245/30/20 problemlos eintragbar?

  • Davom abgesehen musst du bei 20 Zöllern ohnehin auf einen Prüfstand und ein Gutachten über den Tachovorlauf erstellen lassen.

    Wenn das dahingehen passt und die Räder technisch auch passen, dann sollte der Eintragung nichts im wege stehen.

    So lief es bei mir jedenfalls problemlos.

  • Zitat

    Davom abgesehen musst du bei 20 Zöllern ohnehin auf einen Prüfstand und ein Gutachten über den Tachovorlauf erstellen lassen.

    oder man sucht sich einen Prüfer der ein entsprechendes Testgerät hat, dann geht's auch ohne Gutachten und Prüfstand.

  • Der 30er Querschnitt auf der 20er Felge sorgt wahrscheinlich dafür, dass der Tacho weniger anzeigt, als das Auto tatsächlich fährt. Wenn ich mir die Durchmesser der Rad-Reifen-Kombination so anschaue, sind die ja außerhalb der Toleranzen.

  • oder man sucht sich einen Prüfer der ein entsprechendes Testgerät hat, dann geht's auch ohne Gutachten und Prüfstand.

    Und was für eine Art "Testgerät" soll das sein?
    Der kommt dafür auf einen Rollenprüfstand, dabei wird geschwindigkeit XY gefahren (gemessen durch den Prüfstand) und kontrolliert in wie fern der Tacho davon abweicht.

    10% Vorlauf sind erlaubt (Tacho zeigt mehr an, als tatsächlich gefahren wird).

    Nachlauf ist nicht erlaubt.

    Der 30er Querschnitt auf der 20er Felge sorgt wahrscheinlich dafür, dass der Tacho weniger anzeigt, als das Auto tatsächlich fährt. Wenn ich mir die Durchmesser der Rad-Reifen-Kombination so anschaue, sind die ja außerhalb der Toleranzen.

    Wird er wohl eher nicht anzeigen, sonst hätte es bei mir damals ja nicht geklappt.

    Ich hab das Thema mit meinen 20er MS Design Felgen durch.

    Also entweder bereite dich entsprechend vor (das Gutachten kostet kein Vermögen...) oder fahr Blind zum Prüfer und versuch dein Glück.

    Fakt ist, dass die COC vom Mondeo keine 20 Zöller vorsieht.

  • endeo: laut reifenrechner.at hat der Tacho mit den 20Zöllern einen Nachlauf.

    Da das aber nicht explizit im Teilegutachten steht, lass' ich das erstmal außen vor.

  • Ja gut.

    Der Onlinerechner ist vermutlich verlässlicher als mein Gutachten und ich bin illegal damit rum gefahren.

    So muss es sein.

  • Zitat

    Und was für eine Art "Testgerät" soll das sein?

    Du ich hab's ehrlich gesagt noch nicht gesehen, mein Prüfer hat's extra in England bestellt.

    Geht glaub ich über OBD und GPS oder so ähnlich.

    Muss ihn beim nächsten mal fragen wie das Teil aussieht dann kann ich dir mehr sagen .

  • Ja gut.

    Der Onlinerechner ist vermutlich verlässlicher als mein Gutachten und ich bin illegal damit rum gefahren.

    So muss es sein.

    :cookie:

    In meinem Gutachten steht's erst gar nicht drin. Also who cares?

  • Schau nochmal in die Papiere der Felgen ob da unter der von dir gewünschten Radgröße 245/30 R20 die Pos. G81 steht. Da heißt es: [legend]

    Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.

    Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der

    Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers

    innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,

    sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COCPapier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen


    [/legend]

    Lt. Profil ist dein Mondeo bereits ein Facelift, da müsste er ja in der CoC die aufgeführten beiden Radgrößen drinstehen haben. Wenn ja wäre bei deinem Fahrzeug keine Tachoüberprüfung bzw. Angleichung erforderlich.

    "Jetzt, wo ich weiß wie es geht, versteh ich auch die Bedienungsanleitung :thinking: "

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