Tach auch,
Ich habe mir nach zeiten der geldkratzerei mal ein für mich teueres, schnelles und luxuriöses Auto gekauft.
Mit absicht beim Händler um auf der sicheren seite zu sein.
Vorab bezahlt, Papiere bekommen angemeldet, hingefahren abgeholt.
Beim anschauen schon die erblindenden Nebler bemängelt.
Auf dem nachhauseweg festgestellt Bremsscheiben hin.
Zwei tage später Batterie platt.
Neue Batterie rein,war alles nass,toll.
Erste Anrufe Verkaufer leider nicht da.
Erste mail's keine antwort.
Erstmal Spuer einstellen lassen, Klima wartung.
Kontaktaufnahme zwecklos
Anwalt eingeschaltet, Ergebnis keine Antwort.
Bremsen auf eigene kappe neu machen lassen.
Nun hat sich rausgestellt das die Buchsen der hinteren lenker ausgeschlagen sind,
Anwalt auch das übergeben.
Ein Brief des Autohändlers, wir melden uns bis zum 15.7.
Nix gemeldet zweite Frist vom Anwalt verstrichen
Ich bin mal gespannt wie das endet.
Ich bin ![]()
So mal eure Reaktionen lesen
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buba01 -
29. Juli 2014 um 23:11
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Sag ich dir wie das Endet. Auto hin Geld zurück. Aber mal ne Frage, warst du blind beim Autokauf. Nebler, Bremsscheiben usw sind Sachen die eigentlich sofort auffallen.
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@ ossi ich glaube du hast alles nur überflogen mal richtig lesen.
Ich habe die Nebler bei abholen bemängelt, Batterie und Bremsen am Montag.
Per telefon und email inklusive Fotos. -
du hast das Auto doch wohl VOR dem abholen gesehen und probegefahren, oder?
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Ich frag mich das gerade auch?!
Wenn mir sowas auffällt, dann doch wohl beim Besichtigen und Probe fahren?!
Würde mir dann direkt in den Kaufvertrag schreiben lassen, was der Händler alles noch zu beheben hat. Ansonsten frag ich mich warum du ihn sonst gekauft hast?! -
@ ossi ich glaube du hast alles nur überflogen mal richtig lesen.
Ich habe die Nebler bei abholen bemängelt, Batterie und Bremsen am Montag.
Per telefon und email inklusive Fotos.
Ich habe das schon richtig gelesen und wie die anderen schon schrieben hätte ich das Auto dort gelassen bis es fertig ist wie ich es haben will oder es gibt keine Taler. -
Nicht böse sein, aber ich denke, Du bist auf einen der windigen Sorte "Händler" reingefallen, und er hat einen Dummen gefunden.
Mit absicht beim Händler um auf der sicheren seite zu sein.
Nur weil einer sich Händler nennt, ist man dennoch nicht automatisch auf der sicheren Seite. Es gibt Händler und es gibt "Händler".Vorab bezahlt, Papiere bekommen angemeldet, hingefahren abgeholt.
Also war er nicht zugelassen. Probefahrt? Vorab vollständig bezahlt oder "für die sichere Seite" lediglich angezahlt bis zur Abholung?Beim anschauen schon die erblindenden Nebler bemängelt.
Und? Bemängeln alleine bedeutet garnichts. Hast Du den Verkäufer auf Abstellung des Mangels festgedonnert oder nicht? Hat er ihn abgestellt? Hast Du das mit Nachdruck verfolgt? Oder wurde der Mangel im Kaufvertrag festgehalten und der Preis entsprechend gesenkt? Anscheinend beides nicht.Auf dem nachhauseweg festgestellt Bremsscheiben hin.
...war alles nass,toll.
Hätte man bei Probefahrt und gründlicher Besichtigung vorher merken können.Erste Anrufe Verkaufer leider nicht da.
Erste mail's keine antwort.
Anwalt eingeschaltet, Ergebnis keine Antwort.
Könnte also ein "Händler" sein.Erstmal Spuer einstellen lassen, Klima wartung.
Bremsen auf eigene kappe neu machen lassen.
Warum selbst Geld ausgegeben? Fehler. Als Händler (egal ob mit oder ohne Gänsefüsschen) steht er in der gesetzlichen Gewährleistungspflicht.Ich bin mal gespannt wie das endet.
Hinfahren, den Bock vor die Tür stellen, Nachbesserung verlangen, Frist setzen, bei Nichterfüllung Rückabwicklung, zur Not mit Anwalt's Hilfe.
Und beim nächsten Mal vorsichtiger sein. -
Genau so und nicht anders

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Kein Fähnchen Händler, nennt sich renommiertes Autohaus mit 8 oder 9 Niederlassungen und mehreren marken.
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Buba, du hast schon viel zu viel daran gemacht. Ich hatte vor Jahren auch so ein Problem mit einem Passat. Das Zündcshloß hatte gesponnen, mal ging er nicht an und mal nicht aus. Der Händler mauerte auch, wäre nicht in der Garantie nur Zündanlage aber kein Zündschluß. Freund angerufen und wir haben uns beim Händler getroffen. Auto auf den Hof gestellt, dem Händler die Schlüssel gegeben und gesagt reparieren oder Geld zurück. Am nächsten Tag kam der Anruf, neues Schloß ist drinn und ich kann ihn abholen

