Beiträge von salador

    Allemal günstiger ist es auf jeden Fall. Den originalen TS-Heckansatz bekommst nur sehr schwer und ist dann preislich über den von CSR.

    ?

    Ich habe einen vFL mit Tit S Ausstattung; also hinten den auf dem Bild im ersten Posting gezeigten "Diffusor". Also Ausstattung ab Werk, kein Nachrüstteil.

    Soll das etwa heissen, wenn mir jemand hinten rein fährt und das Teil ist Matsch, dass ich kein Ersatzteil bei Ford bekommen kann?

    MfG

    Salador

    Meines Erachtens hätte diese Irreführung seitens ebay in dem damaligen Urteil zumindest auch berücksichtigt werden müssen, wurde sie aber nicht, auch der damalige Verkäufer musste zahlen.

    AGB sind in der Regel nicht das Papier wert, auf das sie (aus)gedruckt sind. Direct Quote Vorlesung BGB I, 2.Vorlesung, Grundlagen Vertragsrecht.

    In D gilt nun mal das BGB und das kann man mit AGB nicht so einfach aushebeln. Das BGB sieht nun mal solche Zeitfristen ala 12 Stunden nicht vor. Die AGB haben also die Rechte des Käufers beschnitten und damit ist halt Ebay baden gegangen. Bzw. der Verkäufer, der sich auf sie verlassen hatte. Möglicherweise hätte der Verkäufer damals gegenüber Ebay Schadensersatz einklagen können. Man weiss es nicht. Vor Gericht und auf hoher See.

    Ebay hat aber gelernt und diesen Passus rausgenommen. Und damit ist der Drops gelutscht; der Verkäufer des Passat hat zu Recht vor Gericht verloren. Und mein Mitleid hält sich in Grenzen. Mit dem Einstellen einer Auktion verpflichtet sich man nun mal, die auch durchzuführen, es sei denn, die definierten Ausnahmen greifen (Irrtum, Unmöglichkeit). Der Bieter tut dies ja auch.

    Das ist meines Wissens nach eh gängige Praxis.

    Die Praxis läuft so:

    1.Verkäufer bietet über Zweitaccount seine Auktion hoch und ersteigert dann selbst, wenn das eigentliche Höchstgebot ihm zu niedrig ist.
    2. Verkäufer "einigt" sich mit dem Käufer (sich selbst) auf Nichtabwicklung der Auktion, dann muss er die Gebühren nicht abdrücken.
    3. Verkäufer stellt den Artikel wieder ein und probiert sein Glück auf's neue. Wenn er schlau ist, dann lässt er zwischen 1. und 2. etwas Zeit verstreichen.

    Nennt sich shell bidding. Und ist bei Ebay verboten. Im Einzelfall aber schlecht bis gar nicht nachweisbar. Allerdings überwacht Ebay seine Auktionen und wenn ein Verkäufer mit der Masche häufiger auffällt, dann reagieren die auch. Manche verhinderte Käufer melden das auch an Ebay, wenn sie auf die gleiche Aktion immer wieder bieten, überboten werden und ein paar Tage später ist der gleiche Artikel wieder da. Da ergibt sich schnell ein Muster, das der Verkäufer nicht wegerklären kann.

    Anyway, was gängige Praxis ist, was Ebay verbietet, was Ebay sanktioniert und was nicht, all das ist ist davon zu unterscheiden, was das Gesetz und die gerichte dazu sagen.

    Wie gesagt meine Ware mein Geld. Und Ebay räumt diese Form von Rücktritt ein.

    Lies Dir mal die Regeln zum vorzeitigen Beenden einer Auktion durch. Wie ich es eben getan habe.

    Ebay schreibt ausdrücklich, dass dann ein Kaufvertrag zwischen Verkäufer und dem bei Beendigung höchsten Bieter zu Stande kommt.

    Mit zwei Ausnahmen: Irrtum und unverschuldete Unmöglichkeit der Besitzübertragung.

    "Die Gebote sind mir zu niedrig, also beende ich." ist weder das eine noch das andere. Und daher kommt ein Vertrag zu stande. Und wenn Du den nicht erfüllst, dann kann ein renitenter Käufer Dich dafür verklagen und Schadensersatz von Dir erstreiten, genauso, wie es in dem diskutierten Fall geschehen ist. Du kannst natürlich einfach lügen. Und auf Irrtum plädieren ("Wollte eigentlich 10000 Euro Mindestgebot einstellen, bin beim Tippen abgerutscht!") oder Unmöglichket behaupten ("Ist mir gerade runtergefallen."), das läuft dann unter Betrug. Mag sein, dass das für Dich dann ein akzeptables Verhalten ist. Mag sein, dass Du damit sogar durchkommst. Aber das ändert überhaupt nichts an der Rechtslage. Die ist glasklar, hier wieder höchstrichterlich geprüft und bestätigt worden.


