Hat schon mal jemand gewandelt ?

  • Hallo, habe zurzeit ein kleines Problem mit meinem Mondi.
    Könnte ein maderbiss sein oder auch der Turbo sein was noch geprüft wird.Das Problem ist,das nicht feststeht ob es beim Turbo über die Garntie läuft weil
    der Wagen erst bei 29000 km seine erste Inspektion hatte.
    Diese wurde von den Ford Werken abgestempelt und mir wurde beim Autohaus zugesagt das es damit kein Problem gibt auch wenn diese 9000 km zu spät gemacht wurde weil die Ford Werke dafür gerade stehen. So nun war ich in einer anderen Ford Werkstatt und die sagen mir das die Garantie Abteilung von Ford sich da quer stellen wird.
    Habe den Wagen jetzt 5 Monate und habe auch alles schriftlich im Kaufvertrag das ich noch 1,5 Jahre Garantie habe wann die Inspektion gemacht wurde und so.
    Habe nun mit dem Autohaus gesprochen das ich ne schriftliche Bestätigung von denen und den Werken oder der Garantie Abteilung haben möchte das ich trotz des überziehens meinen Anspruch auf Garantie habe.
    Habe ich sonst die Möglichkeit den Wagen zu wandeln auf Grund der falschen Angaben mit der Garantie ? Und wenn ja wie läuft so eine Wandlung ab?
    Bin jetzt ca. 5000 km mit dem Wagen gefahren, wie wird sowas verrechnet ?

    MfG Nico

  • Was sagt denn das Autohaus bei dem du den Mondeo gekauft hast dazu?

    Mit Wandlungen kenne ich mich nicht aus. Im Forum gibt es Mitglieder, bei denen der ganze Motor in der Garantie ausgetauscht wird. Da wird ein Marderbiss oder Turboschaden wohl kaum ausreichen für ein neues Fahrzeug.

  • Das ist klar, das wandeln war eher darauf bezogen das ich die Garantie eventuell nicht habe obwohl es in meinen Unterlagen steht und von dem Autohaus ja auch bestätigt wurde obwohl die Garantie Abteilung das wohl anders sieht.

    Das Autohaus will mal rum telefonieren und sich genauer schlau machen.

  • Wenn Du von dem Verkäufer schriftlich bekommst dass er Dir eine problemlose Garantie gewährt, sollte es auch keine Probleme mit der Garantieabwicklung geben.
    Notfalls nur bei dem Autohaus wo du den Mondi gekauft hast-der müsste dann wohl selber für alles gradestehen

  • Der Chef von dem Autohaus weis selber noch nicht genau wie das läuft und jedesmal wenn was ist über 400 km dahin fahren kann ich nicht ;(

  • Also wenn ich das richtig raus lese hast du dir nen Werkswagen von den Fordwerken gekauft (natürlich über nen Händler) ich weiß die werden immer zu relativ guten Konditionen angeboten trotz topp Ausstattung.

    Eigentlich ist das ganz normal, fast alle Ford Händler bekommen wenns um Garantie geht bei Ford kalte Füße, ich kanns verstehen, da ich selber Garantiesachen bei nem FFH bearbeitet hab. Das war damals schon krass und wird jetzt nicht viel besser sein. ABER, wem wirklich was am Kunde liegt der winkt da nicht einfach ab, sondern kümmert sich drum, du wirst ja sicher auch weiterhin zu dem AH bei dir in der Nähe gehen wollen.

    Am Ende kann ich dir aber sagen, ist die Regelung in deinem Fall doch recht einfach. Die Werkstatt wo du jetzt warst soll das über nen Garantieauftrag laufen lassen (sofern es der Turbo ist) Ford wird sicherlich später Nachfragen was und wieso es mit dem km Stand auf sich hat. Im Vorfeld sollten sich die beiden FFH aber kontaktieren, du als Mittelsmann, und eine schriftliche Vereinbarung treffen das, sollte Ford den Garantieantrag ablehenen das AH die Kosten übernimmt, welche dir den Mondeo verkauft haben.

    Natürlich steht dann immernoch im Raum deine Rest Garantie die dir ja eigentlich zugesagt wurde. Da würde ich dann an deiner Stelle die 400km nochmal in kauf nehmen um mich mit denen an einen Tisch zu setzen und gegebenfalls was schriftliches ausarbeiten das, entweder du das Auto "wandeln" kannst, weil es ja quasi Betrug ist, oder sie eben für die restliche Laufzeit der Garantie für die eventuell anfallenden Garantiekosten aufkommen müssen.

    Und wenns da keine Einigung gibt und du ne Rechtschutz hast ab zum Anwalt (vielleicht lohnt es sich da auch im Vorfeld mal ne Info einzuholen)

    Hoff ich konnte dir etwas helfen.

    Gruß
    Enrico

  • Also Garantie hin oder her - zuerst mal hast Du Anspruch auf Gewährleistung gegen den Verkäufer, im ersten Halbjahr nach Kauf auch ohne Beweise, daß der Mangel bereits beim Kauf bestand.
    Ob der Verkäufer sich das Geld bei Ford wiederholen kann, ist Dir doch weitgehend egal!
    Ein anderer FFH hingegen wird da nicht einfach rangehen.

    Gruß aus Erfurt

    Schon der dritte vierte Ford und der Fahrer wird nicht schlau draus!

