Post von der Zulassung bekommen

  • Hallo,

    hab gestern Post von der Zulassung bekommen , wegen fehlender KFZ Haftpflichtversicherung. thinking

    Hab letztes Jahr meinen an meinem Anhänger die Fahrzeugklasse
    von Zentralachsanhäger auf Anhänger für Sportzwecke ändern lassen
    und in diesem Zuge auch ein Grünes Kennzeichen bekommen.

    Die sagten mir bei der Zulassung letztes Jahr , das der somit Steuerfrei und nicht
    versicherungpflichtig sei sondern dann mit dem Zugfahrzeug versichert.

    Jetzt haben die wohl von der alten Versicherung als der Hänger noch versteuert und versichert war die Kündigungsmeldung bekommen.


    Nun die Androhung von Zwangsstillegung , Bussgeld usw.

    Einige von euch haben doch bestimmt auch Hänger als Sportanhänger zugelassen
    die muss man doch nicht separat versichern sondern sind mit den Zugfahrzeug versichert, oder ?

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

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  • Prinzipiell ist das so, ja.
    Empfehlenswert ist es aber dennoch.

  • Hy

    generell entscheidet über die Steuerfreiheit nicht die Zulassungsstelle sondern das Finanzamt. Daher sollen die eine Bestätigung zur Steuerbefreiung ausgestellt haben für die Zulassungsstelle. Sollte sicher auch bei dir so gewesen sein.

    Die Steuerbefreiung ergibt sich aus §3, I KraftStG. Diese verweist auf den § 3, II, S2, Nr. e FZV (Für die Sportanhänger) Die NICHTversicherungspflicht ergibt sich folglich aus dem § 2, VI, Nr. c PflichtVG.
    Soweit zum Gesetz.
    Jetzt zu meiner Interpretation:
    Ist der Hänger ans Zugfahrzeug angekoppelt und steht oder fährt im öffentlichen Verkehrsraum, ist er über die Haftpflicht des Zugfahrzeuges Versichert.
    Steht der Hänger OHNE Zugfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum oder wird dort anderweitig (schieben) bewegt, ist er nicht versichert und es besteht ein Verstoß gegen das PflichtVG.
    Außerdem darf der Hänger auch nur und Ausschließlich für den Sportgerättransport genutzt werden. Alles andere, Zb. Möbeltransport, ist ein Verstoß gegen KraftStG UND PflichtVG.

    Fraglich ist warum die Zulassungsbehörde nun ein Zwangsgeld erhebt? (Nachfragen)
    An der Kündigung des alten Versicherers kann es nicht liegen, da diese innerhalb weniger Tage der Zulassungsbehörde gemeldet werden muss.

  • Die Steuerbefreiung ergibt sich aus §3, I KraftStG. Diese verweist auf den § 3, II, S2, Nr. e FZV (Für die Sportanhänger) Die NICHTversicherungspflicht ergibt sich folglich aus dem § 2, VI, Nr. c PflichtVG.

    So war mir das auch bekannt.
    Das die Zulassung sich jetzt erst meldet liegt wohl daran , das ich den Versicherungsvertrag zwar direkt nach dem Umschreiben wegen Wegfall des Wagnisses gekündigt habe , aber mich die Versicherung erst zum Vertragsende 15.04.2017 aus dem Vertrag lassen wollte.
    Da das im Endeffekt 38 Euro ausgemacht hat hatte ich da kein Bock auf wilden Schriftverkehr und hab das dann einfach auslaufen lassen.

    Steuerfrei " entscheidet" bei uns irgendwie doch die Zulassungsstelle, da du ohne Einzugsermächtigung für KFZ Steuer die du denen geben musst kein
    Fahrzeug angemeldet bekommst .

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

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  • So , gerade da angerufen, Bescheid der Zwangsstillegung wird zurück genommen. :thumbup:
    Begründung warum der überhaupt ergangen ist........................Fehlanzeige, konnte, wollte man mir nicht sagen ?(

    Das lustige kommt vielleicht noch, in der Belehrung steht, das egal ob der Bescheid gerechtfertigt war , dieser Aufgrund der
    Meldung der Versicherung ergangen ist und das die Kosten für den Bescheid auf jeden Fall von mir zu tragen sind.
    Falls der Bescheid zu unrecht ergangen ist soll ich mich an der meldenden Versicherung Schadlos halten.

    Die haben doch die Pfanne heiß rocketlauncher

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

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