Mal ne Frage zum aktuellen Ebay-Urteil...

  • Ich schätze mal, von euch verkaufen auch so einige hin und wieder oder auch öfter mal was auf eBay, und vermutlich werden die meisten von euch auch das aktuelle Urteil des BGH mitbekommen haben, demzufolge ein unglückseliger Verkäufer nun Schadenersatz zahlen muss, weil er eine Auktion vorzeititg abgebrochen hat, die jedoch schon einen Bieter hatte.

    Was mich nun an der Sache stark irritiert: ich habe vor Jahren selbst mal eine Auktion vorzeitig abgebrochen, weil ein Freund spontan Interesse an der von mir angebotenen Ware gezeigt hat. Ich hatte zwar zu dem Zeitpunkt auch schon Bieter, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die damals gültige Regelung die war, dass man eine Auktion sehr wohl auch mit bereits bestehenden Geboten abbrechen kann und darf, SOLANGE dies nicht weniger als 12 Stunden vor dem eigentlichen Auktionsende erfolgt. Und zwar OHNE den Artikel dann an den zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden verkaufen zu müssen! Hat ebay das also mittlerweile geändert??? Oder wars gar nie so?? Spinn ich? Kann sich sonst noch jemand erinnern, dass das mal so gewesen ist?

  • Der Grund für einen Abbruch muss eBay mitgeteilt werden. Die beurteilen und löschen die Auktion. Nur wenn man zB angibt die wäre ist defekt und verkauft diese doch als intakt begeht man einen eBay Verstoß. Da ist Klage möglich. Viele kennen nicht mal einen Bruchteil der eBay Grundsätze. Ich verkaufe und kaufe oft bei eBay und habe schon vielen dort das Leben zu recht schwer gemacht.

    Da der Käufer recht bekam war sicherlich ein Fehler des Verkäufers vorangegangen.

  • Ich denke, dass sich bei ebay in der Hinsicht nichts geändert hat. Nur weil eBay die Möglichkeit des Abbruchs hat, heißt es noch lange nicht, dass es auch rechtlich in Ordnung ist. ;)
    Da hat sich wohl endlich ein Bieter zurecht durchgeklagt.

    Hintergrund ist der so genannte sittenwidrige Kaufvertrag, auf den sich der Verkäufer berufen wollte. Beispiel dafür wäre (wenn ich mich recht erinner):
    Eine ahnungslose Frau verkauft einen Mondeo für 1000 Euro an Ali. Ali weiß, dass der Mondeo aber mindestens noch 12.000 Euro Wert ist. Wenn man alles nachweisen könnte, könnte man zu einer Nichtigkeit gelangen wg Sittenwidrigkeit.


    Der BGH sagt nun einfach, dass dieser Grundsatz bei Internetauktionen nicht gilt. Bei einer Auktion muss man damit rechnen, dass sein Gegenstand unter Wert verkauft wird.

  • Habe ich kein Problem mit. Wenn ich sehe das meine Auktionen schlecht laufen nehme ich die raus und das schon seit über 12 Jahren.Meine Ware mein Geld. Es glaubt doch keiner ernsthaft das die meisten Auktionen nicht gesteuert sind oder meistens von Leuten gepuscht werden. Es gab und gibt genug Fälle wo der Preis massiv angehoben wurde dann in letzter Minute wieder zurückgenommen wurde und danach war das Teil für ein Schnäppchenpreis weg. Das hat Ebay zumindest mal vor Jahren unterbunden

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Ich finde in diesem Fall das Urteil etwas hart: Das Gebot des Klägers soll irgendwo bei 1500 +/- Euro gelegen haben. Der Wert des Fahrzeugs bei 5000 Euro. Nun soll der Kläger recht bekommen und bekommt so gesehen 5000 Euro "geschenkt"... obwohl er nix verloren hat, keinen Cent. Egal ob es gegen Ebay Rechte verstieß, aber da könnte doch jeder klagen und sich mal zig tausende Euro erstreiten ohne dass der Kläger je einen Nachteil vorab hatte.

