Muss die Gemeindeversicherung zahlen?

  • Hallo zusammen.
    Wir wären die vergangene Woche bei Freunden in Baden Württemberg. Dort wollte der mann von meiner Freundin abends nach dem wir vom Essen zurück kamen mit meinem Wagen auf einem Parkplatz parken und fuhr beim einparken gegen/auf einen Stein, der auf dem angrenzenden rasengrundstück liegt. Die Parkplätze wie auch das rasenstück ist gemeinde"land". Jetzt meine frage: muss die Gemeinde den Schaden an meinem Fahrzeug zahlen? Der Stein ist in dem hohen Gras kaum zu sehen. Schon gar nicht im dunklen und bei regen. Zudem liegt er unserer Meinung nach auch zu nah an der parkfläche. Das sieht die Gemeinde zur zeit noch etwas anders. Unsere Freunde haben schon eine email dorthin geschrieben. Allerdings ohne die bilder die wir gemacht haben. Die bekommt der nette mann von der Gemeinde am Montag präsentiert. Vielleicht könnt ihr mir ein wenig weiterhelfen oder hattet schon mal einen ähnlichen Fall.
    Lieben Gruß
    Melli

  • Ähm, der Stein lag auf dem Rasen?
    Der Parkplatz war befestigt?

    ICh denke da habt ihr null Chancen, zum einen fällt das unter Sorgfaltspflicht des Fahrers, zum anderen ende der Wendebereich des PKW mit beginn der Rasenkante (wird die Argumentation sein).


    Habt ihr ne Einparkhilfe drin? Wenn ja siehst noich düsterer aus.


    http://www.verkehrslexikon.de/Module/Rueckwaerts.php


    Und Vorsicht, eigentlich hast du einen Gemeindstein beschädigt für den du Schadensersatzpflichtig sein könntest... :burnrubber0:


    http://www.unfallopfer.de/forum/archive/…hp/t-17601.html

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  • Kann ich mir nicht vorstellen , das ihr da die Gemeinde in Regress nehmen könnt.
    Außer der Stein wäre euch arglistig vor das Auto gesprungen. :D

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

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    Dieser Beitrag wurde bereits 1.694.000 mal editiert, zuletzt von »digdog« (Heute, 01:96)

  • Bei einigen Recherchen war da unter anderem dabei, dass ein Stein auf Gemeinde- oder städtischem Boden eine gewisse Größe haben muss um als dieser erkannt zu werden. Ist das nicht der Fall muss er mit einem Pfosten oder ähnlichem als Hindernis gekennzeichnet werden. Zudem gehören solche Flächen gepflegt, hier also gemäht. damit der kackstein sich nicht so wunderhübsch tarnen kann.

    Einparkhilfe hat er. Aber selbst wenn man die zugeschaltet hätte. ... ich denke nicht, dass sie den Stein so tief erkannt hätte :S

    Einmal editiert, zuletzt von dinx45 (14. November 2014 um 22:52)

  • Naja zur Not bleibt ja noch die Vollkasko wenn denn vorhanden. ...

    ist ja schon ärgerlich mit dem Stein da im grünen drin, kann mir aber nicht vorstellen das man da was mit wird.

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  • Die vollkasko lohnt hier nicht. 300 Euro sb und dann würde ich von sf 13 in sf 7 gestuft.
    Den Schaden übernehmen meine Freunde wenn die Gemeinde nicht zahlt. Aber muss ja nicht sein. So was ist immer extrem doof. :S

  • Zitat


    Wagen auf einem Parkplatz parken und fuhr beim einparken gegen/auf einen Stein, der auf dem angrenzenden rasengrundstück liegt.

    Vorhin falsch gelesen. Ich dnke beim Einparken wirds gar nix geben. Der Stein leigt eindeutig so dass genau das passiert oist was sollte. Er soll ein Überfahren der Grünfläche vermeiden (was ja ohne den Stein passiert wäre).

