Für alle HalogenMondis

  • Na ich würde mal einfach vermuten, dass die Xenon normal an bleiben und halt das normale Halogen Fernlicht dazu geschaltet wird. Ich meine, was soll da anderes passieren? Dieses Xenonset ersetzt doch einfach nur die das "normale" Leuchtmittel oder?

  • Nun ja, gerade weil es die normale Bilux-Halogenbirne ersetzt, sehe ich nicht ganz, wie dann das Halogen-Fernlicht dazugeschaltet werden soll.

    Schliesslich beinhaltet "A ersetzt B", dass danach B nicht mehr vorhanden ist....

    Oder hat der Halogenscheinwerfer zwei Birnen; eine für's Abblendlicht und eine für's Fernlicht?

    Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.

  • Zitat

    Oder hat der Halogenscheinwerfer zwei Birnen; eine für's Abblendlicht und eine für's Fernlicht?

    Genau so sieht es aus. Nur beim Original Xenon hast du diese Klappensteuerung plus extra Fernlicht.

  • Servus,
    ich, als Bediensteter der Polizei, möchte wenigistens das rechtliche Thema hier ansprechen. Da ich nicht in Hamburg arbeite, sollte keine Gefahr für dich bestehen :P
    Sicher ist ja schon mal, das gemäß § 50 StVZO eine autom. LWR und eine SRA Vorschrift sind. Diese kann Einer schnell bei einer Allgemeinen überprüfen. (Deckel der SRA und Schalter der LWR im Amaturenbrett).
    Dazu kommt aber, und das kannst du noch selber prüfen, ob eine Zulassung (der bekannte Buchstabe E) gemäß § 49a und § 22a StVZO für deine XENON- Leuchtmittel bestehen. Und da reicht nicht nur ein E auf der Zündeinheit sondern der Hersteller und ein E auf der Fassung der Brenner müssen erkennbar sein.
    Falls letzteres nicht besteht (asiatische Billigherstellung weist zu 99% sowas nicht auf) bekommst du auch keine Abnahme. Nebenbei steht auf den Scheinwerferglas noch ein Schlüssel ob diese für Halogen oder Xenon bzw. beides überhaupt zugelassen sind (H= Halogen und D= Gasentladung).
    Wir lassen aufgrund dessen im Zweifel die Leuchtmittel ausbauen :rotwerd:

    Rechtliche Folgen sind eine Owi- Anzeige nach § 30 StVZO mit 120€ + Bearbeitungsgebühr und 4 Punkte. Parallel kommt ein Mängelschein, welcher an deine Zulassungsstelle/ Verkehrsbehörde dazu. Dazu kommt noch ein Schreiben an die Verkehrsbehörde über den mangelhaften Zustand des Pkw. Hierbei besteht noch die Gefahr, dass die Stelle dein Pkw zwangsstill legt und du nach der Änderung dein geliebtes Auto wieder neu anmelden musst. Dazu kommt noch, dass vielleicht deine Versicherung deinen Vertrag kündigt.

    Der Sinn des Ganzen lasse ich hier mal außen vor. Ich möchte nur darauf hinweisen... :S

    Ich wünsche Allen eine Frohe Weihnacht

  • Autsch.

    Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.

  • Die Sache, welche by_oesi beschreibt, ist die eine Sache.
    Ich gebe zusätzlich noch zu bedenken was passiert, wenn man einen (u. Umständen unverschuldeten) Unfall hat und das Gegenüber nebenbei einwirft, von evtl. falsch eingestellten Scheinwerfern geblendet worden zu sein.
    Dann wird mal genauer hingeschaut.
    Im Nu trägt man die alleinige Schuld, die Versicherung zahlt keinen Cent und bei Personenschaden kannst Du ein Leben lang dafür blechen.
    Dieses Risiko wäre es mir nicht Wert.

