Beiträge von Onkel Henry

    Hält doch auch ohne die Klammern, oder? Warum soll er die nun unbedingt wieder anbauen?

    Das finde ich aber auch! Wenn er die Klammern nicht dran macht, kann er die Miko beim nächsten Mal schneller demontieren. Das spart dir Zeit. Natürlich spart es kein Geld, denn Bauernschläue will ja extra bezahlt werden.

    @spike 
    Es war Silvester und nicht Sylvester, es sei denn du hast dir gerade Rambo oder Rocky angesehen.
    OH

    Hallo,

    das die Leistungsteigerung eingetragen wird ist ja nun mal klar. Egal welche Methode.

    Gruß

    Stefan


    Das war keineswegs so klar, sonst hätte ich es nicht explizit erwähnt. Es sind hier nicht wenige unterwegs, denen ist illegal auch sch...lichtweg egal.
    Dann spielt deine EZ eine nicht unwichtige Rolle und ich empfehle, falls diese nach dem ersten Juli 2009 liegt, sich vom Anbieter der Leistungssteigerung explizit bescheinigen zu lassen, dass sich der Schadstoffausstoß in Puncto CO2 nicht ändert. Die meisten Anbieter vernachlässigen dies, aber nach dem genannten Stichtag würde sich ggf. deine Besteuerung ändern. Demnach müsste nicht nur die neue Leistung, sondern auch der neue CO2 Ausstoß in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden und eine Meldung an das Finanzamt erfolgen. Genau aus diesen Gründen fahren die meisten leistungsgesteigerten Fahrzeuge neueren Baudatums illegal durch die Gegend.
    OH

    Die Frage, die sich für dich zusätzlich stellt, ist die nach der Legalisierung. Man wünscht es natürlich keinem, aber solltest du einmal mit deinem Auto verunfallen und deine Leistungssteigerung ist nicht eingetragen, dann reicht bei der Box ein sachkundiger Blick unter die Motorhaube um die Veränderung zu bemerken. Wurde das Steuergerät geändert, dann lässt sich das nur durch Ausbau desselben oder durch Anschließen entsprechenden Testequipments aufdecken. Vielleicht möchtest du das noch in deine Überlegungen mit einbeziehen.
    OH

    Ich schrieb nix von Gutachter, sondern von einem Sachverständigen. Das kann auch ein befreundeter oder benachbarter Kfz-Mechaniker sein. Der sollte auch in der Lage sein, Gewalteinwirkungen durch Schraubstock oder ähnliches zu erkennen. Der vereidigte Gutachter wäre erst der Schritt, wenn die Werkstatt sich gegen die erste sachverständige Diagnose wehrt. Dann läuft es sowieso auf ein juristisches Verfahren hinaus.
    Gegen ein Unterschieben von Fremdteilen ist man natürlich nicht vollständig gefeit, aber dann müssten die zufällig für dieses Fahrzeug und passend zum Fehlerbild zur Verfügung stehen. Teile von anderen Modelllinien lassen sich, wenn nicht durch ihre Form, so doch meist über ihre Teilenummer identifizieren.

    Es ist ja nicht so, dass mein Ratschlag auf reiner Theorie gründet, sondern in der Praxis bereits angewendet wurde. Ein Bekannter hatte nach einer Inspektion an einem Zafira ständig ein weiches Bremspedal. Daraufhin wurde er in der Werkstatt wieder vorstellig mit dem Auftrag, dieses zu beheben. Dort wurde die Bremsanlage entlüftet und das Auto wurde ihm dann wieder zurückgegeben. Das weiche Bremspedal stellte sich am nächsten Tag jedoch wieder ein und er brachte das Auto zurück. Dort hat man dann mehrfach entlüftet, ohne dass das Problem behoben wurde. Wir sprachen zwischenzeitlich über das Problem und ich riet ihm, bei dem ursprünglichen Auftrag zu bleiben, bis das Problem behoben sei.

