Reifen Anhänger mit 100KM/h Zulassung

  • Moin,

    Frage, bei der 100Km/h Zulassung für Anhänger dürfen bei der HU die Reifen nicht älter sein wie 6 Jahre,
    was ist wenn man den Anhänger mit älteren Reifen vorführt ?
    Hab da unterschiedliche Aussagen gefunden.
    Geht von :

    Vermerk im HU Bericht das der Hänger nur noch max. 80 Km/h fahren darf.
    Entfernen des Tempo 100 Schildes vom Hänger.
    Verweigern der Plakette.

    Weiß da jemand genaueres ?

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

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    Dieser Beitrag wurde bereits 1.694.000 mal editiert, zuletzt von »digdog« (Heute, 01:96)

  • Vermerk im HU Bericht das der Hänger nur noch max. 80 Km/h fahren darf.

    Das wäre recht sinnlos da den HU Bericht kaum einer ansieht. Außerdem müssen zulassungsrelevante Änderungen in der Zulassung eingetragen werden. Die Änderung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit ist so eine Änderung.

    Entfernen des Tempo 100 Schildes vom Hänger.

    siehe oben, in der Zulassung steht dann immer noch 100km/h zugelassene Höchstgeschwindigkeit. Also neues Schild und alles ist gut?

    Verweigern der Plakette.

    genau das muss passieren da es ein schwerer Mangel ist.

    Das Theorie und Praxis häufig sehr weit auseinander gehen ist ja jedem selbst bekannt. Was wirklich passiert kann immer wieder eine Überraschung sein und hängt wesentlich vom Prüfer ab. Ich habe gestern einen Hänger mit frischer HU und 15 Jahre alten Reifen gesehen.

    Mein Verbrauch 677593_3.png

  • So, etwas schlauer.

    Es handelt sich nämlich nicht um eine Zulassung.
    Erfüllt man die Kriterien der 9. Ausnahmeverordnung, dann darf man legal gegen die Vorgaben des §18 Abs.5 der deutschen Straßenverordnung verstoßen.
    Eine der Kriterien ist das Alter der Reifen, ein anderes zum Beispiel das Gewichtsverhältnis Zugwagen/Hänger ein weiteres, dass das Zugfahrzeug ein ABS hat, die zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeugs, falls es kein PKW ist, u.s.w.

    Wird auch nur ein Punkt nicht erfüllt, darf man eben die Ausnahme nicht nutzen und nur noch 80km/h in D fahren.

    Anruf beim örtlichen GTÜ hat das bestätigt, es gibt nur einen Vermerk im Prüfbericht.

    Die Einhaltung dieser oben genannten Kriterien obliegt dem Fahrzeugführer erfüllt man diese darf man 100km/h fahren wenn nicht nur 80 km/h.

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

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  • Es handelt sich nämlich nicht um eine Zulassung.

    hab es mir gerade durchgelesen, ich hatte mich nicht so intensiv damit auseinandergesetzt. Zulassungsrelevant ist es auf jeden Fall da die 100km/h Freigabe eingetragen werden muss (vgl. 9. Ausnahmeverordnung §1 Abs. 2-4). Ein Novum ist das man gegen die Zulassungsbestimmungen verstoßen darf.

    Mein Verbrauch 677593_3.png

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