Winterräder - doch Zubehörfelgen? Abnahme nötig?

  • Moinmoin Jungs,
    Noch eine Frage eines Ahnungslosen - zu meinem Dicken habe ich direkt einen Satz Winterräder dazugekauft. Angeboten wurden mir diese als Originalräder von einer kleineren Ausstattungslinie. Da sich ein Händler ja mit sowas auskennen sollte also erstmal eingesackt, der Winter kommt so oder so und Alus samt Decken mit 6,5mm Profil für einen lächerlichen Aufpreis kann man ja mitnehmen. Die Nabendeckel sind auch mit Ford-Logo, wird also schon passen...

    Die Tage fiel mir auf, dass außen sichtbar ja eine KBA-Nr zu lesen ist, die 46719... Also mal google angeschmissen, das ganze bringt mich zu einer ABE für Borbet-Felgen, hier ist auch der Mk4 Turnier gelistet.

    Auflage A01 "Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
    auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
    bescheinigen zu lassen."
    Das liest sich ja für mich jetzt so, als müsst' ich die Felgen gesondert eintragen lassen!? Könnt ihr mich da bitte mal beruhigen oder sollte ich doch mal das Gespräch mit meinem Verkäufer suchen?

    PS: Jaja, irgendwer müsst' mal mein Auto putzen. :D

  • Das Rad gibt es in vielen Ausführungen mit vielen Gutachten. Falls es folgende Felge ist (LK 108), steht da nix von A01:
    http://api.wheelwizards.net/TUV_docs/proce…qxtucytwb2a.pdf

    Mk5 2.0 TDCi 180 PS AWD Powershift Titanium X

  • Ja, da braucht man 'ne Abnahme vom TÜV.
    Edit: Oh, schon wieder 'ne andere ABE gepostet worden.

    Mondeo Turnier 2.0 FFV Titanium, Thunder, ACC, IVDC, Bi-Xenon, KeyFree+PowerStart, Alarmanlage, Solarreflect, PDC vorn u. hinten, TPMS, Sitzklima, Luftqualitätsmesser+kühlbares Handschuhfach, Sony-6CD, Bluetooth-FSE incl. S&C, Außenspiegel anklappbar, silberfarbene Dachreling, Notrad incl. Wagenheber

    Selbsteinbau: Rückfahr- u. Front-Kamera mit 9" TFT-Monitor in der Sonnenblende, Ambiente-Beleuchtung in den Türgriffmulden, Rückstrahler an allen 4 Türen beleuchtet

    Baumonat 10/2008

  • He, ihr solltet mich doch nicht noch mehr verwirren! :D

    Die von linza4 gepostete Anlage hatte ich auch gefunden, aber das A01 unter den reifenbezogenen Hinweisen wunderte mich. Aktuell sind 215/55 montiert, die ja laut der Reifenfreigaben von Ford auch ok sein sollten.

  • Auf den Gutachten stehen 2x die 215/55 und oben steht Gutachten zur abe - du solltest eigentlich beides vom Händler mitbekommen haben

    Eibach Sportline 45/35 - Etabeta Tettsut 9x19ET43 255/35

  • Vom Händler wurde mir nichts in der Richtung mitgegeben - eben mit der Aussage, dass das Originalfelgen seien, das passe schon alles.
    Wonach entscheidet sich eigentlich, welcher der beiden Einträge für die 215er jetzt für mich gilt?

    Wie auch immer, ob Abnahme oder nicht, jetzt sehe ich doch mal Gesprächsbedarf. Das CoC-Papier hätte ich nämlich auch ganz gern mal...

  • Auf den Felgen muss ja auch die Größe stehen und wenn Serie dann müssen es 6,5x16 et50 sein und das sind die bestimmt nicht. Kannst aber ja auch einfach mal zu TÜV Dekra fahren und nett fragen ob die Felgen mit KBAnr ... Ohne Eintragung an mondeo gefahren werden dürfen ... Die schauen in der Regel kostenlos mal in die Datenbank des KBA und geben dir Auskunft. Wenn der auf Eintragung plädiert würd ich die von deinem Händler einfordern oder die Rücknahme verlangen.

    Eibach Sportline 45/35 - Etabeta Tettsut 9x19ET43 255/35

  • Ja, die ABE ist etwas schlampig verfasst.
    Bei den 215/55R16 kann man nicht feststellen, welche der beiden Einträge da nun gilt. Da es aber keine 6.5" sondern 7" Felgen sind, wird wohl A01 (also TÜV-Abnahme) nötig sein.

