Reifengröße in ABE aber nicht in den Papieren

  • Ich hätte da mal eine Frage Abseits des Mondeos.

    Ich habe für unseren Volvo XC60 Kompletträder bestellt. Laut Händler wurden diese für das Fahrzeug angeboten. Die Reifengröße ist 235/60R17 102
    Also habe ich in das Felgen Gutachten geschaut und auch dort ist die 235/60R17 102 aufgeführt. Auch in anderen Online Reifen Portalen kann ich diese Größe auswählen.
    Nun habe ich heute Abend noch mal in die Papiere gesehen und gemerkt das dort nur 235/65R17 101 eingetragen sind. Son Mist, hätte ich doch mal gleich in die Papiere geschaut ;( !
    Jetzt bin ich am überlegen den Vertrag zu wiederrufen.

    Hier ist das Gutachten zu finden:
    http://www.aez-wheels.com/certificates/z…&hdc=B21&lng=DE

    Kann ich die Reifen trotzdem fahren und können die eingetragen werden? Was kostet das zusätzlich?

  • In Deinem Fahrzeugschein und Brief steht nie alles drin, sondern nur das, was bei Werksauslieferung drauf war. In der COC-Bescheinigung stehen alle möglichen Bezeichnungen drin, die seitens Volvo freigegeben sind, so muss das auch bei Dir sein.
    Wenn Du eine ABE hast und das Format steht auch nicht in der COC drin, dann mal zum TÜV fahren.

    Ein 2014er Mondeo und ein XC60...nett....ich mach irgendwas falsch ;)

  • Du kannst alle möglichen Reifen und Felgen kaufen die eine ABE für dein Auto haben, heißt aber nicht das die freigegeben sind und in deinen Papieren stehen. Darum gibt's den TÜV und auch Einzelabnahmen :thumbup:

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Das steht doch alles in dem Gutachten unter den Auflagen drin, man muss es nur LESEN:

    11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
    11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
    76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.

    Wenn dein Auto also ab Werk 18-Zöller hatte, dann darfst du diese Rad-Reifenkombi nicht fahren. Außerdem muss das Auto mit den Rädern dem TÜV vorgeführt werden und das Straßenverkehrsamt muss die Kombi bei der nächsten Gelegenheit in die Papiere eintragen.
    OH

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt?

    Geradeaus sind wir alle schnell !!!

    Achtung! Beiträge können Ironie enthalten! Ironie unterliegt nicht der Kennzeichnungspflicht!

    Meine Beiträge in diesem Forum geben ausschließlich meine persönlichen Meinungen und Wissensstände wider.

  • Darum habe ich meine Winterfelgen mit Freigabe nach ECE-Regelung Nr. 124. Die haben das E1-Prüfzeichen und brauchen in keinem Land der ganzen EU extra eingetragen werden, weil sie nach dieser Regelung den Originalfelgen gleichgestellt sind.

    Mk5 2.0 TDCi 180 PS AWD Powershift Titanium X

  • Ich dachte immer, dass man mit ABE nicht zum TÜV muss?

    Die meisten verwechseln ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) mit einem TÜV Gutachten. Mit einer richtigen ABE muss man nicht zum TÜV, die ABE ist aber mit dem Fahrzeug mit zuführen. In der ABE können aber Einschränkungen stehen (meist in Kombination mit anderen Umbauten) die die ABE ungültig werden lassen, dann muss man doch wieder zur Abnahme.

    Mein Verbrauch 677593_3.png

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