Moin, ich habe mir einen gebrauchten Mondeo bj 12 zugelegt und die im Moment montierten Winterreifen sind mir einfach zu laut.
Nun möchte ich mir die BBS SR007 zulegen in 17 x 7,5J ET45.
In der COC steht ja jetzt nur 235 45 bei 7,5J und 215 50 bei 7j.
In der ABE der Felgen dann wiederum 225 45. Müssen die nun eingetragen werden oder nicht.
Blicke bei dem Wirrwarr langsam nicht mehr durch.
http://gutachten.bbs.com/gutachten/sr/sr007_ford_0931319.pdf
Danke schonmal für alle Antworten.
Müssen 225er WR beim Facelift eingetragen werden?
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homer0815 -
24. Oktober 2016 um 15:31 -
Erledigt
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Ob die eingetragen werden müssen oder nicht, steht im Felgengutacten.
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Wenn nich ab Werk bereits zugelassen, müssen diese eingetragen werden!
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NEIN müssen nicht eingetragen werden.
Du hast von BBS nämlich eine ABE, nicht blos ein Tüv-Teilegutachten.
Im Text der ABE steht:Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich -
In der ABE steht aber wieder bei 225 45 Reifenauflagen A01,
ZitatA01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.
was ich wiederum als Eintragungspflicht interpretiere.Die COC gilt doch eh nur für die Werksfelgen und hat mit Zubehörfelgen nichts mehr am Hut oder täusche ich mich da.
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In der ABE steht aber wieder bei 225 45 Reifenauflagen A01,
was ich wiederum als Eintragungspflicht interpretiere.Die COC gilt doch eh nur für die Werksfelgen und hat mit Zubehörfelgen nichts mehr am Hut oder täusche ich mich da.
Hi, mach es Dir doch nicht so schwer , fahr einfach zum TÜV und frag nach , dann hast Du die Antwort
mfG

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Der Passus A01 trifft keine Aussage zur Eintragungspflicht, sondern erklärt, dass trotz ABE der TÜV oder eine andere Prüforganisation den ordnungsgemäßen Anbau abnehmen muss. In meinen Augen ist das unnötiger Aufwand, aber leider vorgeschrieben.
OH -
NEIN müssen nicht eingetragen werden.
Du hast von BBS nämlich eine ABE, nicht blos ein Tüv-Teilegutachten.
Im Text der ABE steht:Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlichDie ABE bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Felgen, falls die 225er Reifengröße vom Hersteller serienmäßig freigegeben ist. Ist sie aber nicht.
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Tatsächlich ist durch die Auflage X98 die Verwendung von 225ern ausdrücklich ausgeschlossen, wenn das Fahrzeug ab Werk mit 235ern eingetragen ist.
Blöd gelaufen.
OH -
Oh man... wie unnötig kompliziert und verwirrend, irreführend und überbürokraitsch kann man das noch machen ?!
Also ob das Auto zur Gefährdung wird, wenn man 225er fährt.
Die einem jeder TÜV einträgt.Aber genau darum gehts doch ... Geld verdienen.
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Nein, es geht darum möglichst alle erdenklichen Kombinationen und Situationen regulatorisch abzudecken um das Restrisiko zu minimieren.
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Beim TÜV Süd sagte man mir heute, ich sollte auf die Traglast achten.
1350kg wäre das Limit, mein Mondeo hat 1300kg.
Dann müsste eine Änderungseintragung gemacht werden.
Gut, die wollen ja auch nur Geld verdienen. Aber die Änderungseintragung + 4x225er XL Nokian (~970€+x) ist immer noch billiger als 4x235er (~1100€).
Habe nämlich noch nichts bestellt, wollte das aber die Tage in Angriff nehmen. -
Noch günstiger wäre, sich einen gescheiten Reifenhändler zu suchen. Über 1100 Euro für einen Satz Nokian Schlappen ist schon mehr als Wucher. Das habe ich nicht mal für meine 235er Contis bezahlt.
OH -
Kurz und knapp und ohne Gelaber, sie müssen eingetragen werden. Der Fl darf nur die in den COC Papieren freigegebenen Radreifenkombis fahren. Und da fehlt 225. egal was und wo in welchen ABE s steht. Habe ich hinter mir alles.
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Nö, wenn die ABE der Felgen die Reifengröße 225 für den Mondeo umfasst, müssen sie nicht eingetragen werden. Nur ist das bei dem vorliegenden Gutachten eben nicht der Fall.