    Mondeo Turnier 2.0 FFV Titanium, Thunder, ACC, IVDC, Bi-Xenon, KeyFree+PowerStart, Alarmanlage, Solarreflect, PDC vorn u. hinten, TPMS, Sitzklima, Luftqualitätsmesser+kühlbares Handschuhfach, Sony-6CD, Bluetooth-FSE incl. S&C, Außenspiegel anklappbar, silberfarbene Dachreling, Notrad incl. Wagenheber

    Selbsteinbau: Rückfahr- u. Front-Kamera mit 9" TFT-Monitor in der Sonnenblende, Ambiente-Beleuchtung in den Türgriffmulden, Rückstrahler an allen 4 Türen beleuchtet

    Baumonat 10/2008

  • Ich schau nachher nochmal genau nach, ob da mehr schlaue Dinge stehen, aber du hast recht - laut ABE sind das schonmal 7x16 ET45...
    Also mal morgen schauen, ob ich spontan einen netten TÜVer erwische, der mir weiterhilft. Geil. :cursing:

    Edit: Ich habe mir auch gerade mal bei Borbet die aktuellste Fassung der ABE geladen, die ist (zumindest für mich) auch nicht viel informativer. Mist.
    Nochmal Edit: Ich hab' auch mal verdrängt, dass es die mit ET40 und ET45 gibt...

  • Also das sieht so aus dass die 215/55/16 auf dieser Felge nur gefahren werden dürfen wenn die Reifengröße bereits in den Fahrzeugpapieren freigegeben ist. Weiterhin muss ,wenn der Abrollumfang des Rades von dem der bereits eingetragenen Serienbereifung abweicht nachzuweisen dass die Tachoanzeige noch innerhalb der gesetzlich zulässigen Toleranz liegt.
    TÜV Vorführung des Wagens ist bei dieser Felge notwendig und vom Tüv zu bescheinigen.

  • Die Reifengröße dürfte hier nicht das Problem sein denn die ist ja wohl in den Papieren deines Mondeos als mögliche Serienbereifung drin.
    Die Felge 7 J x 16 ist halt serienmäßig von Ford für dein Fahrzeug nicht freigegeben deswegen die Vorführung beim TÜV.
    Wenn jetzt zB. einer diese Felgen beim TÜV auf seinem Mondeo abnehmen lässt und sie dann irgendwann verkauft muss der neue Besitzer mit den Dingern wieder zum TÜV auch wenn er genau das gleiche Auto wie du fährt.
    Der TÜV muss sich an jedem Auto wo sie montiert werden immer wieder neu vom "ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs" überzeugen können.
    Das mit den Ford-Logos auf dem Nabendeckel lässt sich vielleicht dadurch erklären das Borbet ja auch OEM-Felgen unter anderem für Ford produziert.

    Einmal editiert, zuletzt von Dermon4 (22. Februar 2015 um 15:32)

  • Ja, die reine Reifengröße dürfte passen, dazu fehlt mir aber, wie erwähnt, das CoC-Papier. Zumindest laut der Freigabeliste von Ford passt das, klar.
    Der Abrollumfang passt aber mindestens nicht zu den 235/45 R18, die ich im Sommer fahre, wie es mit den 215/50 R17 aus dem Schein aussieht, müsst' ich mal nachrechnen. Gut, sind beides freigegebene Größen, kann also nicht so schlimm sein, aber so langsam rechne ich mit weiteren Späßen.

    Wenn's mit der Abnahme so ist, ist's eben so, über Sinn und Unsinn brauche ich da nicht zu diskutieren - bei 'ner Verkehrskontrolle würd' das auch nichts zählen. Insofern heißt es jetzt, das ganze aus der Welt zu schaffen.

  • dazu fehlt mir aber, wie erwähnt, das CoC-Papier

    Ich mein damit dass die in der Regel auch im normalen Fahrzeugschein drinstehen sollten.


    Der Abrollumfang passt aber mindestens nicht zu den 235/45 R18, die ich im Sommer fahre, wie es mit den 215/50 R17 aus dem Schein aussieht, müsst' ich mal nachrechnen.

    Nur so als Randbemerkung nebenbei:
    Bei den Rad-Reifenkombinationen die bereits im Fahrzeugschein drinstehen muss natürlich nichts extra nachgewiesen werden.
    Dadurch dass sie im Schein drinstehen sind sie ja schon offiziel freigegeben.

  • Das müsste dann die Felge 7J x 17 H2 ET 50 sein.
    Also jedenfalls sind nur die im Fz-Schein oder der EG-Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführten Rad-Reifen Kombis freigegeben.
    Alles andere muss praktisch zum TÜV.

  • So, ich war gerade beim :), oder besser gesagt bei dessen Reifen-Spezi, da mein Verkäufer schon ausgeflogen war.

    Kurzfassung: Nach deren Ansicht ist keine Eintragung notwendig, da ja 215/55 R16 ab Werk freigegeben ist - damit sollte die Zeile ohne A01 gelten. Leider war der TÜVer auch nicht mehr im Haus, sonst hätten wir den direkt befragt, wie er das sieht.

    Ich bin mal gespannt, wie sich die Nummer noch entwickelt...

  • Wenn die ET stimmt, kann das sogar hinkommen. Die Freigabe Traglast quasi aus dem Gutachten und die Größe aus der CoC...

  • ...keine Eintragung notwendig, da ja 215/55 R16 ab Werk freigegeben ist


    ja schon - aber das gilt nur wenn diese Reifengröße auf einer Felge 6 1/2 J x 16 H2 ET 50 gefahren wird, wie sie original von Ford für den BA 7 freigegeben ist.
    Die Borbet hat aber die Größe 7 J daher nehm ich an das doch eine Vorführung beim TÜV erforderlich ist, auch dann wenn die Reifengröße der Serie entspricht.

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