Anlasser Kaputt, Reperaturkosten ?

  • Hallo zusammen,

    Wir haben ein kleines Problem.

    Wir haben für meine Freundin jetzt einen Mondeo Kombi von 2013 gekauft. Das Auto hat beim Kauf 82.613 km gelaufen und den 1.6 ecoboost mit 160 ps und Schaltgetrieben.

    Nach exakt 101 km im besitz meiner Freundin ist der Anlasser Kaputt gegangen. Vorher im verlauf der 101 km noch 2 mal ohne Probleme angelassen und auf einmal macht das teil keinen Mucks mehr.

    Ich finde das sehr ungewöhnlich das bei 82.000 km der Anlasser platt ist, zumal der Vorbesitzer nur Langstrecke gefahren ist ( in 2 Jahren 70000 km, jede Woche von Altenburg richtung Ingolstadt und zurück ).

    Aber ich schweife ab. Ich wollte eigentlich wissen was die Reperatur etwa kosten wird.
    Das Auto ist bei einem BMW Händler gekauft (Samstag Mttag geholt und seit Samstag 16 Uhr Kaputt) . Dieser hat uns eine Garantieversicherung zu dem Auto dazu gegeben. Jedoch wird meine Freundin vermutlich in Vorkasse gehen müssen und den Schaden im nachhinein bei dieser Versicherung abrechnen. Weiterhin übernimmt die Versicherung nur 60% der Reperaturkosten.

    Danke schonmal für eure Hilfe, bis die tage. :)

  • Ich würde erstmal zum Händler gehn und ihm die sache erklären. Wenn er normal tickt ist er kulant und übernimmt den rest der kosten, und auch die reperatur daran.
    Versuch ist wert und kostet ja nix zu fragen.

  • Guten Morgen,

    Kannst du die Batterie als Ursache ausschließen?

    Ist diese zu schwach, versucht der Anlasser erst gar nicht mehr zu starten und es klackt nur das Relais.
    Dass könnte bei dem Baujahr schon möglich sein, wenn er beim Händler länger Stand.
    Als ich mit meinem beim FFH war, saß mir eine E-Mail Frau gegenüber und erzählte, dass bei ihrem zwei Jahre alten KA die Original Batterie bereits defekt war. (Der FFH war null kukant und hat der alten Dame für den Wechsel 250€ abgeknöpft...)

    Gruß Sebastian

  • Moin.

    Ja die Batterie können wir Ausschließen zu 99.9% . Wir haben Samstag erst versucht zu überbrücken (eine Freundin meiner Freundin ist Kfz Meisterin und war mit dabei ) und dann den ADAC gerufen.
    Der ist nochmal mit nem Gerät zur starthilfe gekommen und hats verscht ohne erfolg.

    Wir haben das Auto dann vom ADAC anziehen lassen um wenigstens machhause zu kommen. Die ganze elektronik hat schon vorm ersten versuch mit Starthilfe ohne Probleme funktioniert. Normal ist bei kaputter Batterie immer Disco angesagt.

    Wir sind, nachdem das Auto wieder lief, noch rund 130 km nachhause gefahren und haben dann nach dem abstellen nochmal einen startversuch unternommen. Der Anlasser dreht erst garnicht.

  • Wieso Vorkasse und wer braucht hier die Versicherung? Es gibt die gesetzliche Gewährleistung und danach muss der Händler das übernehmen, es sei denn, er kann nachweisen, dass ihr den Starter beschädigt habt. Geht hin und weist den Händler drauf hin. Wenn ihr mit der Info kommt, wird der schon einknicken.
    OH

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt?

    Geradeaus sind wir alle schnell !!!

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  • Der Händler hat uns die Garantie über eine Garantievericherung der Firma Meneks zum Auto dazu gegeben. Das läuft wohl in dem Autohaus bei allen Gebrauchtwagen so ab.
    In den AGB's dieser Garantieversicherung von Meneks steht drin das bei einer Laufleistung zwischen 80.001 und 90.000 km 60% der reperturkosten übernommen werden. Berechnungsgrundlage für die Reperatur sind die Preise die Hersteller, in dem fall Ford, vorgibt.
    Zum nachweis der Reperatur muss eine Rechnung vogelegt werden und dann werden die kosten übernommen, daher vorkasse.

