll Alu-Kompletträder habe, die ich ohne TÜV-Kontrolle fahren dürfe. Das liegt, wie ich mittlerweile kapiert und nachvollzogen habe, daran, dass es bei ATU genau gar keine 17er Felge mit ET 50 oder 55 gibt, die ich laut Vorgabe ohne A01 fahren darf.

    So weit so gut. Jetzt gucke ich bei Reifen.com und finde da immerhin ca. 8 mögliche Kandidaten, die aber allesamt aussehen, wie als hätte sie ein Design-Azubi im ersten Lehrjahr gemacht. Langweilig, immergleich, tausendmal gesehen.

    Also überlege ich, mir doch Räder mit von der A01-freien ET 50 / 55 abweichendem Wert zuzulegen und dann eben doch damit zum TÜV zu gurken.
    Was ich aber so überhaupt nicht kapiere ist folgendes:

    Wenn man unter Außerachtlassung der anderen relevanten Aspekte wie Tieferlegung, Spurverbreiterung usw. davon ausgeht, dass eine ET immer gleich, immer fix und immer unveränderbar ist, warum gibt es diese Auflage dann überhaupt? Wenn doch einer mit nem werksoriginalen Mondi und einer Felge mit festen Werten zum TÜV latscht, der diese freigibt und in den Lappen einträgt, warum muss dann der nächste mit dem selben Kram da wieder hin?
    Warum werden die Felgen nicht einmal getestet und erhalten dann die Freigabe im Gutachten, damit nicht jeder Hansel mit den selben Felgendimensionen und dem selben Auto immer und immer wieder dahinspazieren muss, um das bestätigt zu bekommen, was vorher schon zig, wenn nicht hunderte andere freigegeben bekommen haben?

    Ich suche mir nun also eine Felge mit beispielsweise ET 48 aus, statt der vorgegebenen 50 oder 55 und gehe damit nebenan zum TÜV.
    Gibt es denn dann andere Kriterien als Lauffreiheit, Abstand zum Radkasten, Radumfang usw.? Da muss doch dann irgendein subjektiver Wert mit dabei sein, dass das jedes mal neu kontrolliert und begutachtet werden muss?

    Naja und jetzt wollte ich mal googeln, ob man rausbekommen kann, welche ET Werte der TÜV-Mensch denn "erfahrungsgemäß" so für gut befindet. Worauf ich auf die hier oben stehende Datensammlung gestoßen bin. Aber so wirklich schlau werde ich auch daraus nicht, eben wegen der vorherigen Frage. Da stehen nun für mich relevante Vergleiche, wo einzelne User, wie ich, keine Tieferlegung und keine Verbreiterung haben. Diese haben dann ET's von 40 an aufwärts ohne Auflagen freigegeben bekommen. Und da komme ich wieder zum Punkt. Warum muss ich dann wieder hin, und was, wenn der bei mir dann sagt "nö, heute hat mein Verein verloren und die Nudeln heute mittag waren kalt, dieses Rad gebe ich ihnen mal nicht frei". So'n Rädersatz kostet über 1000 Euro, und zurückschicken ist dann wohl sehr ganz schlecht.

    Also, wer erklärt's mir?

    Und, wenn wir schon dabei sind:
    wie hoch steht die Wahrscheinlichkeit, dass ich folgendes für den winter "erlaubt" kriege:
    Felge 7 X 17 ET 48
    Reifen 215 50 95 V

    Auto ist MK4 Turnier Facelift aus 07/14 mit 176 KW ohne RDKS und sonstiges relevantes. Ab Werk fahre ich die Ford-18 Zoll mit 235 45 18W
    EDIT: Doch, Lenkeinschlagbegrenzer ist ja drin. Sorry, vergessen.

    Danke für Infos!

    Grüße,
    Christoph

    MK4 Titanium Turnier 2014 - Pantherschwarz Metallic - Ecoboost 2.0, 240 PS, Business Paket II + DAB, Power Paket, Leder beige, Alu Reling, Klimasitze, Dunkle Scheiben

    Einmal editiert, zuletzt von takeshi (19. Oktober 2014 um 13:30)

  • Gibt es denn dann andere Kriterien als Lauffreiheit, Abstand zum Radkasten, Radumfang usw.? Da muss doch dann irgendein subjektiver Wert mit dabei sein, dass das jedes mal neu kontrolliert und begutachtet werden muss?

