Lichtschalter mit Automatikfunktion nachrüsten

  • So siehts aus. AHK haben eine ABE.

    Das ist komisch. Es ist keine ABE dabei.

    Aber im Schein steht unter 22 (Zusätze): „7.2/8.2: 1300 bei Anhängerbetrieb* 0.1: 2000B is 8% Steigung* ww. AHK lt. EGTG* Stufe PM 5 ab Tag Erstzulassung“

    Da geht es doch eindeutig um die AHK?

  • das steht doch bei allen drin oder?

  • Aber im Schein steht unter 22 (Zusätze): „7.2/8.2: 1300 bei Anhängerbetrieb* 0.1: 2000B is 8% Steigung* ww. AHK lt. EGTG* Stufe PM 5 ab Tag Erstzulassung“

    das steht doch bei allen drin oder?

    So ist es , vielleicht mit Unterschiedlichen Anhängelasten , aber diese Angaben hat jeder drin stehen.

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

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    Dieser Beitrag wurde bereits 1.694.000 mal editiert, zuletzt von »digdog« (Heute, 01:96)

  • Das ist komisch. Es ist keine ABE dabei.

    Aber im Schein steht unter 22 (Zusätze): „7.2/8.2: 1300 bei Anhängerbetrieb* 0.1: 2000B is 8% Steigung* ww. AHK lt. EGTG* Stufe PM 5 ab Tag Erstzulassung“

    Da geht es doch eindeutig um die AHK?

    Dann mal ABE nachfordern. Der nächste Tüver könnte evtl fragen.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Also, hab mich nochmal schlau gemacht im Netz:

    „ABE“ gab es nie für Kupplungen, das hieß „ABG“ und das gibt es heute nur noch selten.

    Bei gängigen Fahrzeugen ist nichts eingetragenund es muss auch keine Bescheinigung mitgeführt werden.

    Die Kupplungen sind EU geprüft und auf dem Typenschild steht die Genehmigungsnummer. Das reicht.

  • Aha

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

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