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Welches "teueres, schnelles und luxuriöses Auto" hast Du denn gekauft

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Na was schon? Ford Mondeo

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Die Gewährleistung beruht, anders als die Garantie, auf der Sach- und Rechtsmängelhaftung, die im BGB festgehalten ist. Ein Verkäufer haftet dafür, dass eine Sache, die er verkauft, frei von Mängeln ist. Das können auch versteckte Mängel sein oder solche, die erst nach dem Kauf auftreten, aber nach Alter und Beschaffenheit der Sache nicht auftreten dürften. Ein Gebrauchtwagen muss also in einem Zustand sein, wie es nach Alter, Kilometerleistung und zugesagten Zustand (z.B. Scheckheft gepflegt, unfallfrei) zu erwarten ist. Ist er es nicht, hat der Käufer Anspruch auf Beseitigung der Mängel (Gewährleistung).
Beachten Sie, dass dem Käufer in erster Linie eine Nacherfüllung zusteht. Er muss also dem Verkäufer des Gebrauchtwagens die Möglichkeit geben, den Wagen in den versprochenen bzw. üblich Zustand zu versetzen. Ist dies nicht möglich, kann der Kunde vom Kauf zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Alles, was die Gewährleistung betrifft, ist in dem Paragrafen 437 ff. BGB geregelt. Abweichende Vereinbarungen können nur zugunsten des Käufers wirksam werden, z.B. ein weiterführendes Garantieversprechen.Die Gewährleistungsfrist beträgt auch bei Gebrauchtwagen 2 Jahre. Tritt der Mangel in den ersten 6 Monaten auf, dann wird automatisch davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Erst nach dieser Frist muss der Käufer beweisen, dass der Mangel dem Verkäufer zuzuschreiben ist. Sie müssen zumindest glaubhaft machen, dass der Schaden nicht durch einen Bedienungsfehler entstanden ist
nachzulesen wenn man Gewährleistung Gebrauchtwagen googelt.
Und da du die ganzen Sachen auf eigene Faust repariert hast freut sich der Freundliche, denn Geld wirst du dafür nicht sehen da du ihm ja die Chance zur Reparatur genommen hast.
Und ganz wichtig: So wie man in den Wald hinein ruft......

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Repariert auf anraten meines Anwalts.Da ich nicht mal eben nach HH fahren konnte. Aber Anwalt sagt das ist in Ordnung so, Verkäufer muss trotzdem zahlen. Abwarten
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Was hast denn du für einen Anwalt? Das ist nicht richtig so
Erst repariert der Verkäufer und sonst keiner!!!! -
Der Anwalt hat dir auch zum Kauf geraten?
Sorry da ist mehr als nur einiges schief gegangen, einmal im Vorfeld durch mangelnde Sichtprüfung durch den Käufer (DICH) und da wir alle den Kaufvertrag nicht kennen kann es echt noch dicke kommen...Der Ratschlaqg des Anwalts ist immens grenzwertig, da brauchen nur andere Studnensätze der Werkstätten zu kommen und schon haste nen Haufen Eigenanteil and er Backe (die Ersatzteilpreise wird der Anwalt wohl eintreiben können....)
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Weil der Verkäufer sich nicht gemeldet hat und es mir nicht zuzumuten ist mit defekten Bremsscheiben zu fahren, ist diese Aktion rechtens. Der Verkäufer hat durch seine Handlung bzw nichthandlung das Recht auf diese Reparatur verwirkt.
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Also hast du die Bremsen erst nach der zweiten Fristsetzung machen lassen?
Das kann funktionieren muss aber nicht... viel erfolg
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Du kannst im Grunde nach der Fristsetzung alles instandsetzen und reparieren... auch wenn noch mehr kommen sollte,damit bewirkst du zugleich eine Wertsteigerung deines Fahrzeuges, was der Verkäufer dir zu zahlen hat. Allerdings werden dir aber Nutzungsvorteile abgezogen bei 15000km etwa 400 euro bei nem Diesel.
Kenne das Drama ähnlich mit Tachomanipulation. Bin aber seit gut 1 Jahr am Verkäufer dran. Brauchst da Gute Nerven und Anwalt.... Drücke Dir die Daumen & aus Fehlern lernt man bekanntlich.
Auch bei uns im Autohaus kaufen viele von weiterweg, die Zahlen auch meist viel an oder den kompletten Preis vorab, wenn sie die Papiere zuvor haben wollen zum anmelden. Bloß doof wenn es dann so ein Auto ist wie bei Dir.
Denke mal da du bei einem Händler gekauft hast, ob der nun so ein Händler oder so ein Händler ist stehen deine Chancen denk besser als bei privat.
EinTip noch, lass dir nicht so lang zeit wenn der Händler sich nicht zuckt, Anklage vor Gericht zu erheben. Bis zum ersten Verhandlungstag kann es gut 6 Monate dauern. Ich warte seit 8 Monaten schon bis zum Termin, der im Septembrer ist
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