Von 215/55 R 16 auf 205/55 R 16 downgrade --> ?

  • Das liegt immer im Ermessen des Prüfers.

    Das man aber keine 205-16-Zöller auf den 2,2 TDCI eingetragen bekommt, wundert mich nicht, das geht noch nicht mal beim 2,0er , sondern nur bei den Nähmaschinenmotoren ;)

  • Das liegt immer im Ermessen des Prüfers.

    Das man aber keine 205-16-Zöller auf den 2,2 TDCI eingetragen bekommt, wundert mich nicht, das geht noch nicht mal beim 2,0er , sondern nur bei den Nähmaschinenmotoren ;)

    Gewichte:
    1.6 Duratec 1455 kg bis 2050 kg

    2.2 TDCi 1615 kg bis 2320 kg

    aber um nochmal komplett Äpfel mit Birnen zu vergleichen und alle einfachen Weisheiten zu kontern:

    Ford Transit 2.2 TDCi mit 205/65 R16: 1.751 kg bis 3.025 kg

    jetzt kann man ja noch mit VMax kommen ... gut gut:

    mein 1.6TDCi kann lt. Schein 185km/h und darf keine 205er fahren
    der 1.6 Duratec kann lt. Schein 190km/h und darf diese ... nebenbei durfte mein G3 GTi auf 185er Puschen satte 205 laufen ...

    FAZIT:
    ist alles nicht so einfach zu erschließen. Außer dass natürlich die Reifen zu den Felgen und diese Komposium wiederum zum Auto passen muss. Warum Ford in letzter Zeit fast nur die seltenen und teuren Größen direkt freigibt ist mir ein Rätsel ... es könnte sich ja eine Verschwörung dahinter verbergen.

    Also ich denke, den richtigen Prüfer, mit dem richtigen Know How zur richtigen Zeit und guter Laune... dann sollte das via Einzelabnahme klappen. (Ich hatte letztens einen Prüfer der nicht verstehen wollte, dass die ABE und der Anhang zur ABE zusammen gehören - vlt. wollte er das nicht begreifen und Geld mit einer Eintragung machen)

  • Ich sag ja auch nicht, dass es sinnvoll ist, ich sag nur, dass es bakannte Weisheit ist, das das nicht freiegegeben ist. Und da setzen sich dann eben 99% der Prüfer auch nicht drüber weg. Ich hab auch gekotzt, 300 Euro für 2 Winterreifen zu bezahlen, mit 205ern wäredas nen 100er weniger.

  • ich kann das mit den freigaben nicht verstehen.

    Mein Ford Händler sowie Quick Reifendienst haben mir bestätigt das ich 205er fahren darf.

  • Mein Ford Händler sowie Quick Reifendienst haben mir bestätigt das ich 205er fahren darf.

    Wie sieht das dann bei einer Kontrolle durch die Rennleitung aus? Die schicken das Knöllchen an den Ford-Händler ? ;)

    Ernsthaft: Hat die Polizei Tabellen mit und checken Reifengrössen? Wurde bei mir noch nie gecheckt. Vielleicht wenn ein Auto schon von weitem nach Tokyo-Drift aussieht und "Tuning" nur so schreit. Aber bei einem ganz normalem Mondi ????

    ABER: Selbst wenn niemals eine Kontrolle kommt, im Falle eines Unfalls wird die Versicherung nach Würmern suchen,,,,und in der falschen Reifengrösse finden

    Einmal editiert, zuletzt von Malpolon (1. März 2013 um 12:15)

  • Wie sieht das dann bei einer Kontrolle durch die Rennleitung aus? Die schicken das Knöllchen an den Ford-Händler ? ;)

    Ernsthaft: Hat die Polizei Tabellen mit und checken Reifengrössen? Wurde bei mir noch nie gecheckt. Vielleicht wenn ein Auto schon von weitem nach Tokyo-Drift aussieht und "Tuning" nur so schreit. Aber bei einem ganz normalem Mondi ????

