Ich glaube ( bin natürlich auch kein Anwalt und kann keine Rechtsberatung abgeben ) dass du da falsch liegst.
Da hast Du natürlich Recht, Betrug ist es trotzdem.
Nur für den Streitwert ist das egal.
Wenn's um's Geld geht, zählt der Streitwert.
Für das Recht auf Rückgabe ist dann wieder der Betrug zuträglich.