    Der Verklagte ist der ganz dumme nun. Kein Auto mehr, zwar paar Tausend Euro "reicher" durch den Verkauf, die er aber nun wieder abdrücken darf an den Kläger. Wunderbare Welt... :thumbdown:

    @ Ossi, ich glaube, das kann man immer noch machen. Davor habe ich mich bei größeren Werten auch gefürchtet, dass solche Leute ggf. diese Spielchen bei meinen Auktionen machen. Aber bisher nur Glück gehabt.

    Mfg
    - bravasx -

    Familienkutsche:
    2013 - 2017 --> Ford Mondeo Turnier Titanium MK4 | Panther Schwarz Metallic | EZ 07 / 2009 | 2.0 Duratec ( 145 PS )
    2017 - 2021 --> Ford S-Max Titanium MK1 | Frost Weiß | EZ 11/2011 | 1.6 Ecoboost ( 160 PS )

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  • Wie geschrieben, gerade mit Fahrzeugen wird in Ebay viel Schindluder getrieben. Ob mit Paypal oder gehakten und gefakten Ebaykonten.
    Eine gute Masche war früher das zwei Bieter zusammen arbeiteten. Einer gab ein total hohes Gebot ab und ein anderer bietet darunter das man auch das Gebot sah. In letzter Minute nahm er sein Gebot zurück und es wurden dadurch all seine Gebote gelöscht und vielen auf das niedrigste zurück. Das hat Ebay seit längeren unterbunden. Man kann das Gebot nicht mehr in letzter Minute zurückziehen.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

    Einmal editiert, zuletzt von Ossi (13. November 2014 um 08:18)

  • Wenn ich sehe das meine Auktionen schlecht laufen nehme ich die raus und das schon seit über 12 Jahren.Meine Ware mein Geld.


    Genau das könnte dir aber mit dem BGH-Urteil zum Verhängnis werden. Das sagt nämlich, dass ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, sobald jemand bietet und daraus generieren sich dann die Schadensersatzansprüche.
    Solch einen Spaßvogel hatte ich nämlich auch einmal. Dem war mein Höchstgebot für sein Smartphone offensichtlich zu gering und er hat kurz vor Schluss die Auktion abgebrochen. Auf Nachfrage gab er dann an, das Ding sei ihm vom Tisch gefallen und dabei das Display gerissen. Als ich ihm dann schrieb, ich hätte jemanden, der das reparieren könne, hat er sich erst gar nicht mehr gemeldet und als ich dann mit Betrugsanzeige gedroht habe, hat er dann kleinlaut zugeben müssen, dass ihm das Gebot zu niedrig war. Ende vom Lied war die Meldung an Ebay und die Sperrung seines Kontos kurz darauf.
    Das Urteil hätte mir die Möglichkeit eingeräumt entweder die Herausgabe des Smartphones oder eben den Schadenersatz leichter durchzusetzen. Das ist viel wirksamer als die Sperrung eines Ebaykontos, dass du am selben Tag durch ein anderes ersetzen kannst.
    OH

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt?

    Geradeaus sind wir alle schnell !!!

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    Meine Beiträge in diesem Forum geben ausschließlich meine persönlichen Meinungen und Wissensstände wider.

  • Ich finds richtig.
    wer versteigert muss mut dem risiko leben.
    wer das nicht kann.....finger weg von ebay und über die zeitung verkaufn
    Oder mindestpreis festsetzen.


    Genau dafür gibts ja die mindestpreis funktion

  • Wie gesagt meine Ware mein Geld. Und Ebay räumt diese Form von Rücktritt ein.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Das Urteil ist in einigen Punkten doch etwas dünn.
    Zum einen hat der Käufer nur 1€ geboten (laut Spiegel online) und für diesen Gegnwert einen PKW im Wert von 5250€ ertseigert.