    ABER: Selbst wenn niemals eine Kontrolle kommt, im Falle eines Unfalls wir die Versicherung nach Würmern suchen,,,,und in der falschen Reifengrösse finden

    Der Herr vom Reifendienst ist mit meiner Schlüsselnummer in sein System rein und meinte ja die darf er raufziehen.
    Sein System würde ihm anzeigen was erlaubt und was nicht erlaubt ist, so hat er mir das auf Nachfrage zu dem Thema erklärt.
    Bei diesem Nachgespräch hat er nochmal mit meinen Daten geschaut und meinte "Yo passt ..."

    Darf ich mich auf sowas nicht verlassen? Muss ich nun BA#s studieren wenn ich Reifen bestelle?

  • ABER: Selbst wenn niemals eine Kontrolle kommt, im Falle eines Unfalls wir die Versicherung nach Würmern suchen,,,,und in der falschen Reifengrösse finden

    Denk ich auch.

  • aber um nochmal komplett Äpfel mit Birnen zu vergleichen und alle einfachen Weisheiten zu kontern:

    Ford Transit 2.2 TDCi mit 205/65 R16: 1.751 kg bis 3.025 kg

    Schau, schau!
    Es müssen dann aber schon Transporterreifen sein. ;)
    Tauchen auch auf mit Bezeichnungen wie "reinforced", "XL" ... und haben geringere Geschwindigkeits-Indizi.

    Darf ich mich auf sowas nicht verlassen? Muss ich nun BA#s studieren wenn ich Reifen bestelle?

    Wie auch immer - verantwortlich ist der Fz.-Halter.

    Gruß aus Erfurt

    Schon der dritte vierte Ford und der Fahrer wird nicht schlau draus!

  • Der Herr vom Reifendienst ist mit meiner Schlüsselnummer in sein System rein und meinte ja die darf er raufziehen.

    Definitiv Unsinn beim 2.0, da kann der Reifenfritze noch so weise tun...du brauchst 215 und kriegst mit dem Motor auch keine Anderen eingetragen....es sei denn, der Prüfer ist bestechlich oder blind oder Hufschmied oder so...

    @nach Würmern suchen
    Genau so ist es....dann heisst es nämlich Teilschuld wg Fahrlässigkeit.

  • ich werde heute nochmal direkt zum ffh hinfahren, der soll mir was schriftliches geben das ich die fahren darf... komm mir ja von beiden ein wenig verarscht vor

  • Klar, wenn Du das bekommst, dann ist es ok. Dann würde ich Dich bitten, das mal abzuscannen und mir zu schicken. Kann mir aber nicht vorstellen, dass der das macht.

  • Klar, wenn Du das bekommst, dann ist es ok. Dann würde ich Dich bitten, das mal abzuscannen und mir zu schicken. Kann mir aber nicht vorstellen, dass der das macht.

    ich habe mal eben einfach in einer anderen zweigstelle von meinem ffh angerufen.... und ich bin grad echt sauer
    205er nur auf 1.6 ecoboost
    215er auf 2.0 aufwärts

    :( mein Reifenhöker ignoriert seit 1 Std das Telefon ...

    Was kann ich denn da machen? Muss der Reifenheini mir neue draufziehen? er hätte das doch wissen müssen anhand des fzgscheins und sein computer?

    EDIT:
    Hab meinen Reifenheini grade erreicht. Erst hat er rumgedruckst ich hätte ihm den fzg schein nicht gezeigt oder ich hätte vorher 205er als sommerreifen druff gehabt ... nach einer etwas anstrengenden diskussion kann ich nun am montag rum kommen und bekomme 215er montiert und muss noch 40€ draufpacken .... :aldaSchwede:

    Einmal editiert, zuletzt von 2waq (2. März 2013 um 10:06)

  • Btw. die häufig gefahrenen 225er in 18 Zoll sind auch von Ford nicht frei gegeben. IMHO einfach da diese Größe nicht durchs KBA geprüft wurde.

    Wurde in einem anderen Rahmen die Größe geprüft, zb bei einer anderen Felge ... dann kann es gut sein, dass auch 205er gefahren werden dürfen. Aber eben nicht auf der O-Felge, da diese dafür nicht frei gegeben ist.

    In dem Fall dem Reifenhandel ... ist eigentlich fair von ihm. Auch wenn der Fehler bei ihm liegt, dann isf das schon ein Entgegenkommen von ihm.

    Aber gerade in Hinsicht auf Reifen respektive Felgen kannst Du fünf Leute fragen und wirst 5 Meinungen bekommen.