    MfG

    Salador

    Will derjenige schon keine Echte Antwort, da er sie ja schon seiner Meinung nach kennt ! Sonst hätte er ja das ( pseudo tuning) weggelassen !

    Das war genau das, was ich mit "persöhnlicher Ebene" gemeint hatte. Da kann man jetzt selber pampig drauf antworten, die Frage mit Fakten und/oder Argumenten beantworten und dem anderen den Wind aus den Segeln nehmen oder es schlicht ignorieren.

    Btw: ich habe das die Pedalbox mal als Voodootuning bezeichnet. Das ist meine Meinung. Und die äussere ich, wenn ich Lust drauf habe.

    MfG

    Salador

    Wenn ich mir die Frage stelle, ob dieses oder jenes Autozubehör überhaupt Sinn macht, und im gleichen Atemzug schlechtrede, seien es Breitreifen, Windabweiser, Pedalboxen oder Ähnliches, sollte ich mir ernsthaft Gedanken machen, in einem Auto-Forum in der Rubrik "Tuning" dazu überhaupt Stellung zu nehmen.

    Wenn ich in einem Forum Tuningmassnahmen an meinem Fahrzeug vorstelle und mit kritischen Nachfragen zur Funktionsweise nicht zurechtkomme, dann sollte ich mir ernsthaft Gedanken machen, in einem öffentlichen Forum überhaupt dazu zu schreiben. Die Meinungs- und Redefreiheit gilt nun mal für alle.

    Der Fehler liegt meiner Meinung nach darin, dass man das Thema gerne auf die persöhnliche Ebene verschiebt, statt bei den nüchternen technischen Fakten zu bleiben. Der Fehler wird aber sicherlich gerne auf beiden Seiten gemacht.

    Zum Thema: Ich habe beruflich mit Triebwerksschwingungen zu tun und daher eine gewisse Vorstellung davon, wozu ein Hersteller ein ZMS einbaut. Freiwillig tut er das nämlich nicht; ein simples Einmassenschwungrad ist um Faktoren billiger. Meine Firma stellt (in einem etwas anderen Masstab) vergleichbare Produkte für Grossdiesel her. Ich möchte daher nur zart darauf hinweisen, dass eine solche Massnahme Folgen hat; auf das Fahrverhalten, auf den Verschleiss an Getriebe und Kupplung und im allerschlimmsten Fall auch auf den Motor (Kurbelwellenbruch, Lagerschäden). Um eine defintive Aussage zu treffen, müsste man das Gesamtsystem mal mit einer geeigneten Software (mit der ich nebenbei gesagt fast täglich arbeite) durchrechnen, was natürlich nicht geht, da man hierzu einen umfangreichen Datensatz braucht, den Ford garantiert nicht rausgibt. Aber auch so ist dazu meine Meinung: Ambitioniert. Ich hoffe mal, es geht gut.

    Nix für ungut. Just my 2 cent.

    MfG

    Salador

    TÜV usw. haben nie was gesagt!!
    Bei einem Folierer ist es eh günstiger!

    #1 Und selbst wenn beim TÜV oder bei einer Polizeikontrolle das zum Thema werden sollte; das Ding ist ja schnell entfernt.
    "Ist nicht erlaubt, meinen Sie? Kein Probmlem." Ritsch, Ratsch; Mülleimer, Weiterfahren.

    #2 Folierer; denke ich auch. Das Anbringen ist nämlich nicht so leicht. Wir hatten hier im Forum vor Jahren doch einen, der die aus Rollenware zuschnitt und verkaufte (als Forumsprojekt). ich hatte die dran, aber das Anbringen war...schwierig. Habe glaube ich sogar noch einen 2.Satz im Keller rumliegen....der Folierer kann das sicher besser.

    #3 Aus obigen Forumsprojekt erinnere ich mich, dass das Problem darin bestand, dass die Folie zwar als ganzes ein Abnahmezeichen hatte, aber auf den geschnittenen EInzelteilen dann halt nicht mehr. D.h. man konnte im Ernstfall gar nicht nachweisen, dass das genau die Folie ist, die erlaubt ist. Weiss nicht, wie das ein Folierer macht...

