Garantieverlängerung 2.0 Ecoboost

  • Hallo Zusammen,

    ich war heute bei unserem Ford Händler bzgl. einer Garantieverlängerung für meinen Mondeo.

    Er hat mir die A1 Garantie angeboten, 12 Monate 440€ und 24 Monate 870€. Ich finde die A1 schon sehr gut aber der Preis ist mir zu hoch, da ich hier bereits schon Preise von 520€ für 24 Monate gelesen habe.

    Kann mir bitte jemand noch Tipps geben bzw. weiterhelfen?

    Viele Grüße
    Mirko

  • Der Preis ist abhängig von der Motorleistung soweit ich mich erinnere,
    für die 240 Pferdchen zahlst du halt entsprechend.

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

    ____________________________________________________________
    Dieser Beitrag wurde bereits 1.694.000 mal editiert, zuletzt von »digdog« (Heute, 01:96)

  • Hab nur 203PS!!

    Oje, vollkommen untermotorisiert :D

    Ich weiss nicht wo die aktuell die Grenze ziehen, wie ich bei meinem
    verlängern wollte , damals hatten mir der FFH auch zunächst einen Preis
    von meine ich um die 240 € genannt , später hat mich dann die nette dame an der
    Rezeption angerufen und gemeint das die Info fehlerhaft gewesen sei und ich für den Grossen
    Motor um die 400 € zahlen müsste ,ist aber schon ne Weile her .

    Marc hatte hier im Forum glaube ich mal die Grenze genannt ab der der höhere Betrag fällig ist.

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

    ____________________________________________________________
    Dieser Beitrag wurde bereits 1.694.000 mal editiert, zuletzt von »digdog« (Heute, 01:96)

  • Schau mal hier Ich seh nicht mehr durch-Garantieverlängerung wer weiß genau bescheid?

    Genau das war der Beitrag den ich gemeint habe :thumbup:

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

    ____________________________________________________________
    Dieser Beitrag wurde bereits 1.694.000 mal editiert, zuletzt von »digdog« (Heute, 01:96)

  • Habe für meinen 160 Ecoboost 590€ bezahlt und das war das günstigste Angebot von 6 Händlern. Also kommt das schon hin. Ob du sie brauchst wäre die nächste Frage. Ich mußte die Reparaturen in der A1 Garantiezeit selber bezahlen, weil das Falsche kaputt ging. "Schläuche" /-Kotz-/

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • das ist normal bei Car Garantie und Real die beiden sind ja A1 Partner.

    bis 146kW sind es bei uns 250,-€ und ab 147kW sind es 400,-€ das ist nun mal so diese Grenze ... was soll ich denn sagen ich habe 147kW ^^ ... is halt so

    Mondeo 2.2TDCI 200PS mit Aisin Wandler Bj. 04/2011
    Div. Einbauten : Tieferlegung H&R 40mm - Scheinwerferfolien - Auspuffblenden - Tomanson TN16 19" mit 235/40R19

  • http://www.garantie-direkt.de/leistungsumfang.html

    Die sind billiger, meine ich, und kann man monatlich kündigen oder so....und der Leistungsumfang ist auch ok.
    So Sachen wie Flüssigkeitslecks, Kabelbrüche und Verschleißteile sind ja immer ausgeschlossen.

  • http://www.garantie-direkt.de/leistungsumfang.html

    Die sind billiger, meine ich, und kann man monatlich kündigen oder so....und der Leistungsumfang ist auch ok.
    So Sachen wie Flüssigkeitslecks, Kabelbrüche und Verschleißteile sind ja immer ausgeschlossen.

    Aber man achte auf das KLEINGEDRUCKTE!!!

    Ich bestätige hiermit, dass a) an dem Fahrzeug kein eintragungspflichtiges (Fahrzeugpapiere) Tuning vorhanden ist, dass b) das Fahrzeug nicht zur gewerblichen Sach- und/oder Personenbeförderung verwendet wird und/oder dass c) das Fahrzeug nicht für alternative Betriebsstoffe (z.B. Gas, Pflanzenöl) werkseitig oder nachträglich ausgerüstet wurde

    Dieser Satz kann bei einigen zu Problemen führen!

    Da kann billiger auch wieder Teurer werden!

    und das würde mich auch Stören in deren Verträgen


    2. Beschreibung des versicherten Risikos
    Nur die in den Bedingungen aufgeführten Bauteile des im Antrag angegebenen
    Fahrzeuges sind allein bei technischen Defekten versichert. Bei einer technischen
    Funktionsunfähigkeit eines der versicherten Bauteile des Fahrzeuges erfolgt die
    Übernahme der erstattungsfähigen Reparaturkosten. Der Selbstbehalt des Ver
    -
    sicherungsnehmers bei jedem Schadenfall ist hinsichtlich der zu ersetzenden
    Bauteile nach der Fahrleistung des Fahrzeuges gestaffelt. Bei einer Fahrleistung
    von 50.000 km beträgt die Entschädigung 100 %. Sie sinkt je 10.000 km Fahrlei-
    stung um 10 %. Ab einer Fahrleistung von über 100.000 km ist die Entschädigung
    einheitlich 40 % der erstattungsfähigen Materialkosten. Zusätzlich besteht für
    den Versicherungsnehmer ein genereller Selbstbehalt von 100,00 EURO je Scha-
    denfall. Weitere Informationen finden Sie in den Bedingungen in den §§ 1 und 4.

    quelle:garantie-direkt Versicherung.de

  • bei Kabelbruch oder Flüssigkeitsleck greift doch die Marderversicherung...kommt doch in der Regel meistens nur im Aussenbereich vor.

