Wie ist das eigentlich mit der Versicherung, wenn ein Dieb versucht, die Scheiben einzuschlagen, daran scheitert, aufgibt, aber die Scheiben danach repariert werden müssen? Zahlt die Versicherung auch die Schäden, wenn der Einbruch beim Versuch stecken bleibt?
Es wurde also nur etwas beschädigt, aber nichts geklaut. Wo ist dann der Unterschied zu Vandalismus? Und wie ist dieser zu erkennen?
Ein Dieb wird an der Scheibe nicht scheitern, weil diese ja nicht im Rahmen verklebt ist. Die zersplitterte Scheibe drückt sich dann auf der Folie verklebt im Ganzen aus den Dichtungen.
Mich würde trotzdem die Legalität interessieren. Hat diese Folie eine ABE für die vorderen Seitenscheiben? Oder muss mit entsprechenden Mitteln nachgewiesen werden, dass eine bestimmte Verdunkelung nicht überschritten wird (wie bei Foliatec beschrieben)?