    Na ja, ich fand den Streifen ganz gut, meiner ist nru irgendwann von selbst abgefallen; wahrscheinlich nichtr ichtig verlegt.

    MfG

    Stephan

    Kann doch trosdem richtig sein wenn die ABG für das besagte Auto ist !
    Steht da doch " Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genaue Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für Ihr Auto zugelassen sind."
    Wenn dein Auto drin steht ist doch ok, dann TÜV frei.

    Bitte den zitierten Text in Gänze lesen, verstehen und dann auch so zitieren.

    Der nächste Satz lautet nämlich:
    "Meistens muß das Fahrzeug nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden."

    Also: ABG vorhanden -> Modell enthalten -> _meistens_ damit zum TÜV und eintragen lassen.

    Wo es jetzt genau der Unterschied zwischen einer ABG und einer ABE mit TÜV-Vorführzwang (z.B. die Mattig-Blenden haben so eine) sein soll, entzieht sich allerdings meinem Verständniss. Vielelicht, dass bei letzterer nur der TÜV-Zettel mitgeführt aber nicht eingetragen werden muss.

    MfG

    Stephan

    Hallo,

    bin heute über Nacht gefahren auf der Autobahn und habe festgestellt, dass die Linse vom Xenon abgesackt ist mit der Zeit. Ganz kurios. Musste dann irgendwann mal wieder auf einen Parkplatz und das Auto aus machen und wieder starten, damit sich das Xenon neu justieren kann.
    Hat das schonmal jemand festgestellt?? Konnte teilweise nur noch knapp 10m weit sehen...

    Bist Du sicher, dass das nicht schon beim Losfahren so war?

    Meiner hat ab und zu die Unart, dass die Scheinies am Anfang sich nicht richtig einstellen und nach unten gucken. Anhalten, Motor aus, Motor an und es passt wieder.

    Hi!


    Selbst die besten Dashcams produzieren Bilder, auf denen Gesichter praktisch nicht zu erkennen sind. Es sei denn, der Fussgänger stellt sich direkt vor die Motorhaube. Man hat Glück, wenn während der Fahrt Nummernschilder zu erkennen sind. Zudem werden die Aufnahmen ohne Vorfall ja rollierend überschrieben. Keine Sau schaut sich 4 Stunden AB-Fahrt noch mal am PC an, bei denen alles i.O war. In soweit kann ich Aussagen ala "Wenn ich einen erwische, der mich filmt, der kriegt eine Anzeige!" nicht ganz verstehen. Zu sehen ist das Auto, vielleicht das Nummernschild und maximal, wieviele Leute drin sitzen. Und nachts wird das alles noch mal viel schlechter. Das "HD" ist mehr Werbung als Realität. Von DVD- oder gar BlueRay-Qualität ist man meilenweit entfernt. Schaut euch bei Anbietern Beispielfilme an, was ihre Produkte so abliefern, da ist die Ernüchterung schnell da.

    Z.B.:
    http://www.youtube.com/watch?v=wuLmAinoi-Y

    Tolle Qualität? Ja, nicht schlecht, so ziemlich das beste am Markt, aber schaut euch mal die Details bei Fahrt oder nachts an, da erkennt man niemanden. Und warum ist das so? Weil alle diese Kameras winzige Objektive haben, die wenig Licht einfangen und daher lange Verschlusszeiten haben. Wenn sich inerhalb dieser Zeit etwas bewegt, dann verwischen die Details.

    Es ist natürlich in Unfallsituationen sehr hilfreich, wenn man eine solche Aufnahme hat. Der eine behauptet dies, der andere jenes, die Zeugen sind unwillig, widersprüchlich oder haben nix gesehen, die Sachbeweise werden nicht oder falsch gewürdigt; da ist so ein Filmchen doch hilfreich.

    Von daher befürworte ich den Einsatz. Habe mir selbst auch eine gekauft und werde sie demnächst mal einbauen. Ich mache eine SD-Karte mit Minmalspeicherplatz rein, alle Aufnahmen mit Vorfällen (g-Sensor) werden automatisch gesondert abgelegt; der Rest wird überschrieben.

    Andererseits:

    Aufnahmen ins Internet stellen, das geht nicht. Bzw. das geht zu weit. Ich denke, da herrscht wohl Einigkeit.