  • Also sollte wie gesagt Garantie vereinbart sein schriftlich und wirnd nun abgelehnt handelt es sich um eine Sachmangel nach §434 (1) BGB, damit weicht die Sache von der vereinbarten Beschaffenheit ab und daraus entstehen dir neben der Gewährliestung Rechte zur beseitigung des Mangels in letzte Konsequenz auch Wandlung.

    Dies kann aber ein langwieriger Prozess sein. Wenn du den Wagen wirkloch loswerden wollst dann wäre eine Anfechtbarkeit des KV zu überdenken da du den Wagen nicht gekauft hättest wenn das mit der Graantie bekannt gewesne wäre ....

    Du kannst jedoch nicht Wandeln wenn der FFH dir ganz freundlich sagt er kommt für die 1,5 Jahre Garantie aus eigener Tasche in seiner Werkstatt auf, damit hat er den Vertrag vollumfänglich erfüllt 400km sind da nicht wirklich ein Argument (es sei denn es ist explizit eine Garantie mit freier Werkstattwahl angegeben).


    Bevor man jedoch mit den juristischen Keulen kommt sollte man ganz klar noch mal mit dem FFH reden denn sobald man §§ nutzt ist das Tuch i.d.R. doch zerissen.

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  • Also loswerden möchte ich den Wagen ja eigentlich gar nicht, möchte nur die Absicherung haben das die auch die Garantie übernehmen und ich nicht die 800km (400 pro weg) fahren muss um irgendwas mit dem Autohaus zu klären wo ich ihn gekauft habe.

    Naja der Chef des Autohauses will mal rum telefonieren, bin gespannt... :wacko:

  • Ist halt die Frage was im Vdertrag steht danach richtet sich alles :) Dannr ufd den Kerl an wenn dir die km zuerst zu viel sind :) Wobei schriftliches immer besser sit sollte man nsich nicht enigen also Fax poder Brief (Email kann vor gericht angezweifelt werden)

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  • Moin moin,

    ich nehme mal an, dass du das Auto privat gekauft hast. Deine Ansprüche gegenüber dem Autohaus ergeben sich aus dem Kaufvertrag, mindestens aber aus den Regeln des BGB. Du hast auch aus dem Kaufvertrag auch nur Ansprüche gegenüber dem verkaufenden Autohaus, Ford hat damit erst einmal gar nichts zu tun. Daher solltest du auch alle Mängel gegenüber dem Autohaus, welches Dir das Auto verkauft hat, geltend machen.
    Grds. hast du 2 Jahre Gewährleistung, es sei denn, der Kaufvertrag sagt etwas anderes (die Gewährleistung kann nach §475 II bei gebrauchten Sachen auf 1 Jahr verkürzt werden). Innerhalb dieser Zeit kannst du die Mängel, die bereits bei Verkauf bestanden, gegenüber dem Autohaus geltend machen und hast die Rechte nach §437 BGB.
    Wenn jetzt ein Mangel besteht und du Nacherfüllung (sprich: Reparatur) verlangst, muss der Verkäufer die anfallenden Kosten übernehmen, wozu auch die Wegstrecken zählen.

    Aber um die ursprüngliche Frage zu beantworten, nämlich was die Garantie betrifft, solltest du in den Kaufvertrag schauen, ob die Gewährleistung, wie oben beschrieben, auf 1 Jahr herabgesetzt wurde. Falls das nicht der Fall sein sollte, hast du sowieso 2 Jahre ab Kauf, da kann dir die Ford Garantie eigentlich egal sein.

    Beste Grüße

  • Vielen dank für die ganzen Antworten bis jetzt.

    Habe jetzt soviel erfahren das ich die ersten 2 Jahre Garantie habe selbst wenn ich nicht eine Inspektion machen würde was schonmal sehr interessant ist.

    So nun hat mir das Autohaus wo ich den Wagen gekauft habe erzählt, das wenn ich nach der um 9000 km überzogenen ersten Inspektion nun die nächste

    trotzdem bei 40000 km machen würde wäre der Wagen wieder im Rhythmus und das dritte Jahr Garantie würde wieder normal zählen. Soll wohl laut der Garantieabteilung so sein.

    Schwer vorstellbar oder ?

    MfG Nico

  • Wie wäre es denn, einfach mal Ford anzuschreiben um den Fall zu schildern und um eine Stellungnahme zu bitten. Die Antworten hier sind ja ganz nett, aber helfen dir auch nicht wirklich weiter.

  • Moin moin,

    @nicod93

    Es gibt einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung:

    http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html (Ich finde es hier ganz schlüssig aufgeführt)

    Bei einem Mondoe könnte man es folgendeweise aufführen:

    Ist in den ersten 2 Jahren Rost zu Tage getreten, der bei Kauf schon vorhanden war, ist es die Gewährleistung.
    Tritt Rost erst später auf, kann die "Durchrostungsgarantie" greifen. Diese kommt dann direkt von Ford.

    D.h. also, dass für die Gewährleistung der Verkäufer (also das Autohaus) zuständig ist. Wenn du jetzt ein Problem hast, sind die Dein erster Ansprechpartner.
    Für die Garantie ist natürlich Ford verantwortlich.

    Was mir eben noch einfällt; wurde Dir das Auto eigentlich mit der 1,5 Jahren Garantie verkauft, sprich war es in dem Verkaufsangebot mit aufgeführt, oder sogar im Kaufvertrag niedergeschrieben? Falls ja, erübrigt sich von Deiner Seite aus jeder Kontakt mit Ford, da der Händler dann für die Garantie verantwortlich ist (Hat er dann so mitverkauft).

    Beste Grüße

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