Und 5% über Basiszins ist ja auch was wert
Da musst du lange suchen, bis du eine entsprechend verzinste Geldanlage findest.
OH
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Neues Benutzerkonto erstellenUnd 5% über Basiszins ist ja auch was wert
Da musst du lange suchen, bis du eine entsprechend verzinste Geldanlage findest.
OH
Du hast wahrscheinlich mit deiner neuen Bremse zwei Furchen in den Asphalt gefräst...
OH
Spike, wie wär's: wir tauschen einfach unsere Fälle! Du bekommst meinen und ich nehm deinen. Meiner ist ja schon etwas abgehangen und wird vielleicht nächstes Jahr dann mal in erster Instanz entschieden. Damit ist er dann satt im vierten Jahr und ein Ende noch nicht abzusehen. Und ich hatte keine Aufnahme vom Unfall. Dafür aber bereits mehrere "Zeugen", die vor Gericht mit uneidlichen Falschaussagen glänzten, diverse Gutachten, die den bekannten und anerkannten Gesetzen der Physik Hohn sprachen inklusive eines Auftritts des Gutachters vor Gericht, der eher der Augsburger Puppenkiste entstammen konnte. Da sah selbst der Richter sich gezwungen, meinem Antrag auf ein Obergutachten nachzukommen. Das wäre dann das vierte, dass zu meinem Unfall angefertigt wird.
OH
Da schieße ich mich an Ossi
Jetzt wissen wir wenigstens, woher der seinen Sockenschuss hat.
OH
An wen soll ich mich sonst wenden?
Na, an den Unfallverursacher! Soll der doch sehen, wie er mit seiner Versicherung klar kommt. Das muss dann nicht mehr dein Problem sein. Dem Verursacher schickt man die Rechnung, wenn der nicht zahlt oder die Versicherung sich zickend meldet, dann schickt man ihm die Mahnung und wird dann immer noch nicht gezahlt, dann geht das per Anwalt vor Gericht.
Das was du jetzt gerade durchmachst, darauf spekulieren die Versicherungen ja. Du wirst schön mit jeder Menge Unsinn weich gekocht und wenn sie dann zum Schluß doch zahlen müssen, dann hast du einfach keinen Bock mehr, das Ein oder Andere einzuklagen, was sie dir vorenthalten wollen.
OH
Das ist der Nachteil, wenn man sich an die gegnerische Versicherung wendet. Die sind darin geübt, andere weich zu kochen. Ich würde mich immer an den Verursacher halten und dem meinen Anwalt auf den Hals hetzen, aber ihr habt ja nun schon den anderen Weg eingeschlagen.
OH
Ich würde trotzdem die Premiumwischer von Ford nehmen und sie hier kaufen. Im Vergleich zu den Boschwischern bei amazon liegt die Differenz unter drei Euro, aber die Fordwischer sind explizit nur für den Mondeo, während die Boschwischer für mehrere Fahrzeuge passen. Letzteres ist mit einem Kompromiss beim Vorbiegen der Federstahlschiene in dem Wischerblatt verbunden, der entweder das Wischergebnis, die Geräuschentwicklung oder die Haltbarkeit des Wischblattes negativ beeinflusst.
OH
Er hat es zwar nicht explizit geschrieben, aber ich gehe mal davon aus, dass der TE keinen MK1 mehr hat. Dann fällt die Möglichkleit mit dem Leerlaufregelventil weg.
OH
Hast du denn schon irgend etwas diesbezüglich am Auto gemacht? Wieviel km hat er runter? Wie sieht es mit Wartung aus?
OH
So ein netter ST könnte bestimmt auch hier den ein oder anderen Liebhaber finden.
OH
was habe ich falsch gemacht.
1. Dich im falschen Forum angemeldet, denn bei Bj 2006 dürfte dein Auto ein MK3 sein und nu guckst mal gaaanz oben...
2. Die Handbremse beim MK3 wird meines Wissens manuell eingestellt. Also musst du mal unter das Auto krabbeln und die Seilzugwiege suchen. Da kannst du dann den Zug einstellen.