    Und man stelle sich mal vor, Dashcams wären weit verbreitet. Jeder, der täglich nicht nur 1x zum Milch holen unterwegs ist, hat jeden Tag eine ganze Reihe von Vorfällen, die von leichten Ordnungswidrigkeit bis hin zu Straftaten reichen. Vom nicht gesetzten Blinker beim Spurwechsel bis hin zu 5 Meter bei 200 km/h auffahren ist da doch alles dabei. Es gibt sicher Fälle, wo solche Aufnahmen wirklich mit Anzeige zur Polizei gehören; wenn es richtig fies wird. Wenn die Fahrt vom Turbo-Rolf damals aufgezeichnet worden wäre, dann wäre der Prozess wohl einfacher verlaufen.
    Der Fahrer, der solche Schweinereien veransteltet, kommt wegen Beweismangels davon, weil der Film, auf dem alles zu sehen ist, wegen Verletzung seines Rechtes am eigenen Bild nicht verwertet werden darf? Ich glaube, es hakt.

    Aber wer entscheidet da die Grenze? Der Fall in Bayern (?) mit dem Rentner, der täglich Dutzende Vorfälle inkl. Dashboardkamerafilm bei der Polizei zur Anzeige brachte, kann es ja nun auch nicht sein. Wenn das jeder machen würde, dann bricht die Polizei unter Hunderten von Bagatellanzeigen zusammen. Alle wollen bearbeitet werden. Soviele Leute haben die gar nicht. Wie immer ist es das masslose Überziehen einer an sich sinnvollen Sache, die zur einer gesetzlichen Regelung führt, die ich in der Zielsetzung (Beschränkung) zwar verstehe, die aber IMHO weit über's Mass hinausschiesst und deren Argumentation IMHO an den Haaren herbeigezogen ist.

    MfG

    Stephan

    Zitat

    aber ernsthaft ich habe die Buchsen schon gegooglet, ca 35€ pro Stück,

    Hi,

    26,50 für die Buchse mit Metalinnenleben von Lemförder. Bei teilehaber.de.

    Das ist ja doch ein namhafter Hersteller. Und wenn wir mal gefälschte Teile aus den Chinalanden ausklammern wollen, spricht m.E. nichts dagegen, wieso eine Werkstatt, auch eine Ford-Werkstatt, sich nicht diese Teile besorgen können soll. Wenn wir mal annehmen, dass Ein-und Ausbau der Lenker sowie das Aus- und Einpressen 200,- kosten sollen, kommt man so auf 250,- Euro für die Reparatur.

    Das ist ein Viertel gegenüber dem Komplettaustausch.

    Man braucht also ein Spezialwerkzeug? Der Mondeo (und ist das nicht das gleiche Teil wie beim Galaxy?) ist jetzt 7 Jahre auf dem Markt, bei 15 tkm/Jahr sind also die ältesten bei 100 tkm Laufleistung. Ein Tausch dieser Gummi-Metall-Teile ist da doch absehbar und zwar nicht als Ausnahmeerscheinung, sondern als Regelfall.

    Dass Ford offensichtlich erst jetzt drauf kommt, dass man seinen Kunden (ja dass sind die Leute, die einem schlussendlich die Butter auf dem Brot zahlen) eine von den Kosten angemessene Reparaturmöglichkeit für ein Verschleißteil (jedes tragende Gummi-Metallteil ist ein Verschleissteil) anbietet, statt einfach das Komplettteil zu verkaufen, ist schwach.

    Welche Gründe man sich da jetzt auch immer für schön reden will: ich habe bei meinem Audi BJ 2000 dieses Jahr vier neue Buchsen von Meyle in die Querlenker vorne einbauen lassen, bei einer freien Werkstatt und habe dort keine 200 Euro bezahlt. Das ganze ist nun nicht gerade Rocket Science, okay?

    Btw: nach meinem Wissen (und ich arbeite bei einem OEM) hat jedes Teil, das eine eigene Teilenummer hat, auch eine Freigabeprozedur (entweder als Einzelteil oder als Teil einer Baugruppe) durchlaufen. Es ist im Ford-System als Teil bekannt. Und damit auch einkaufbar, lagerbar und, man höre und staune, auch an Werkstätten lieferbar. Wenn man das nur will.

    MfG

    Stephan

    Hi,

    bei regelmässiger Benutzung dieses Notfallkomreossrs würde es mich nicht wundern, wenn der zügig seinen Geist aufgibt. Ist er doch wohl nur für das einmalige Aufpumpen eines Reifens konstruiert.

    Ein einfacher Kompressor wied er von DaPlaya9971 ist da sicher die bessere Wahl. Aber nicht jeder hat den Platz dafür...

    MfG

    Salador