Leider ist die Rechtsprechung so Banane, dass wirklich nur der Vertragspartner Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.
Wenn dir z.B. jemand eine Playstation zum Geburtstag schenkt und diese nach einem Monat kaputt geht, dürfte Mediamarkt (z.B.) dir die Gewährleistung verweigern, weil du nicht Verbraucher im Sinne des europäischen Gewährleristungsrechtes bist (der Käufer dann aber auch nicht mehr). Sowas zieht eigentlich kein Händler ab aber die EU ist so.
Dann müsstest du demnächst wenn du einen Toster verschenken willst, mit dem zu beschenkendem den Toster zusammen kaufen, das dieser als Käufer eingetragen wird.