OH
Fragt sich nur, was die gemacht hätten, wenn das Auto tatsächlich schon letztes Jahr rausgekommen wäre.
OH
Unfalldatenspeicher sind etwas anderes und liefern im Zweifelsfall gar nichts. Dort werden Geschwindigkeiten, Beschleunigungen, Blinker etc. gespeichert in einer Form, die der Interpretation bedarf. Genau da hapert es oft, wenn Sachverständige nicht in der Lage sind diese richtig durchzuführen. Zum Film gucken brauchen Polizei oder Richter normalerweise aber keinen Sachverständigen.
OH
Ja, das bringt aber nix, wenn der Fußgänger dich anschließend anzeigt, weil du gegen das Datenschutzgesetz verstoßen hast und du dann mal eben fünf Mille (oder eben auch mehr) abdrücken musst. Und du kannst mal glauben, dass solche Pappnasen ihre Rechte und Möglichkeiten in aller Regel genau kennen.
OH
Jo, super Arthur, dir wünsch ich mal meinen Unfallgegner von vor drei Jahren. Dann kannst du dich auch mal mit Lug, Betrug, Schwachverständigen, die das Wort Unfallanalyse nicht mal buchstabieren können und einem völlig überforderten deutschen Rechtssystem herumschlagen.
Mit Dashcam hätte die Aufklärung des Sachverhalts fünf Minuten gedauert und zwei Prozesse erspart, wovon bereits einer vollständig vom Steuerzahler getragen wird - also auch von dir. Ich kenne in meinem Bekanntenkreis mittlerweile neben meinem eigenen noch zwei weitere (Un)Fälle, die mit Dashcam leicht aufzuklären gewesen wären. Mit einem hätte man vermutlich eine Bande professioneller Versicherungsbetrüger entlarven können.
Der Volksmund nennt so etwas "Täterschutz". Statt die Benutzer solcher Notwehrgeräte mit absurd hohen Strafen zu bedrohen, sollten die Datenschutzbehörden sich stattdessen um verbindliche und bundes-oder gar europaweit einheitliche Spezifikation dafür bemühen, die deren Einsatz weitgehend problemlos und straffrei ermöglichen.
OH
Schlimmstenfalls muss man beim die originale Software wieder aufspielen lassen.
Oh, darf ich da mal zuschauen?
"Guten Tag! Ich habe mir beim Aufspielen eines Mods mein Converse zerschossen. Können sie mir mal schnell die Originalsoftware aufspielen?"
"Wie? Wat fürn Motz? Converse zerschossen? Software für Turnschuhe? Ick versteh jetz ja nich, wat SIE von mir wollen tun?"
"Nee, keine Turnschuhe! Gucken Sie mal hier, das da im Kombiinstrument..."
"Achso, ja det is wohl kaputt, so wie det aussieht. Da brauchen Sie wohl en neuet."
"Aber ich möchte doch nur, dass sie mir die Originalsoftware aufspielen..."
"Seh icke aus wie'n Programmierer? Und ausserdem darf ick det gar nich. Da broch ick ne Freijabe von Ford. Et sei denn, sie koofen en neuet..."
To be continued!
OH
Innen und Aussen blinken - gar nicht so schlecht. Das könntest du mal Ford als Verbesserung vorschlagen. Wo steht, dass die Blinkkontrolle nur im Kombiinstrument erfolgen darf?
OH
Eine solche Forderung dürfte mit dem geltenden Recht in der EU nicht vereinbar sein. Fordhändler sind immer noch eigenständige Unternehmer, denen man nur in begrenztem Umfang vorschreiben kann, wie sie ihre Kunden zu behandeln haben. Deswegen nutzt es im umgekehrten Fall ja auch meistens nix, sich über den besch...eiden ausgeprägten Service eines Händlers bei Ford zu beschweren.
OH