Brauche mal Eure Meinung/ Erfahrung bei der Abwicklung Totalschaden

  • Hallo,

    vorab es geht nicht um unseren Ford sondern um den Mazda 6 meiner Eltern.
    Meine Eltern wurden in einen Unfall verwickelt, wobei der Unfallgegner rechts an einer Ampel zu schnell abbiegen wollte, aus der Kurve getragen wurde und den Wagen meiner Eltern vorne Links getroffen hat. Polizei hat den Unfall aufgenommen, es gibt zwei Zeugen, die an der Ampel hinter meinen Eltern standen. Fahrzeug ist wohl ein Totalschaden.
    Da wir mit so einer Abwicklung noch nichts zu tun hatten, hier mal die Frage was alles von der Seite meiner Eltern aus zu beachten ist. Ich hatte meinen Eltern jetzt erst mal empfohlen mit einem Anwalt über den ACE Kontakt aufzunehmen und zu klären wie der Ablauf ist, was einem zusteht (Tankfüllung wäre ja beim Totalschaden auch Teil des Fahrzeugwertes, wird von der Versicherung sicherlich nicht freiwillig mit einbezogen). Der Anwalt steht einem als Geschädigter ja erst mal zu, oder?
    Was muss jetzt bei der Restwertberechnung des Fahrzeugs beachtet werden, was passiert mit dem verunfallten Fahrzeug. Wenn man den jetzt als Unfallwagen verkauft, rechnet die Versicherung da auf? Was müssen wir generell noch beachten.

    Danke schonmal

  • Ich weiß jetzt nicht ob bei der ACE verkehrsrechtschutz drinn ist. Bin ADAC Mitglied.
    Fals das mit drin ist würde ich alles den anwalt regeln lassen, dann haben deine Eltern nix damit zu tun. oder nur recht wenig.

    In diesem fall kenn ich das auch nicht, hatte das mal mit meiner Ex in zusammenhang mit Wildunfall. Da wurde von der Versicherung jemand genannt der den Schrott zum ermittelten Restwert aufkauft.
    Aber wie gesagt wenn möglich über den Anwalt regeln Lassen.

  • Deine Fragen beantwortet Euch kompetent ein Anwalt. Der hat Ahnung von der Materie und wird dafür bezahlt.

    Grundsätzlich ist der Wert des Wagens vor dem Unfall das interessante. Der wird i.d.R. von einem Gutachter ermittelt. dazu begutachtet er das verunfallte Fahrzeug und sucht sich aus Datenbanken den Wert raus. Laufleistung, Motor, Ausstattung, Allgemeinzustand sinf dazu wichtig. Auf jede Fall mal im Netz auf den bekannten Börsen nach vergleichbaren Fahrzeugen suchen und mit dem Gutachten vergleichen. Nicht dem Gutachter der Versicherung vertrauen, im Ernstfall einen eigenen beauftragen.

    Wenn die Reparaturkosten zu hoch liegen -> wirtschaftlicher Totalschaden. Dann bekommt Ihr den Wert vor Unfall von der Versicherung und der Wgen gehört dann denen und wird zugunsten der Versicherung verwertet. Was auch immer das heisst, Schrottpresse, Polen, k.A. Wenn Ihr den wiederhaben wollt, könnt Ihr das der Versicherung mitteilen und euch auf einen Restwert einigen, der dann von der Schadenssumme wieder abgezogen wird.

    Tankfüllung, really? Da wird vom Schrottverwerter noch eine Pauschale für's Absaugen und Entsorgen verlangt...

    Denkt dran, zum Schaden gehört nicht nur der Wagen, sondern auch z.B. ein Ersatz für die Zeit der Wiederbeschaffung. Und auch die Anwaltskosten und weiteres.

    Whatever, all die Details zum Procedere solltet ihr mit einem Anwalt durchgehen, da wird euch geholfen.

    Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.

  • Salador schrieb es schon. Anwalt und gut ist. Hier werden wieder sonst nur nur Spekulationen angestellt.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Kontakt mit dem Anwalt wurde gestern gemacht. Meine Eltern sollen dann vorbei kommen sobald sie das Gutachten in den Händen haben. Mündlich hat der Gutachter (unserer vom Autohaus, nicht von der Versicherung) allerdings die Werte heute schon mal benannt.
    Restwert pegelt sich demnach bei so 2500€ ein (Mazda 6 von 2004 mit 235Tkm, Diesel 120PS), Reparaturkosten ca. 10000€. Ist denke ich mal eindeutig.

    Danke schon mal an Euch. War mein Gefühl in diesem Fall mit dem Anwalt doch ganz OK.

  • Restwert pegelt sich demnach bei so 2500€ ein (Mazda 6 von 2004 mit 235Tkm, Diesel 120PS), Reparaturkosten ca. 10000€. Ist denke ich mal eindeutig.

    Du hast wahrscheinlich recht, aber nur zur Info: beim sog. wirtschaftlichen Totalschaden ist nicht der Restwert, sondern der Wiederbeschaffungswert der massgebliche Faktor. Bis 130% vom Wiederbeschaffungswert wird eine Reparatur bezahlt. Hier also ab einem Wert von ~ 7692 €.

    Mal schnell gegoogelt, hier ein Link mit einer verständlichen Darstellung (vielleicht hilfreich als Vorbereitung auf den Anwaltstermin).
    http://www.finanztip.de/totalschaden-restwert-unfall/

    Hth und lasst den Kopf nicht hängen, ist nur Blech.

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  • War doch nicht sein Blech :D

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Hallo,

    ist zwar schon eine Weile her bei mir aber ich denke nicht das es jetzt anders ist:

    Ein Gutachter ermittelt bei einem wirtschaftlichen Totalschaden (unter Beachtung des allgemeinen Fahrzeugzustandes) den marktüblichen Wiederbeschaffungswert und den Restwert des Fahrzeuges. Die Differenz zahlt (neben weiteren Erstattungen wie Nutzungsausfall etc.) die Versicherung aus und es liegt dann beim Geschädigten den Restwert zu erzielen (bei mir habe ich damals sogar deutlich mehr erzielen können).

    Aber wenn es anwaltlich via Rechtsschutz geregelt wird sind weitere Details hier ohnehin nicht nötig.

    Viel Erfolg! Gruß Michael

  • War doch nicht sein Blech :D

    Das ist wohl war. Momentan ist unser Mondeo MK1 als Ersatz da, wir gucken gerade gemeinsam nach einem Focus oder C-Max

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