Und dann denkt daran dass der Kauf jetzt fast 12 Monate her ist. Selbst wenn er damit vor Gericht ziehen (können) sollte, dürfte der Steitwert nutzungszeitbedingt ziemlich gesunken sein.
Bremsen? Wohl Pech gehabt. Klar sind mündliche Verträge ebenso gültig, aber halt nicht beweisbar.
PS: T9 lässt sich auch abschalten. Und abgesendete Beiträge kann man auch nochmal korrigieren.