    Ohne vorhandenes Vergleichsgutachten kannst du allerhöchstens bei der ET Abweichungen durch bekommen. Bei Rest (Rad/Reifen-Kombinationen etc) braucht es Fahrdynamiktests etc, was für den Privatmann unerschwinglich ist.

  • muss die et 48 sein? 45 möglich?
    müssen es 50er reifen sein?
    wie gefallen dir diese:
    Tec_by_ASA_AS1_schwarz_seidenmatt?
    die darfst du dann mit 45er reifen sogar mit schneekette fahren.

    Einmal editiert, zuletzt von fred (19. Oktober 2014 um 15:33)

  • Du sprichst mir aus der Seele. Ich suche auch eine passende Alufelge in 16 Zoll, da ich kein Bock hab für meine Winterstahlfelgen immer die Spurverbreiterung ab zu bauen. Gruß Andi

  • Ohne vorhandenes Vergleichsgutachten kannst du allerhöchstens bei der ET Abweichungen durch bekommen. Bei Rest (Rad/Reifen-Kombinationen etc) braucht es Fahrdynamiktests etc, was für den Privatmann unerschwinglich ist.


    Sorry, ich bin da totaler Laie, aber der TÜV-Hansel macht doch mit meinem Auto bei der Eintragung irgendwelcher Felgen mit meinem Auto keine Fahrdynamiktests auf der Teststrecke, oder? Ich denke der wird mal ein-, mal auslenken, mal auf den Antriebsrollen bremsen, lenken, am hängen Rad rütteln und die Freiläufigkeit im ein- und ausgefederten Zustand testen. Und das sind doch eben genau die Dinge, die bei gleichen Werten von Felgen, Reifen und gleichen technischen Voraussetzungen eines bestimmten Automodells eben immer gleich sein müssten... Also warum nicht ins Gutachten der Felge gleich mit eintragen, anstatt jedes mal die Leute wieder zur Abnahme antanzen lassen?

    muss die et 48 sein? 45 möglich?
    müssen es 50er reifen sein?
    wie gefallen dir diese:
    Tec_by_ASA_AS1_schwarz_seidenmatt?
    die darfst du dann mit 45er reifen sogar mit schneekette fahren.


    Ja das ist doch eben genau die Frage. Muss es 48 sein? 45 möglich? Warum TÜV-Vorführung bei 48, wenn schon so viele andere Leute bis 40 haben auflagenlos freigegeben bekommen haben? Die ET ist doch ein fixer Wert? Genau so wie die anderen Werte der Räder. Da kann doch die Kombination aus Felge X, Reifen Y und Auto Z bei Herrn Müller nicht schleifen, bei Herrn Schneider aber nicht?! Mir ist die ET wurscht wie nur was... Die vom TÜV und die Hersteller müssten das doch wissen, ob genau diese oder jene Felge mit dieser oder jener ET im Radkasten eines Mondeos schleift oder anstößt oder ob sie eben frei läuft und bedenkenlos verbaut werden kann...

    (Ich möchte im Winter allerdings auf 17 Zoll runter und Schneeketten schließe ich aus. Die Felge ist nicht verkehrt, aber bei unserem schwarzen Mondi würde mir bei rein schwarzen Felgen so ein wenig der Kontrast fehlen).

    Sorry, gehört normalerweise nicht hier hin, aber was das für ein Aufwand ist, Winterräder zu kriegen, das ist ja 'n Witz. Da machen sie einen wuschig von wegen Pflicht und sicherer und Haftung bei Unfällen auf Sommerreifen im Winter, aber ein Studium soll man schon gemacht haben um passendes Geläuf zu finden, und am besten holt sich der TÜV auch noch seinen Teil, weil er total überflüssige Kontrollen bei jedem Kunden vorgibt und schön mitkassiert.
    Ich probier das jetzt noch die Woche, ansonsten bleiben eben die Sommerräder drauf. Wäre nicht das erste mal. Nerv! :cursing:
    Sorry, musste sein. Einfach ignorieren.

    Danke und Grüße,
    Christoph

    MK4 Titanium Turnier 2014 - Pantherschwarz Metallic - Ecoboost 2.0, 240 PS, Business Paket II + DAB, Power Paket, Leder beige, Alu Reling, Klimasitze, Dunkle Scheiben

  • Sorry, ich bin da totaler Laie, aber der TÜV-Hansel macht doch mit meinem Auto bei der Eintragung irgendwelcher Felgen mit meinem Auto keine Fahrdynamiktests auf der Teststrecke, oder?