    Hier kann man dem Verkäufer (laut Berichterstattung) einiges zu last legen.

    1. Er hat dem Käufer mitgeteilt dass der wagen für 4200 an jemadnen anderen gegangen ist.
    2. er hat kein Mindestpreis angegeben (doofheit)
    3. Der Käufer musste den Wagen nicht bei Ebay ersteigern )(doofheit 2)
    4. Er hat wohl nen hohlen Anwalt, allein die NIchtigkeitsregelungen von Rechtsgeschäften anch treu und glauben sollten eine Exit Strategie darstellen.

    In meinen Augen ein Urteil das zwar eine SIgnalwirkung haben kann aber nicht wirklich auf jeden Sachverhalt anwendbar ist.

    ----------------------------------------
    Sag NEIN zu Postingsammlern!

  • Und Ebay räumt diese Form von Rücktritt ein.


    Das spielt ab sofort ja keine Rolle mehr, denn AGBs brechen nicht nationales Recht.
    OH

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt?

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  • Wie gesagt meine Ware mein Geld. Und Ebay räumt diese Form von Rücktritt ein.

    Lies Dir mal die Regeln zum vorzeitigen Beenden einer Auktion durch. Wie ich es eben getan habe.

    Ebay schreibt ausdrücklich, dass dann ein Kaufvertrag zwischen Verkäufer und dem bei Beendigung höchsten Bieter zu Stande kommt.

    Mit zwei Ausnahmen: Irrtum und unverschuldete Unmöglichkeit der Besitzübertragung.

    "Die Gebote sind mir zu niedrig, also beende ich." ist weder das eine noch das andere. Und daher kommt ein Vertrag zu stande. Und wenn Du den nicht erfüllst, dann kann ein renitenter Käufer Dich dafür verklagen und Schadensersatz von Dir erstreiten, genauso, wie es in dem diskutierten Fall geschehen ist. Du kannst natürlich einfach lügen. Und auf Irrtum plädieren ("Wollte eigentlich 10000 Euro Mindestgebot einstellen, bin beim Tippen abgerutscht!") oder Unmöglichket behaupten ("Ist mir gerade runtergefallen."), das läuft dann unter Betrug. Mag sein, dass das für Dich dann ein akzeptables Verhalten ist. Mag sein, dass Du damit sogar durchkommst. Aber das ändert überhaupt nichts an der Rechtslage. Die ist glasklar, hier wieder höchstrichterlich geprüft und bestätigt worden.


    MfG

    Salador

    Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.

  • Kann sich sonst noch jemand erinnern, dass das mal so gewesen ist?

    Nein. Und mein Account bei Ebay ist von '98.

    Aber eine durchgängige Historie aller Regeländerungen bei Ebay habe ich auch nicht, so, just my 2 cent, AFAIk und IIRC.

    MfG

    Salador

    Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.

  • Danke, salador, dass wenigstens du auf die eigentliche Frage eingegangen bist. ;)

    Ich habe inzwischen noch etwas recherchiert und dabei einiges herausgefunden. Ich hatte mit meinem ursprünglichen Statement einerseits recht, andererseits wieder nicht. Ich habe da ein Urteil des Landgerichts Hamm aus dem Jahr 2011 zu einem ganz ähnlichen Fall gefunden. Da wird u.a. folgendes aus den ebay-AGB zitiert:

    Also laut den AGB muss in jedem Fall ein trifftiger Grund vorliegen, "ich wollte dann lieber doch nicht" o.ä. zählt also nicht.

    ABER: auf der HILFESEITE von ebay stand zum Zeitpunkt des Urteils auch noch folgendes zu lesen:

    Das ist genau jener Passus, an den ich mich noch erinnert habe, den ebay inzwischen aber wohl nicht ohne Grund entfernt hat! Die haben doch in dieser Hinsicht glatt den eigenen AGB widersprochen?! OHNE EINSCHRÄNKUNGEN heißt nun mal genau das. Ohne Wenn und Aber. Sprich gemäß diesem Punkt spielt es also gar keine Rolle, aus welchem Grund ich die Auktion abbreche.

