Zum Ausbau des Schalters muss der Airbag raus. Dies ist in Deutschland nur für Personen mit Sprengstoff-Schein7Aitrbag-Schein zulässig.
Ach Spike, was soll der Mist?
Das gilt doch regelmäßig für den gewrbsmäßigen Umgang.
Und ausgerechnet Du als Hilfspolizist im deutschen Verordnungs-Dshungel? Ob wohl Firmware-Mods an Steuergeräten so völlig legal sind?
Dann soll eben derjenige nach Österreich fahren. Wikipedia sagt nämlich das:
Zitat
Deutschland
Airbags und Gurtstraffer sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1. Nach § 4 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist der Ein- und Ausbau owie der Vertrieb nur Personen mit mindestens eingeschränkter Fachkunde (6-stündiger Lehrgang) im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erlaubt.
Dies gilt auch für das Vernichten von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten, wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind.
...
Österreich
In Österreich ist der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen im Pyrotechnikgesetz geregelt. Nach § 15 dieses Gesetzes dürfen pyrotechnische Gegenstände oder Sätze der Kategorie P1 (z. B. Airbag und Gurtstraffereinheiten) nur von Personen besessen oder verwendet werden, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Ich denke, daß jeder hier mindestens 18 Jahre auf dem Buckel hat. 