    Eben deswegen muss ja die Felgendimension (Durchmesser und Breite) in Kombination mit mindestens einer Reifengröße, die für den Mondeo freigegeben ist, im Gutachten erwähnt sein, dann kann man davon ausgehen, dass das Fahrzeug mit der Kombination fahrbar ist. Liegt ein solches Vergleichsgutachten nicht vor, dann braucht es eben diese sehr aufwendigen Tests. Es mag zwar auch Prüfer geben, die das so eintragen aber "koscher" ist das dann nicht.
    Beispiel:
    Wunschfelge:
    Dimension: 8,5X18 ET 40
    Freigabe für: Simca Sport :thumbup:
    mit Bereifung: 235/45
    Traglast: 650kg

    Fahrzeug:
    Freigabe 8X18 ET 48 mit 235/45
    benötigte Traglast: 550kg
    =keine Freigabe der oben angegebenen Felge

    Vergleichsfelge:
    Dimension 8,5X18 mit ET 50
    Freigabe für: eigenes Fahrzeug
    mit Bereifung: 235/45

    Ergo:
    TÜV prüft Freigängigkeit (da abweichende ET) mit Wunschfelge, Einhaltung der Traglast der Wunschfelge und halt die Reifenfreigaben, sowie die Einhaltung sonstiger Auflagen (Tachoangleichung etc). Dazu muss die Dimension der Reifen einerseits für irgendein Fahrzeug mit der Wunschfelge plus für das eigene Fahrzeug auf der Vergleichsfelge freigegeben sein. Die Traglast kann sich evtl. durch die Freigabe der Wunschfelge für ein Fahrzeug mit höherer Traglast als das Eigene ergeben. Hier ist u.U. also keine gesonderte Traglastbescheinigung erforderlich.

    Ist all dies erfüllt, kann eine entsprechende Eintragung erfolgen.

  • Ergo:
    TÜV prüft Freigängigkeit (da abweichende ET) mit Wunschfelge, Einhaltung der Traglast der Wunschfelge und halt die Reifenfreigaben, sowie die Einhaltung sonstiger Auflagen (Tachoangleichung etc). Dazu muss die Dimension der Reifen einerseits für irgendein Fahrzeug mit der Wunschfelge plus für das eigene Fahrzeug auf der Vergleichsfelge freigegeben sein. Die Traglast kann sich evtl. durch die Freigabe der Wunschfelge für ein Fahrzeug mit höherer Traglast als das Eigene ergeben. Hier ist u.U. also keine gesonderte Traglastbescheinigung erforderlich.

    Ist all dies erfüllt, kann eine entsprechende Eintragung erfolgen.

    Hmm, irgendwie blick ich's nicht. Alle für die Freiläufigkeit und Sicherheit relevante Werte wie eben Traglast, Radumfang, ET, Breite, Höhe, Durchmesser sind doch fix?!
    Ich sehe einfach den veränderlichen, dynamischen, subjektiven Teil nicht, wegen dem eine Reifen-Felgenkombination mit diesen und jenen Dimensionen (die dann zwangsläufig immer auf den Milimeter gleich sind) mehr als ein einziges mal für ein bestimmtes Automodelll vom TÜV freigegeben werden muss.

    Also wäre der Normalfall schon, dass der TÜV Prüfer da ewig aufwändige Probefahrten macht für hunderte von Euro, wenn ich da mit ner Felge hinfahre, die mit A01 angegeben ist? Dann hat sich das Thema eh erledigt. *kopfschüttel*

    Trotzdem danke und Grüße,
    Christoph

    MK4 Titanium Turnier 2014 - Pantherschwarz Metallic - Ecoboost 2.0, 240 PS, Business Paket II + DAB, Power Paket, Leder beige, Alu Reling, Klimasitze, Dunkle Scheiben

  • Wenn irgendeine Felge mit genau den Dimensionen (Felge und Reifen in Kombination) für das Auto freigegeben ist, dann ist das doch halt nicht so aufwendig.
    Dann wird nur noch die Traglast geprüft und ob die Auflagen aus dem vergleichsgutachten erfüllt sind. Fertig.

