Hallo Mondeo-Freunde,
hab heute nach Reifen geschaut und festgestellt, daß ich W-Reifen (270km/h) eingetragen hab obwohl der Mondeo nur mit 200 angegeben ist.
Macht das Sinn ?
Grüße Michael
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo Mondeo-Freunde,
hab heute nach Reifen geschaut und festgestellt, daß ich W-Reifen (270km/h) eingetragen hab obwohl der Mondeo nur mit 200 angegeben ist.
Macht das Sinn ?
Grüße Michael
Geschwindigkeitsindex berechnen
Wenn der Autohersteller im Fahrzeugschein einen Reifen mit deutlich höherem Geschwindigkeitsindex fordert, als das Fahrzeug laut Papieren überhaupt schafft, darf ein Autoreifen mit kleinerem Geschwindigkeitsindex gefahren werden.* Welche Reifen in diesem Fall zulässig sind, wird mit folgender Formel berechnet: Mindestanforderung an den Reifen = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit
Beispiel-Berechnung: Das Auto hat laut Fahrzeugschein eine Höchsgeschwindigkeit von 188 km/h. Der Hersteller schreibt Reifen mit V-Index vor.
Mindestanforderung = (188 + 6,5) + (0,01 x 188) = 194,5 + 1,88 = 196,38.
Damit könnte also theoretisch auch ein U-Reifen gefahren werden; mit einem H-Reifen (210 km/h) ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite und spart immer noch Geld (im Vergleich zum geforderten V-Reifen).
ACHTUNG: Bei Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. einem Geschwindigkeitsindex größer als H sind Abschläge beim Lastindex notwendig. Fragen Sie dazu beim Reifenhändler nach
Vielen Dank
Deiner läuft wohl keine 270? Würde ich mir Gedanken machen...
Dann dürfte er aber keine "w" fahren. Geschwindigkeitsindex muss höher sein als vmax.
Sorry, aber das ist großer Blödsinn. W ist bis 270 ausgelegt. Wenn dein Auto laut Schein 270 läuft ist dieser Reifen ausreichend.
Außerdem war meine Frage leicht sarkastisch...wers nicht versteht solls lassen und nicht klugscheißern...das hasse ich nämlich wie die Pest.
Was da jetzt gilt hat aber scheinbar auch unter anderem mit dem Datum der Betriebserlaubnis zu tun wenn ich das hier richtig verstehe:
Zitat aus Wikipedia:
ZitatBei Fahrzeugen mit ECE-Homologation (EG-Typgenehmigung) oder Einzelgenehmigung
gem. § 13 EG-FGV (Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung) ab dem 1. Mai 2009 gilt:Für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes wird die bbH
ohne Sicherheitsaufschlag zu Grunde gelegt. Ein Auto mit einer bbH von
205 km/h kann daher Reifen mit Geschwindigkeitsindex „H“ verwenden
Außerdem war meine Frage leicht sarkastisch...wers nicht versteht solls lassen und nicht klugscheißern...das hasse ich nämlich wie die Pest.
Halt stop, nur ganz kurz für die gaaanz blöden wie mich.
Du schreibst totale Scheiße ( in deinen Worten " leicht sarkastisch ") und regst dich dann auf wenn weil ich ( da gaaanz blöd) es nicht verstehen würde. Aber das du meine sarkastische Antwort nicht verstanden hast, ist dir klar, ne?
Denk mal drüber nach. Und was und will toll du es hast, kannst deiner Frau oder Therapeuten erzählen.
In dem Sinne " I hate haters"
Thread kann geschlossen werden...
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Wieso ?
Diskussion war meines Erachtens beendet. Die Frage von Honda wurde eigentlich auch nicht beantwortet...Sinn macht es ja keinen
Und DeltaF ging gleich ab wie Schmidts Katze und ließ sich zu Fäkalsprache hinreissen
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