OH -
Zitat
Noch günstiger wäre, sich einen gescheiten Reifenhändler zu suchen. Über 1100 Euro für einen Satz Nokian Schlappen ist schon mehr als Wucher. Das habe ich nicht mal für meine 235er Contis bezahlt.
OHIst ein gescheiter Händler, weil der Preis ist inklusive der 17"-BBS Felgen und Montage und Wuchtung. Also für vier Kompletträder!
Im Moment sind 2 Pirelli Sottozero2 und 2 Conti TS850 auf den 16" Fordfelgen am Auto montiert.970€ für 225 45 R17 Nokian D4 auf BBS SR 7,5j 17
1100€ für 235 45 R17 Nokian D4 auf BBS SR 7,5j 17
Dann nehme ich lieber die 225er und lasse sie eintragen!
Edit:
Der billigste Preis online für die Felge beträgt 126,75 und für den Reifen 104,20.
Heist selbst wenn ich alles Einzeln bestelle liege ich bei 923,80 + Versand und Montage/Wuchten. -
Das mit dem Eintragen würde ich an deiner Stelle lieber vorher mit dem TÜVer abklären. Hier im Forum war nun bereits mehrfach zu lesen, dass die wohl seit Neuestem schärfere Maßstäbe anlegen und das Stichwort lautet da wohl Impact Prüfung.
OH -
ich schätze, dass es zu solchen frage- bzw. problemstellungen mindestens ebenso viele antworten/lösungen gibt wie denkbare rad-reifen-kombinationen.
die vielzahl an relevanten faktoren - welcher reifen, welche felge, coc, ggf. eintragungen in papieren, prüfer, schrauber, wetterlage, um nur einige zu nennen - lässt erwarten, dass der eine problemlos schuhe auf seinen dicken bekommt, die der nächste trotz weitgehend gleicher parameter schlichtweg nicht genehmigt bekommt.
hatten wir es ähnlich nicht gerade mit der eintragung von 50mm platten? gibt genug mondis, die mit 50mm und serienfelge problemlos durch die gegend fahren; und dann gibt es immer wieder mal einen, da klappt es nicht, weil der prüfer dicke eier hat.
ein schlüssel zum erfolg ist oft, so meine erfahrung, ein guter und verlässlicher schrauber. auch wenn ich meinem bisweilen den hals umdrehen möchte, weil er nicht der günstigste ist, so ist er fachmann mit beziehungen. und weiss im vornherein, was geht und was nicht.
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Da widersprichst du dir aber selber, wenn "er" weiss "was geht und was nicht" und weiter oben im Text sagst du selber das es "mal geht und mal nicht".
Die Werkstätten bei denen "alles" durchgeht haben oftmals mehr Beziehungen als Ahnung.
Andersrum gibt es auch genug Werkstätten.
Letztlich entscheidet der Prüfer.
Wenn der nein sagt, hat man immernoch die Möglichkeit einen, zwei oder 29 andere Prüfer zu konsoltieren.für diesen Thread:
Das die ABE, die m.W.n. immer für eine eintragungsfreie Version des Gutachtens stand nun bei dieser BBS Felge a) eine Eintragung erforderlich macht und b) Reifen freigibt die dann doch nicht freigegeben sind ist ist letztlich ein Widerspruch in sich.
Liest man das Kleingedruckte nicht durch und beachtet die vielen Faktoren, ist das Gutachten bzw. die ABE schlichtweg nichts wert.Schön wäre es, wenn die Felgenhersteller bei der Erstellung der Gutachten die COC Papiere beachten und eben diese Reifengrössen freigeben. OHNE zusätzliches Tamtam.

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Da widersprichst du dir aber selber, wenn "er" weiss "was geht und was nicht" und weiter oben im Text sagst du selber das es "mal geht und mal nicht".
Nö. Das nennt sich schlicht "Ermessensspielraum des Prüfers". Mit seiner Unterschrift unter der Eintragung is der Inschinör auch mitverantwortlich für die ordnungsgemäße Abnahme, und kann zur Rechenschaft gezogen werden, sollten seitens der exekutiven Organe (eifrige Gesetzeshüter) irgendwelche Zweifel an der Abnahme aufkommen, oder gar im schlimmsten, Un- Fall sogar in Regress genommen werden.
Da die amtll. anerk Sachversändigen immer weniger Spielraum haben, und zudem neue Prüfauflagen (Impact-Test) dazu kommen, isses mittlerweile selbst bei vermeintlich einfachen Standard- Kombinationen sehr schwierig geworden, ne Abnahme zu bekommen. -
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