    So ist zumindest in der Theorie der Stamd, das konnten wir aus dem Garantieheft entnehmen.
    Meine hoffnunh ist auch das der Händler sagt er macht das ganze einfach ohne dem ganzen stress. Den konnte ich aber noch nicht kontaktieren bisher.

  • Diese Garantieversicherung hat aber nichts mit der gesetzliche Gewährleistung zu tun, kontaktiere den Verkäufer.

    Gruß Kalle

  • Geh zum Händler, die Garantie Versicherung nimmt ihn nicht aus der Gewährleistungsplicht.
    In den ersten 6 Monaten nach Kauf ist er Nachweispflichtig das du einen Defekt oder Mangel herbeigeführt hast.
    Was er in der Regel nicht kann.
    In den Folgenden 6 Monaten bist ihm gegenüber in der Beweispflicht , erst dann ist eigentlich für dich die Garantie Versicherung interessant
    weil du dann in der Beweispflicht bist und ihm ein Verschulden auch nur schwer bis gar nicht Nachweisen kannst, so greift dann für dich
    die Versicherung.

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

    ____________________________________________________________
    Dieser Beitrag wurde bereits 1.694.000 mal editiert, zuletzt von »digdog« (Heute, 01:96)

  • Geh zum Händler, die Garantie Versicherung nimmt ihn nicht aus der Gewährleistungsplicht.
    In den ersten 6 Monaten nach Kauf ist er Nachweispflichtig das du einen Defekt oder Mangel herbeigeführt hast.
    Was er in der Regel nicht kann.
    In den Folgenden 6 Monaten bist ihm gegenüber in der Beweispflicht , erst dann ist eigentlich für dich die Garantie Versicherung interessant
    weil du dann in der Beweispflicht bist und ihm ein Verschulden auch nur schwer bis gar nicht Nachweisen kannst, so greift dann für dich
    die Versicherung.


    jepp so ist es.

  • Ich habe inzwischen mit dem Händler kontakt aufgenommen. Die Garantieversicherung gilt erst ab 500 km nach auslieferung, vorher ist der Händler in der pflicht.
    Aut geht heute nachmittag zurück zum Händler und wird von diesem kostenfrei repariert.

    Danke für eure Tips :)

  • Die Garantie Versicherung ist vollkommen Wurscht in den ersten 6 Monaten ab Kauf beim Händler,
    Ausnahmen wäre er hat das Fahrzeug im Auftrag von Privat verkauft.

    Aber das müsstest du ja wissen, bzw. steht dann der Vorbesitzer im Kaufvertrag als Verkäufer.

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

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  • Ich habe inzwischen mit dem Händler kontakt aufgenommen. Die Garantieversicherung gilt erst ab 500 km nach auslieferung, vorher ist der Händler in der pflicht.

    Nun ist aber gut! Liest Du überhaupt die Antworten? ?(
    D I E V E R S I C H E R U N G I N T E R E S S I E R T N I C H T !!!
    Gewährleistung ist das Zutreffende, bei einem Händler gesetzlich verordnet.

    Gruß aus Erfurt

    Schon der dritte vierte Ford und der Fahrer wird nicht schlau draus!

  • Ich lese die Antworten und ich kenn das mit der Händlegarantie auch das im ersten halben Jahr alles vom Händler übernommen wird.

    Die Aussage mit den 500 km kam vom Verkäufer des Autohauses wo wir den Mondeo geholt haben.

  • Wenn es so wie bei Real Garant ist würde die Garantieversicherung eh nicht greifen für den Händler da das Auto min. 500km gefahren sein muss nach Verkauf daher eh egal.
    Eigentlich ganz einfache Sache hier ^^ da brauch man keine zig Posts ..

    Mondeo 2.2TDCI 200PS mit Aisin Wandler Bj. 04/2011
    Div. Einbauten : Tieferlegung H&R 40mm - Scheinwerferfolien - Auspuffblenden - Tomanson TN16 19" mit 235/40R19

  • Soll ich auch nochmal drauf antworten 8o

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Lass mal, sonst fängt der Punktezähler noch an zu qualmen.
    OH

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt?

    Geradeaus sind wir alle schnell !!!

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