    Nun kann man sich ja leider bei AGB nicht auf "Sorry, hab ich nicht gelesen" berufen. Dennoch ist es meiner Meinung nach ein schlechter Scherz, dass ebay offenkundig über viele Jahre hinweg diesen Eintrag auf der Hilfeseite stehen hatte. Denn realistisch betrachtet dürfte es in den meisten Fällen doch so gewesen sein, dass jemand, der wissen wollte, ob seine Auktion vorzeitig beenden darf, zunächst mal die Hilfeseite konsultiert. Dort stand dann zu lesen, dass man das Angebot beenden darf, solange nicht weniger als 12 Stunden verbleiben. Bei der Formulierung "ohne Einschränkungen" kommt doch niemand auf die Idee, dann nochmal die AGB zu durchforsten, ob vielleicht nicht doch irgendwelche Einschränkungen vorliegen!!! Und weiter realistisch betrachtet, wer von den ebay-Nutzern hat sich schon wirklich die AGB in allen Einzelheiten durchgelesen.

    Meines Erachtens hätte diese Irreführung seitens ebay in dem damaligen Urteil zumindest auch berücksichtigt werden müssen, wurde sie aber nicht, auch der damalige Verkäufer musste zahlen.

    Beim jüngsten Urteil ist die Sachlage dann wieder etwas anders, da ebay ja den Punkt mittlerweile entfernt hat. Ich vermute aber es könnte gut und gerne so gewesen sein, dass auch dieser bedauernswerte Mensch sich noch an den damaligen Passus erinnert und die Auktion daher guten Gewissens abgebrochen hat, leider ohne vorher nochmal nachgesehen zu haben.

    Die Urteile sind rechtlich also wohl korrekt, gerecht finde ich sie allerdings trotzdem nicht. Gerecht wäre, wenn ebay für die Schäden geradestehen müsste, die haben schließlich den irreführenden Mist auf ihrer Hilfeseite verzapft.

  • Um dem vorzubeugen hat eBay doch den Mindestpreis eingeführt. Unter diesem Preis bestand keine Verkaufspflicht. Mich würde interessieren, ob dies heute immer noch gilt...

    Aber mal im Ernst, wenn ich etwas bei eBay verkaufe und sehe, dass es "unter Wert" weggehen könnte, was mache ich dann? Richtig, ich rufe einen Bekannten, Verwandten, Freund oder sonstwen mit eBay Konto an. Der bietet dann einen halbwegs aktzeptablen Preis für den Artikel. Im Zweifelsfall gehört das dann rechtlich zwar ihm, aber wer will schon nachweisen, dass die Transaktion dann gar nicht stattgefunden hat - trotz offiziell erfolgreicher Auktion.

    Das ist meines Wissens nach eh gängige Praxis.

  • Richtig ja, es gibt den Mindestpreis. Viele erhoffen sich aber von einem Startpreis von nur einem Euro hinterher ein noch besseres Ergebnis, da sie darauf spekulieren, dass sich von vornherein gleich deutlich mehr potenzielle Käufer um ein Angebot scharen, da sie hier ein Schnäppchen wittern, und sich im Endeffekt dann aber doch gegenseitig hochbieten im Gegentum zu einer Auktion, die viele gar nicht erst in Erwägung ziehen, da ihnen der Mindestpreis schon zu hoch angesetzt ist.