    Die Werkstatt meldete sich dann und behauptete, die Bremsschläuche seien weich und müssten ausgetauscht werden. Mein Bekannter erklärte, dass sie gemäß ihrer Diagnose und seinem Auftrag das Fahrzeug instand setzen sollten. Man kann sich schon denken, dass die Bremsschläuche nicht des Rätsels Lösung waren. Danach wurde der HBZ als defekt diagnostiziert, danach der BKV und zum guten Schluss sollte es ein defektes Ventil im ABS-Hydraulikblock sein. Mittlerweile waren bereits mehr als 3000,- € an Reparaturkosten und knapp 1500,-€ Leihwagengebühren angelaufen, ohne dass man die Ursache gefunden, geschweige denn beseitigt hätte. Das war dem Laden wohl mittlerweile selber etwas mulmig und so verlangten sie die Abrechnung des alten und einen neuen Auftrag um das ABS auszutauschen.

    Mein Bekannter weigerte sich auf mein Anraten hin und da sich der Ton mittlerweile deutlich verschärfte, zog er einen Rechtsanwalt hinzu. Nachdem dieser eine juristische Bewertung des Falles aus seiner Sicht an die Geschäftsleitung richtete, einigte man sich auf ein Schiedsverfahren was hauptsächlich deswegen zu Gunsten meines Bekannten ausging, weil der Auftrag ganz klar sagte, es sei die Ursache für das weiche Pedalgefühl zu beseitigen. Er als technischer Laie könne keine fachlich korrekte Reparatur formulieren und sei damit auf die Symptombeschreibung beschränkt und könne auch nur die Beseitigung des Symptoms pauschal in Auftrag geben. Die Werkstatt hingegen sei als Fachbetrieb dazu aufgerufen, diese Symptombeschreibung mit ihrem fachlichen Wissen aufzunehmen und eine entsprechende zielführende Reparatur durchzuführen. Diese und nur diese sei vom Kunden zu bezahlen. Einen wahllosen Teiletausch zur Fehlersuche müsse der Kunde hingegen nicht hinnehmen.

    Die Geschäftsleitung erklärte dann im Anschluss, dass sie sich außer Stande sähen, das Fahrzeug zu reparieren. Mein Bekannter bekam alle seine Altteile wieder eingebaut, ohne dass er irgendeine Reparaturleistung bezahlt hat und bei den Leihwagenkosten hat man sich dann noch geeinigt. Repariert wurde das Auto dann in einer freien Werkstatt mittels herkömmlichem Entlüften und da waren dann hinten tatsächlich noch Bläschen im Schlauch.
    OH

    mit den worten......beseitigt den erheblichen reifenverschleiss......
    gibst du denen einen freibrief die komplette hinterachse zu tauschen..übertrieben gesagr...
    weil die tauschen alles aus und wenn du fragst ob das nötig war wirst du die
    Anteort bekommen das das alles beschädigt/verschlissen war.

    Es ist eigentlich genau anders herum. Wenn beauftragt wird, dass die Ursache für den Reifenverschleiß beseitigt wird, dann darf auch nur die zielführende Reparatur berechnet werden und eben nicht die Komplettüberholung der Hinterachse. Aus diesem Grund riet ich auch dazu, sich die ausgetauschten Teile aushändigen zu lassen. Im Zweifel können die dann selbst oder von einem Sachverständigen begutachtet werden.
    OH

    Will zwar den Mondeo am 5.Januar zur Ford Werkstatt stellen, damit die das in Ordnung bringen, aber dass wäre für die ja ein Freifahrtsschein.


    Da würde ich mir mal keine Gedanken drum machen. Wenn du denen den Auftrag gibst, den extremen Reifenverschleiß zu beseitigen, sind die im Gegenteil gezwungen die Ursache und nur die zu beseitigen. Voraussetzung ist allerdings, dass genau dies im Auftrag drin steht. Dann hast du hinterher das Recht, auch nur den Austausch des Ursachenteils zu bezahlen (aushändigen lassen!). Du kannst natürlich auch auf gut Glück versuchen, selber die Ursache zu finden, aber zusammen mit den Reifen dürfte das insgesamt teurer werden.
    OH