    Es muss ja nur sichergestellt sein:
    1. Dass das Auto mit der Rad/Reifenkombi klarkommt und
    2. die Felge das Fahrzeug aushält (Traglast) und mit der Reifengröße funktioniert

    Wenn es explizit für die Felge für dein Auto im Gutachten den Punkt A01 gibt, heisst das doch nur, dass die Felge für das Fahrzeug zugelassen ist. Da muss der Prüfer dann nur "Pro-Forma" seinen Haken dran machen. Dann erübrigt sich der ganze Vergleichsgutachten-Quatsch doch.

  • Asooooo! 8o
    Ich dachte, wenn A01 im Felgengutachten steht, muss der TÜV durch ne komplette Kontrolle feststellen, ob die Felge an dem und dem Auto überhaupt fahrbar ist... Da sieht man mal, was mir dieser, entschuldigung, Sabbelheini bei ATU für Flausen in den Kopf gesetzt hat.

    Also ich rekapituliere:

    Ich suche mir irgendeine Felge aus, (z.B. über die Radkonfiguratoren der bekannten Läden / Versände), wähle meinen Mondi, gucke bei der ausgesuchten Felge im Gutachten, dass mein Auto da drinsteht, steht dann da A01 fahr ich eben rüber zum TÜV, der druckt, schreibt oder bestätigt mir diese Felge im Schein, ich leg ein paar Zehner auf die Theke und bin weg?

    Das klingt doch schon deutlich symatischer...

    Vielen Dank für die Aufklärung!

    Grüße,
    Christoph

    MK4 Titanium Turnier 2014 - Pantherschwarz Metallic - Ecoboost 2.0, 240 PS, Business Paket II + DAB, Power Paket, Leder beige, Alu Reling, Klimasitze, Dunkle Scheiben

  • Jaein:

    Du brauchst ein Gutachten zu deiner Felge und ein Gutachten einer Felge, die auf deinem Auto zugelassen ist. Diese beiden Felgen müssen auch mind. 1 identische Reifengröße im Gutachten haben. Bei der Vergleichsfelge muss DEIN Auto mit der entsprechenden Reifengröße zugelassen sein. Ob im Vergleichsgutachten A01 oder sonstwas drinsteht, ist erstmal egal, ne Einzelabnahme ist es so und so.
    Der Prüfer schaut dann, ob die Felge an deinem Auto schleift, ob die Traglast passt (Herleitung ggf. siehe oben) und welche Auflagen im Vergleichsgutachten zu deinem Fahrzeug zur Verwendung mit der entsprechenden Reifengröße stehen und welche Auflagen für die Reifengröße im Gutachten der eigentlichen Felge stehen. Diese müssen auch erfüllt sein. Hier kann es zum Beispiel Vorschriften zu Schneeketten, TPMS, Stahl/Gummi-Ventilen usw geben.

  • Warum TÜV-Vorführung bei 48, wenn schon so viele andere Leute bis 40
    haben auflagenlos freigegeben bekommen haben? Die ET ist doch ein fixer
    Wert?

    die et ist ein fester wert. _rechtgeb_
    es gibt anscheinend min. zwei prüfnormen. (alt/neu)
    gefühlt sind das 15mm in der et. umstellung ca. 08/09

    Ich suche mir irgendeine Felge aus, (z.B. über die Radkonfiguratoren der
    bekannten Läden / Versände), wähle meinen Mondi, gucke bei der
    ausgesuchten Felge im Gutachten, dass mein Auto da drinsteht, steht dann
    da A01 fahr ich eben rüber zum TÜV, der druckt, schreibt oder bestätigt
    mir diese Felge im Schein, ich leg ein paar Zehner auf die Theke und
    bin weg?


    so änlich war es bei mir auch.

  • Das "Warum" ist ja der Hohn... Du müsstest Ford dazu bringen die ET quasi nachträglich zu homologisieren, was aber nicht passieren wird.

  • Und was hat deiner Meinung nach Ford mit irgendwelchen Zubehörfelgen zu tun? Eine ET kann man ja nicht auf das Fahrzeug eintragen, sondern nur auf eine Felge. Die hat aber immer nur eine ET und die ist nicht von 40 bis 55 variabel. Wie soll dann der Hersteller die ETs nach homologieren?

    Vielleicht nimmst du einfach ne Dosis Cockpitspray und atmest noch einmal kräftig durch...

    OH

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt?

    Geradeaus sind wir alle schnell !!!

    Achtung! Beiträge können Ironie enthalten! Ironie unterliegt nicht der Kennzeichnungspflicht!

    Meine Beiträge in diesem Forum geben ausschließlich meine persönlichen Meinungen und Wissensstände wider.