  • Meine Meinung, diese ganzen Zusatzversicherung kann man in die Tonne klopfen.
    Lieber monatlich ein paar Euro zur Seite legen zur Instandhaltung des Fahrzeuges.

    Neuwagen immer mit dem Ford Garantie Schutzbrief ausstatten solange er geht bzw. solange man das Auto fahren will.

  • bis 100000 lohnt es sich ev...auch wenn sie auch dann irgendwas finden,dass sie nicht zahlen müssen. und da man fuer die A1 ständig beim ffh die Wartung machen muss, und die etwaige Rep auch bei ihm abläuft..ist man wenn man alles zusammenrechnet bei der Werkstatt des Vertrauens günstiger ohne Versicherung.
    Denn 60% von 3000 ist mehr als 100%von 1000euro

    Einmal editiert, zuletzt von Widette470 (31. Dezember 2016 um 14:44)

  • bis 100000 lohnt es sich ev...auch wenn sie auch dann irgendwas finden,dass sie nicht zahlen müssen. und da man fuer die A1 ständig beim ffh die Wartung machen muss, und die etwaige Rep auch bei ihm abläuft..ist man wenn man alles zusammenrechnet bei der Werkstatt des Vertrauens günstiger ohne Versicherung.
    Denn 60% von 3000 ist mehr als 100%von 1000euro


    Genau so sieht es aus!

  • Zitat

    Meine Meinung, diese ganzen Zusatzversicherung kann man in die Tonne klopfen.
    Lieber monatlich ein paar Euro zur Seite legen zur Instandhaltung des Fahrzeuges.

    Neuwagen immer mit dem Ford Garantie Schutzbrief ausstatten solange er geht bzw. solange man das Auto fahren will.

    Das ist der große Irrtum .... was bitte daran ist falsch für 250,-€ im Jahr wo fast alles versichert ist ? rechne das mal auf den Monat um.
    Und wenn was großes kaputtgeht kannste monatlich gar nicht so viel beiseite legen.

    Zu mal nicht jeder hat nun mal FGS ... was machen halt alle die ihn gebraucht kaufen ? da fällt das doch komplett weg und wenn kein FGS drauf ist naja dann ist keiner mehr drauf.

    Zitat

    Die ist Mist ebenso wie DEKRA und Co und was es alles gibt ... Radlager z.b. etc. gegen die A1 Partner kommt keine an was den Umfang angeht.

    Mondeo 2.2TDCI 200PS mit Aisin Wandler Bj. 04/2011
    Div. Einbauten : Tieferlegung H&R 40mm - Scheinwerferfolien - Auspuffblenden - Tomanson TN16 19" mit 235/40R19

  • Wieso, ich seh da nix Schlimmes....das Tuning weiß man ja vorher und die Abstufungen ab 100000 km haben alle Garantien....
    Ob man sowas macht oder nicht, ist immer Ansichtssache, beim Megane zum Beispiel war ich froh, die Cargarantie zu haben, die hat mir den Arsch gerettet, da aus 4000 Euro Reparaturkosten 800 geworden sind.

    Ist eh immer ein Glücksspiel, aber wenn man die Reparaturkosten nicht mal eben so aus der Portokasse zahlt, dann zahlt sich sowas oft aus.

  • Man kann es aber auch mal von der anderen Seite betrachten. Ich bin schon einige Fahrzeuge gefahren(besessen), und hatte noch nie eine Garantie nach der 1 jährigen Gebrauchtwagengarantie. Es kam auch nie zu teuren Schäden, ich gebe meine Autos im Schnitt mit ca 300tsd ab.
    Wenn solch Garantie beim Verkauf schon angeboten wird, spricht das nicht wirklich fürs Auto....jetzt komme ich ins Grübeln, ob ich die richtige Wahl getroffen hab. Ich dachte Ford wäre zuverlässig.

  • Müssen Autohäuser nicht eh die Garantie beinhalten beim Verkauf?
    Meine da mal was gelesen zu haben, da sie verpflichtet sind 1 Jahr Garantie in Kaufpreis mit anzubieten
    Beim freien ist das wieder nur die Gewährleistung

  • Generell gelten auch beim Gebrauchtfahrzeug-Kauf 24 Monate Gewährleistung. Diese kann vertraglich auf 12 Monate verkürzt werden, was praktisch immer getan wird.
    Garantie: Freiwillige Leistung des Garantiegebers (Hersteller oder Verkäufer) mit variablem Umfang und variablen Bedingungen (z.B. Kostenbeteiligung, Einschränkung auf Bestimmte Bauteile)
    Gewährleistung: Versteckte Mängel sind abgedeckt, keine Verschleißreparaturen. Beweislastumkehr nach 6 Monaten (Ab dem 07. Monat muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel zum Kaufzeitpunkt angelegt war = ziemlich unmöglich).

    Thema Gebrauchtwagengutachten (Dekra/TÜV etc.): Diese Gutachten suggerieren dem Käufer Sicherheit. Das Fahrzeug wurde ja geprüft. De Facto haben Sie vom Verkäufer einen Zweck: Nachweisen zu können, dass ein Mangel beim Kauf noch nicht vorlag (hat ja schließlich ein Gutachter besichtigt und nicht vermerkt) bzw., dass ein Mangel nicht versteckt war (stand ja im Gutachten). Solche Gutachten dienen also ausschließlich dem Verkäufer, wenn der Käufer den (zusätzlichen) Kauf einer Garantie ablehnt, welche solche Schäden abdecken würde.
    Natürlich kann man einklagen, dass der ggf. vorliegende Mangel vom Gutachter übersehen worden sein kann aber solchen Aufwand betreiben die Wenigsten. Ein solches Gegengutachten ist nämlich äußerst preisintensiv.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!