    Ob das bisschen gras was den Stein partiell verdeckt ausreicht um zu sagen "war nicht zusehen" wird spannend werden.

    Läuft wohl in der Rubrik doof gelaufen (Lcihtverhältnisse etc.)

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  • Der Reifen hat noch nicht mal annähernd die rasenfläche berührt beim Zusammenstoß mit dem Stein.

    Aber mal abwarten was der Gemeindefuzzi am Montag sagt wenn er alle Bilder sieht.
    Wird auf jeden Fall spannend.

  • Der Reifen hat noch nicht mal annähernd die rasenfläche berührt beim Zusammenstoß mit dem Stein.

    Klar weil der Stein den Wagen vorher gestoppt hat. Wäre der nicht da gewesen wäre der Mondeo über die Grünfläche gegangen.

    Hlat usn mal auf dem Laufenden, tendenziell sehe ich da die Chancen noch schlechter als bei einem Schlagloch.

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  • Bei uns werden richtige Granit-Felsen auf die Grünflächen gelegt. Wer die übersieht muss blind sein.

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  • Hallo,

    seid ihr so wie abgebildet auf den Parkplatz gefahren? Dann sollte soetwas ohne überfahren des Rasens doch nicht passieren. Bei auffahren aus der anderen Richtung wäre der Schaden schon plausibel, da sich die Schürze deutlich vor der Achse befindet und somit einen größeren Radius hat. Dann kann so ein Schaden ohne überfahren des Rasens passieren. Und ich glaube dir auch, dass man diesen eingewachsenen Stein abends/nachts nicht sehen kann.

    Es gibt doch in der Gemeinde sicherlich für die Anwohner eine Auflage, dass Verkehrswege deutlich einsehbar sein müssen (kein Zuwachsen durch Hecken u.ä.). Und genauso muss doch auch die Gemeinde für die Pflege der Grünflächen und Sicherung der Verkehrswege zuständig sein.

    Also rede doch nochmal mit deinem Bekannten, vielleicht ist er ja aus der anderen Richtung in die Parklücke gefahren. Ich würde mich auch massiv darüber ärgern und wollte dies nicht auf meine eigene Kappe nehmen wollen. Vielleicht könnt ihr euch auch auf 50/50 einigen.

    Viel Erfolg,

    Marco

  • Sorry, aber eigene Blödheit auf die Gemeinde oder das Wetter schieben oder die Freunde zahlen lassen ???
    Fehler einsehen und fertig.......

    Ich bin auch mal im Schritttempo gegen eine Warnbake gefahren, hätte ich auch die Stadt verklagen sollen weil da vorher kein Baustellenschild aufgestellt war ?
    War auch bei mir eigene Dummheit bzw. nicht richtig geschaut obwohl das Ding rot/weiss beklebt und mehr als 1m hoch ist.
    Man darf die befestigte Strasse nicht verlassen, wenn man über das Gras räubern will und sowas passiert ist man einzig und alleine selber Schuld.

  • Das hilft dir jetzt zwar nicht weiter, aber ich könnte /-Kotz-/ über solche Idi.ten, die da Steine hinlegen.
    Auch bei uns im Wohgebiet sind alle Flächen die auch nur annähernd ein Auto befahren könnte mit solchen Steinen bestückt. Alle schön flach, dass man sie übersehen muss. Sowas sollte man verbieten!
    Auf unserem Stammparkplatz, in einer schmalen Straße, ist man gezwungen gegen die Parkrichtung zu parken, da sonst (wie mir schon ergangen) Beule in Tür, nur weil der Gärtner (bestimmt durch irgendein Gremium zur Verschönerung unseres Wohngebietes) dort unbedingt Steine hinlegen muss. Wenn man Schwein hat, hat man am nächsten Morgen ein Knöllchen.
    Direkt vor unserem Haus ist eine Tiefgarageneinfahrt, welche gern zum Umlenken genutzt wird. Auch deren Begrenzung sind Steine. Ich hab schon zweimal vom Balkon gebrüllt, da Leute beim umlenken auf die beschi.. Steine aufgefahren sind. Und im Winter sieht man sie dann garnicht mehr. volldolllol

    Ich hoffe, dass dein Schaden reguliert wird. Auch wenn ich denke, dass das nicht von der Gemeinde getan wird.