    Mondeo Turnier 2.0 FFV Titanium, Thunder, ACC, IVDC, Bi-Xenon, KeyFree+PowerStart, Alarmanlage, Solarreflect, PDC vorn u. hinten, TPMS, Sitzklima, Luftqualitätsmesser+kühlbares Handschuhfach, Sony-6CD, Bluetooth-FSE incl. S&C, Außenspiegel anklappbar, silberfarbene Dachreling, Notrad incl. Wagenheber

    Selbsteinbau: Rückfahr- u. Front-Kamera mit 9" TFT-Monitor in der Sonnenblende, Ambiente-Beleuchtung in den Türgriffmulden, Rückstrahler an allen 4 Türen beleuchtet

    Baumonat 10/2008

  • Erst mal recht herzlichen dank für die ausführliche Beurteilung von by_oesi!!! So eine Antwort ist echt bares Geld wert!!! Meine 2 Kumpels von der Polizei haben mir das im Groben identisch erläutert. Damit ist eigentlich klar und außer Frage, dass die Vernunft Vorrang hat...

    ...ich geh dann mal neue Halogenbirnen kaufen. (schade um das schöne licht)
    PS1: es hat das e-Zeichen. Wo weiß ich nicht - grad keine Lust nachzusehen.
    PS2: bei Fernlicht schaltet sich eine halogenbirne zu. Sieht mit dem xenonlicht Kacke aus ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Frank the Tank (6. Dezember 2011 um 00:29)

  • Also!
    Ganz klare Richtlinie:
    Nicht nur da sE Zeichen ist wichtig.

    Die Zündgeräte dürfen keine Pug in Play Stecker haben, sondern nur die Werkseitige Anschlussleitung für Xenonzündgeräte sowie Xenon Leutmittel fassungen wie z.b. Ds1 Ds2. Deine Scheinwerfer müssen für Gasendladungslampen zugelassen sein. Die Sicherungen für Abblendlicht Xenon sind größer, Abblendlicht zuleitung ist bei Xenon Werksseitig 2,5 Quadrat Kabel und nicht 1,5 Quadrat wie bei Halogen. BEi Xenon ist ein Netzfilter bzw Entstörer integriert. Auch wenn du eine Linse hast, heist das nicht das deine Spiegel in der Linse und das Glas der Hitze und der Extremen Leuchtstärke der Brenner Standhalten. bzw den richtigen Lichtkegel werfen. Auch wenn die Scheinwerfer gleich aussehen. Halogen Linse und Xenonlinse unterscheiden sich im wesentlichen in den Teilen nicht nur in der Lampenfassung.

    Aber Gut jeder sollte wissen was er macht.

    Eine Andere Frage. Wie läuft das Xenon?
    Alles Top?
    Wie siehts aus mit dem Radio empfang? Hast du ein leichtes Rauschen im Radio wenn du die Xenonbrenner einschaltest?

  • Servus,
    ich, als Bediensteter der Polizei, möchte wenigistens das rechtliche Thema hier ansprechen. Da ich nicht in Hamburg arbeite, sollte keine Gefahr für dich bestehen :P
    Sicher ist ja schon mal, das gemäß § 50 StVZO eine autom. LWR und eine SRA Vorschrift sind. Diese kann Einer schnell bei einer Allgemeinen überprüfen. (Deckel der SRA und Schalter der LWR im Amaturenbrett).
    Dazu kommt aber, und das kannst du noch selber prüfen, ob eine Zulassung (der bekannte Buchstabe E) gemäß § 49a und § 22a StVZO für deine XENON- Leuchtmittel bestehen. Und da reicht nicht nur ein E auf der Zündeinheit sondern der Hersteller und ein E auf der Fassung der Brenner müssen erkennbar sein.
    Falls letzteres nicht besteht (asiatische Billigherstellung weist zu 99% sowas nicht auf) bekommst du auch keine Abnahme. Nebenbei steht auf den Scheinwerferglas noch ein Schlüssel ob diese für Halogen oder Xenon bzw. beides überhaupt zugelassen sind (H= Halogen und D= Gasentladung).
    Wir lassen aufgrund dessen im Zweifel die Leuchtmittel ausbauen :rotwerd:

    Rechtliche Folgen sind eine Owi- Anzeige nach § 30 StVZO mit 120€ + Bearbeitungsgebühr und 4 Punkte. Parallel kommt ein Mängelschein, welcher an deine Zulassungsstelle/ Verkehrsbehörde dazu. Dazu kommt noch ein Schreiben an die Verkehrsbehörde über den mangelhaften Zustand des Pkw. Hierbei besteht noch die Gefahr, dass die Stelle dein Pkw zwangsstill legt und du nach der Änderung dein geliebtes Auto wieder neu anmelden musst. Dazu kommt noch, dass vielleicht deine Versicherung deinen Vertrag kündigt.

    Der Sinn des Ganzen lasse ich hier mal außen vor. Ich möchte nur darauf hinweisen... :S

    Ich wünsche Allen eine Frohe Weihnacht

    ich finde es richtig,das man sowas nicht fahren darf...habe schon so viele kunden gehabt,die den schrott drin hatten...und das beim tüv..jedesmal gab es ärger damit..auch wenn dir solche leute engegenkommen am besten nachts wenn es regnet :cursing: :cursing: :cursing:

  • Das rauschen im radio war da. (getestet) hab derzeit halogen drin. Daher ist das xenon erst mal gestorben. Ich muss mich derzeit auf die arbeit konzentrieren. Daher sind die geplanten umbauten bis auf weiteres leiderauf eis gelegt.

  • Schau mal im Post Nr.3.

    Link ist zwar tod, abe mit kurzem überlegen und suchen, findest du die Dinger !!

  • Hey, Xenonbrenner in Reflektorscheinwerfer wirst du nie legetimiert bekommen, selbst wenn ein junger unerfahrener Prüfer das fälschlicherweise eintragen sollte, was aber zu 1000% nicht passieren wird.
    Gasentladungsleuchten werden nur mit Linsen und "Streublech" verbaut und als Einzelabnahme wenn alles andere 100 % ig ist abgenommen.

    Gutes Beispiel wie man es macht beim Reflektorscheinwerfer:
    BMW K1200GT mit Xenon.
    Dort kann serienmäßig Xenon bestellt werden im Reflektorscheinwerfer.. Der Clou dabei, es steckt eine Kunstoffabdeckung auf dem Brenner die nur an 3-4 kleinen Löchern im berechneten Winkel licht aus diesem heraus lässt.
    Das dürfte BMW auch mehr als 300 Euro gekostet haben das sie das so bauen dürfen ;)

    Denn Xenon im Reflektor ohne Linse/Streublech blendet wie Hulle, auch wenn du dies nun verneinen wirst ;)
    Reinigungsanlage ist nicht so schwer nachzurüsten, geb ich dir recht, nur Platz dafür das ist schon schwieriger.
    Mit der automatischen Leuchtweitenregulierung bietet hella was an, doch ob das auch passt, unwahrscheinlich.

    Ich hatte selber schon Xenon verbaut im Linsenscheinwerfer, Lichtausbeute naja... heller ja, doch mehr gesehen hat man mit halogen... ok, die Verkehrsschilder waren heller.. Im übrigen durfte ich Später 175 € bezahlen und mein Punktekonto hat sich um 3 erhöht ;)
    Desweiteren war es ein teures slim Set, Canbus geeignet.. Die Brenner hatten beide leicht unterschiedliche Farben, einer hat leicht geflackert.. Lichtkegel auch nicht so schön voll wie bei der Halogenlampe.

    Also als gelernter KFzetti kann ich dir versichern das du im Reflektor kein gesetzlich erlaubtes Xenon zugelassen bekommst, spätestens die Polizei legt dir die karre still ;)
    Mein versuch war am Ende doch sehr teuer und hat nix gebracht ^^

    Aber jeder wie er es gerne möchte, sind nur paar kleine Tipps.

    Mfg

  • Ok, der Link geht, nur 100 % sicher welche Halterung es ist bin ich mir nicht, aber erst mal Danke !!!

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