Hallo,
habe diese Felgen ersteigert... 7x17 ET 55 waren wohl auf einem S-Max montiert. Passen die auf meinem BA7 10/2010? Reifen müssen wohl 215/50 R17 drauf, oder gehen die auch in 225?
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habe diese Felgen ersteigert... 7x17 ET 55 waren wohl auf einem S-Max montiert. Passen die auf meinem BA7 10/2010? Reifen müssen wohl 215/50 R17 drauf, oder gehen die auch in 225?
Hi,
Ford hat für Deinen Mondeo die Felgengröße: 7J x 17 H2 ET 50!! feigegeben. Für die freigegebene Fege nur die Breifung: 215/50 R17 .
Somit passen die Felgen offiziel NCHT auf den Mondeo.
Technisch sollten die Felgen mit den 225er Reifen auf den Mondeo ohne Probleme passen, aber halt alles ohne Segen der StVO.
Womit wir wieder bei einer Einzelabnahme wären. Die Traglast kann hierbei über die Freigabe für den schwereren S-Max nachgewiesen werden. Es wäre nur noch zu klären, ob die Felgen mit 225/?? auf dem Max freigegeben sind. Dann ist eine Einzelabnahme möglich, da die ET nur mit der Freigängigkeit zu tun hat und die lässt sich ja relativ leicht prüfen.
ja, für seine Felgen ist 225/50 R17 freigegen.
Gut, wenn die Reifendimension auf der Felge und auf anderer Felge auf dem Mondeo freigegeben ist bei der Felgengröße (Durchmesser&Breite!!!), dann drauf damit, ab zur Prüforganisation, am besten mit einem Fahrzeugschein eines S-Max in der Tasche (Nachweiß der Traglast) und hoffen, dass der Prüfer seinen Job versteht.
wird nicht so einfach, da:
Mondeo: 7 J x 17 H2 ET 50 NUR mit: 215/50 R17
S-Max: 7 J x 17 H2 ET 55 NUR mit: 225/50 R17
und zusätzlich:
Der Tacho darf bei echten 100Km/h max. 114 Km/h anzeigen. Allerdings darf er kein Km/h zuwenig anzeigen, ansonsten benötigt Ihr eine Tachoangleichung!....selber Checken unter: https://mk4-forum.denkdose.de/www.reifenrechner.at..... ich sätze Tacho zeigt weniger an
Ne OK, die Reifenfreigaben müssen schob passen.
Tachovoreilung lässt sich über die CCC anpassen, wäre also kein Problem.
wird nicht so einfach, da:
Mondeo: 7 J x 17 H2 ET 50 NUR mit: 215/50 R17
S-Max: 7 J x 17 H2 ET 55 NUR mit: 225/50 R17und zusätzlich:
Der Tacho darf bei echten 100Km/h max. 114 Km/h anzeigen. Allerdings darf er kein Km/h zuwenig anzeigen, ansonsten benötigt Ihr eine Tachoangleichung!....selber Checken unter: https://mk4-forum.denkdose.de/www.reifenrechner.at..... ich sätze Tacho zeigt weniger an
Das Problem ist, dass die Eignung des Fahrzeuges für diese Felgen/Reifen-Kombination und auch die Eignung der Felge für diese Reifengröße gesichert sein muss. Ist eins von beiden, wie hier, nicht gegeben, darf streng genommen eine Eintragung erst nach sog. Fahrdynamiktests vorgenommen werden. Diese sind aber für den Privatmann unerschwinglich.
Wenn ich also die 215er drauf mache gehts "nur" um die Freigängigkeit?
Vorausgesetzt es existiert für diese Reifengröße eine Freigabe seitens der Felge für irgendein Auto. Sonst muss die Eignung der Felge für diese Reifengröße nachgewiesen werden. Die nächste Frage wäre ja noch, ob der Prüfer das nachhält...
Die 7Jx17 ist ja für den Mondeo freigegeben allerdings mit ET 50 und nicht ET55...
Dann geht es dabei um die Freigängigkeit, ja aber die Felge muss mit einer Reifengröße freigegeben sein, die auch beim Mondeo auf 7X17 freigegeben ist.
geht ein vergleich hiermit:
http://www.dvsegmbh.info/PDF/einbau/420…72XT0351-00.PDF
spurplatten
Vergleichen kannst du was du willst, aber dem Prüfer wird in diesem Fall ein Spurplatten-Gutachten am A... vorbeigehen.
Richtig. Nochmal, so wie ich es hier raus gelesen habe, gibt es bei der Felge in 7x17 keine Reifengröße die auch beim Mondeo für 7x17 freigegeben ist. Die Sache mit der ET wird da zum lösbaren Nebenkriegsschauplatz. Wenn du keine Felge findest in 7X17 die auf dem Mondeo mit 225/50 freigegeben ist, wird das wohl nichts. Und wenn, dann bleibt die Sache mit der ET (wo die Spurplatten EVTL! helfen) und es sind dann zusätzlich die Vorgaben im Vergleichsgutachten (sofern Auflagen vorhanden sind) einzuhalten. Dann wäre noch die Traglast nachzuweisen aber das sollte halt über die Logik "S-Max ist schwerer" möglich sein.
Wobei mir das mit der ET ein Rätsel bleibt. Ich fahre beim Vor-FL im Sommer originale 7,5x17 ET55 mit 235/45/R17 ohne Lenkeinschlagsbegrenzer. Die ragen also sowohl 5mm weiter nach innen als auch 5mm weiter nach außen als 7x17 ET55 mit 225ern.
Das hat auch nichts mit Verstehen oder gar Logik zu tun.
Das ist chemisch reiner Formalismus. Steht im Gutachten oder eben nicht - Ende.
Normalerweise stören die 5 mm ET nicht. Vermutlich merkt das bei TÜV/DEKRA/GTÜ... noch nicht mal wer, zumal ja ein hübsches Ford-Pfläumchen auf den Felgen prangt.
Habe ich mir auch schon gedacht. Zumindest der Rennleitung wird es egal sein. Aber nach einem Unfall suchen Gutachter bekanntlich nach jedem Strohhalm, der eine Nichtbegleichung des Schadens rechtfertigt
und selbst wenn Gutachter nichts finden, zahlen manche "Versicherer" nicht weil wegen is so
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