    @ Norbert Eine Warnbake ist ja nun etwas anderes und auch anders zu sehen wie ein Stein, welcher aus dem Blickfeld verschwindet bzw. gar nicht erst wahr genommen wird.

    Einmal editiert, zuletzt von MCRM2013 (15. November 2014 um 11:32)

  • Ich würde mich mit der Videokamera auf den Balkon stellen.
    Wer in anderer Leuts Vorgärten mit seinem Auto fährt ist selber Schuld.
    Und ich denke mal es ist nicht verboten solche Steine in seinen eigenen Garten zu legen, man könnte ja auch ein 20cm hohes Mäuerchen hin bauen, das ist dasselbe, auch nicht verboten und kann genauso übersehen werden.

  • @ Norbert Kannste machen, ich filme mit meinem Handy. Ist nicht so schwer... :thumbup:

    Das sind keine Vorgärten sondern öffentliche Straße. Selbst neben rot markierten Parkbuchten liegen solche Steine. Tür uff und buff.

  • also Marco, mein Bekannter ist aus der anderen Richtung auf den Parkplatz gefahren. Ich bin nur so von dem Parkplatz runter gefahren, weil ich a) verhindern wollten nochmals den Stein zu streifen und b) in die andere Fahrtrichtung (also da wo das Heck ist) Sackgasse ist. Wie auf dem Bild zu sehen nochmal die Parkfläche... von wo aus fotographiert wurde, ist auch die Fahrtrichtung aus der auf den Parkplatz gefahren wurde. Nur nicht wie auf dem Bild zu sehen der zweite Parkplatz von oben sondern der vierte/letzte Parkplatz von oben. Ja...neben dem kleinen Ding da neben meinem rechts ist noch eine Parklücke, neben dieser dann die Rasenfläche mit dem Stein auf der Ecke.
    Da hast du schon ganz Recht, die Schürze befindet sich weit vor der Achse...und zack... naja.

    Und Norbert....
    warum sollte ich nicht die Gemeinde dafür verantwortlich machen? Oder meine Freunde den Schaden zahlen lassen?
    Der Stein liegt auf Gemeindegrund, die Parkfläche ist Gemeindegrund.... UND ich bin nicht gefahren!
    Genau aus diesem Grund wäre es mir ja gerade Recht, wenn die Gemeinde zahlen muss, damit meine Freunde den Schaden nicht übernehmen müssen!
    Deswegen geht mein Bekannter Montag zur Gemeinde, mit ALLEN Bildern die wir gemacht haben, um dem netten Herren dort die Sachlage mal zu verdeutlichen.

  • @ Norbert Eine Warnbake ist ja nun etwas anderes und auch anders zu sehen wie ein Stein, welcher aus dem Blickfeld verschwindet bzw. gar nicht erst wahr genommen wird.

    Sehe ich genauso! Ich verstehe dein Unverständnis an dieser Stelle nicht, Norbert. Würdest du es auch so hinnehmen, wenn dir das passieren würde?

    Naja, ich würde mir einen Kostenvoranschlag einholen, denn wenn ich das richtig sehe ist der Stoßfänger nicht nur zerkratzt sondern auch plastisch verformt.
    Und damit bei de Gemeinde auftreten um zumindestens eine gütliche Einigung zu erreichen. Immerhin sind die doch auch für das sichere Befahren ihrer Flächen verantwortlich, dann uss eben ein Pfosten sichtbar aufgestellt werden.

    Schönen Sonntag,

    Marco

  • man kann nun natürlich auch noch 100 Jahre drüber diskutieren und das Thema totschlagen ... oder man wartet nun was ein Einwand bei der entsprechenden Behörde bringt und Punkt .

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