  • Ich danke Euch für die Hilfe.

    Also das ist mir alles viel zu kompliziert. 2 Vergeichsgutachten, übereinstimmende Reifengröße, ET, Einzelabnahme mit ungewissem Ausgang etc.
    Ich will mein Auto fahren, nicht mir das Fachwissen eines KFZ-Technikers aneignen müssen, um 4 andere Räder auf die Karre stecken zu können. ATU kann's nicht, Orignalfelgen sind nicht bezahlbar, dann eben nicht. Dann gibt es eben WR für die originaalen Rumschlidder-235er Fordfelgen und gut ist. Was ein Schwachsinn :pinch:

    Hat absolut nichts mit Eurer Hilfsbereitschaft zu tun, ich danke Euch herzlich.

    Grüße,
    Christoph

    MK4 Titanium Turnier 2014 - Pantherschwarz Metallic - Ecoboost 2.0, 240 PS, Business Paket II + DAB, Power Paket, Leder beige, Alu Reling, Klimasitze, Dunkle Scheiben

  • Warum schaust du nicht einfach nach nem gebrauchten Satz Original 16" Ford Alus, wo du deine Winterreifen drauf packst?! Da haste den ganzen Palaver dann nicht.

  • vorteil einer eintragung ist das du mehrere (jetzt ein o. zwei) reifengrössen traglast und geschwindigkeit zu bekommen kannst.

  • Orignalfelgen sind nicht bezahlbar.....


    Du hast es schon selbst gesagt. Was meinst Du, warum Original- Felgen, egal von welchem Hersteller, beim Fahrzeug-Hersteller unvergleichbar teuer gegenüber anderen, vergleichbaren Felgen aussm freien Handel sind?
    Jeder Autohersteller hat mindestens 3-5 Radsätze mit verschiedenen Felgen Größen für ein best. Modell im Programm, aus denen der Kunde dann (mehr oder weniger) auswählen kann, incl. Winterräder.
    Und diese Felgen (Räder) haben die ganze Zulassungsprozedur (Traglast; ET; Freigängigkeit; Geschw.index; etc.) für ein bestimmtes Fahrzeug schon durch; was ja dann auch im COC- Dokument bestätigt ist.
    Es wird wohl gänzlich unmöglich sein, bei der unüberschaubaren Masse an Felgen und deren Ausführungen für jedes Fahrzeug alle möglichen freigegebenen Kombinationen in ein Unbedenklichkeits- Dokument zusammenzufassen, geschweige denn aktuell zu halten.

  • Jaein:

    Du brauchst ein Gutachten zu deinerBei der Vergleichsfelge muss DEIN Auto mit der entsprechenden Reifengröße zugelassen sein. Ob im Vergleichsgutachten A01 oder sonstwas drinsteht, ist erstmal egal, ne Einzelabnahme ist es so und so..

    Hi,

    auf welche rechtliche Grundlage stützt Du diese Aussage? Bei vielen ABE ist die eine oder andere Rad-Reifen-Kombination ohne die Auflage A01 bzw. Abnahme durch einen Prüfer aufgeführt. Ist ja auch nicht ganz unlogisch zb bei geringerer ET und dementsprechend schmaleren Reifen. Das KBA hat mir da eindeutig geschrieben, das eine Vorführumg ausdrücklich nicht gefordert ist. Gleiches hat auch der Felgenhersteller bestätigt. Bei der HU hat der Prüfer jedoch Deinen Standpunkt vertreten, ohne eindeutig Stellung zu beziehen.

    Oder hab ich da was falsch verstanden mit Vergleichsfelge und so?

  • Es geht darum, dass in diesem Falle ja die gewünschte Felge NICHT für das Fahrzeug freigegeben ist per ABE/Gutachten. Da in diesem Fall mit einem Vergleichgutachten gearbeitet werden muss, ist es immer eine Einzelabnahme durch eine Prüforganisation mit Grundlage Vergleichsgutachten nötig. Kannst ja nicht einfach mit Gutachten von Felge XY die Felge XZ fahren und alles ist gut, nur weil bei der Felge aus dem Gutachten keine Abnahme vorgeschrieben ist.. Das muss schon abgenommen werden.

  • Ah ... jetzt ich verstehe.

    Wie ist das im "normalen" Fall. Rad-Reifen-Kombi mit ABE ohnevdie Auflage A01 ... müsste doch ohne Eintragung legitim sein, oder?

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