    Oft genug funktioniert das ja auch, wobei mir das an ebay immer ein Rätsel bleiben wird: warum bieten so viele Leute für GEBRAUCHTE Waren, für die sie dann bei Privatverkäufen noch nicht mal Gewährleistung erhalten, so oft einen Preis, der eigentlich nur noch knapp unter dem Neupreis für die entsprechende Ware liegt??? Bei Artikeln, die es so im Handel nicht mehr zu kaufen gibt kann ich das noch verstehen, aber man kann das oft genug auch bei Waren beobachten, die sehr wohl noch erhätlich sind. Zum Teil mag das daran liegen, dass - wie du beschrieben hast - der Preis mithilfe von Freunden künstlich in die Höhe getrieben wird, das ist tatsächlich gängige Praxis. ABER damit das überhaupt je zum Erfolg führen kann ist ja Voraussetzung, dass also ein "echter" Bieter seinen finalen Preis so hoch ansetzt, wie es der Wunschvorstellung des Verkäufers entspricht. In vielen Fällen lohnt sich dann aber wie schon gesagt ein Kauf ggü. einem Neukauf mit zusätzlicher Gewährleistung oder Garantie nebst Rückgaberecht gar nicht mehr.

    Kurzum, ich kann die vielen Leute nicht verstehen, die an ebay mit der Erwartung herangehen, dass sie sowieso kein Schnäppchen werden machen können. Wieso dann überhaupt ebay und nicht gleich neu?! Ich als Verkäufer hab mir schon oft genug verwundert die Augen gerieben, was Leute für gebrauchte Ware noch zu zahlen bereit waren, auch wenn's für mich natürlich gut ist. Und das ganz ohne dass ich mich irgendwelcher fauler Tricks hätte bedienen müssen! Irgendwann werde ich so jemanden wohl mal fragen müssen, wieso er oder sie eigentlich so scharf auf Gebrauchtware ist...

  • Deine letzten Sätze sind sehr wahr " Peter Silie" und haben mich auch schon manchmal verwundert.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Genau das hat Ebay vor Jahren versucht zu unterbinden(bieten auf eigene Auktionen). Heute begrüßen sie es, denn der Verkäufer stellt neu ein, da ja nicht wirklich verkauft und Ebay verdient damit richtig mit.

    Richtig, ich rufe einen Bekannten, Verwandten, Freund oder sonstwen mit eBay Konto an. Der bietet dann einen halbwegs aktzeptablen Preis für den Artikel. Im Zweifelsfall gehört das dann rechtlich zwar ihm, aber wer will schon nachweisen, dass die Transaktion dann gar nicht stattgefunden hat - trotz offiziell erfolgreicher Auktion.

    Das ist meines Wissens nach eh gängige Praxis.


    und wenn du heute mal deine DVD Sammlung einzeln verkaufst, musst du schon Angst haben, das dich ein Händler anscheisst, wegen gewerblichen Handelns. Es geht also nur noch darum Leute anzuscheissen um Vorteile daraus zu ziehen, egal ob bei einer abgebrochnen Auktion auf sein Recht zu pochen oder ein Anwalt erpresst dich mit einer Entschädigungszahlung.
    Und dann gibt ein Gericht solchen Käufern noch Recht und ein kleiner Arsch, der nur was gut verkaufen wollte ist der dumme.

    2 Mal editiert, zuletzt von toddi99 (13. November 2014 um 17:07)

  • Die Urteile sind rechtlich also wohl korrekt, gerecht finde ich sie allerdings trotzdem nicht. Gerecht wäre, wenn ebay für die Schäden geradestehen müsste, die haben schließlich den irreführenden Mist auf ihrer Hilfeseite verzapft.


    Ebay hat damit nichts zu tun, die bieten nur die Plattform für alles ...hihihi der Spruch des Jahrzents bei dehnen

  • Gerecht wäre, wenn ebay für die Schäden geradestehen müsste, die haben schließlich den irreführenden Mist auf ihrer Hilfeseite verzapft.

    Gerechtigkeitsempfinden, Gerechtigkeit und geltendes Recht sind leider nicht oft identisch.
    Deine obige Vision mal anders verpackt: Muß die Stadt Schadenersatz leisten, wenn Du auf dem Weihnachtsmarkt abgezockt wirst? ;)

    Gruß aus Erfurt

    Schon der dritte vierte Ford und der Fahrer wird nicht schlau draus!

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