  • Aber gerade in Hinsicht auf Reifen respektive Felgen kannst Du fünf Leute fragen und wirst 5 Meinungen bekommen.

    Ich denke das ist eigentlich ganz einfach: Man muss technisch machtbar von erlaubt - in Sinne von "das Fahrzeug wirdnach Gesetz nicht unzulässig" unterscheiden.
    Technisch fahrbar ist vieles. Ansonsten, generell: Was in dem COC steht darf man fahren. Bzw die entsprechenden ERTRO Dimensionen.
    Danach gilt: Was man vom TÜV abgenommen bekommt darf man fahren. Zum Beispiel die 225/40 R18 Kombi. Dabei -wir wir schon festellen konnten - gibt es entweder regionale Unterschiede oder personenabhöngige positive Fälle. Ich hatte damit bisher kein Glück in meiner Gegend und meinen TÜV Kontakten. Anderen hier wurden die ohne Probs zugeteilt.

    Grüsse

    Einmal editiert, zuletzt von Malpolon (3. März 2013 um 20:37)

  • Siehste....

    Vor Allem hast Du Schwein, dass Du für vier 215er nur 40 Euro drauflegen musst, der Unterschied ist normalerweise locker 25-30 Euro pro Reifen. Da hst Du auf jeden Fall noch ein Geschäft gemacht, es sei denn, die 205er waren schon zu teuer.

  • Zum Beispiel die 225/40 R18 Kombi. Dabei -wir wir schon festellen konnten - gibt es entweder regionale Unterschiede oder personenabhöngige positive Fälle. Ich hatte damit bisher kein Glück in meiner Gegend und meinen TÜV Kontakten. Anderen hier wurden die ohne Probs zugeteilt.

    Grüsse

    Solange das Kraftfahrtbundesamt in der ABE schreibt:

    Zitat

    Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
    ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde
    zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
    Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

    und in der Anlage unter den Auflagen nur folgendes steht:

    Zitat

    A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
    durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

    dann glaube ich das und den Aussagen der Felgenhersteller und meinem Händler ... erst recht wenn mein Prüfer diese Sätze vorher gar nicht kannte.

    /010/


    Edit:

    Habe diesbezüglich mal eine Anfrage beim KBA gestellt. Mal sehen ob ich eine Antwort bekommen, wenn ja ob das dann eine Eindeutige ist - man darf die Hoffnung ja nicht aufgeben. ;)

    zur Info!

    Zitat

    §13 Mitteilungspflichten bei Änderungen
    [..]Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks im Sinne des § 19 Abs. 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich ist.[..]

    § 19 Abs. 4 Satz 2
    des Absatzes 3 Nummer 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I, das Anhängerverzeichnis nach § 11 Absatz 1 Satz 2 der Fahrzeug- Zulassungsverordnung oder ein nach § 4 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mitzuführender oder aufzubewahrender Nachweis einen entsprechenden Eintrag einschließlich zu beachtender Beschränkungen oder Auflagen enthält; anstelle der zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen kann auch ein Vermerk enthalten sein, dass diese in einer mitzuführenden Erlaubnis, Genehmigung oder einem mitzuführenden Nachweis aufgeführt sind. Die Pflicht zur Mitteilung von Änderungen nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung bleibt unberührt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Dwarsloeper (4. März 2013 um 22:28)

  • dann glaube ich das und den Aussagen der Felgenhersteller und meinem Händler ... erst recht wenn mein Prüfer diese Sätze vorher gar nicht kannte.

    OK. wieder ein anderes Szenario. Initial ging es ja um eine andere Reifengrösse auf der Ford Originalfelge. Im Falle des TE 205er auf 16 Zoll Stahlfelge, in meinem angeführten Fall um 225/40 auf der Original Individualfelge. Und das geht aufgrund fehlender ABE oder anderer Zulassung Seitens Ford nicht ohne TÜV.

    Grüsse

  • OK. wieder ein anderes Szenario. Initial ging es ja um eine andere Reifengrösse auf der Ford Originalfelge. Im Falle des TE 205er auf 16 Zoll Stahlfelge, in meinem angeführten Fall um 225/40 auf der Original Individualfelge. Und das geht aufgrund fehlender ABE oder anderer Zulassung Seitens Ford nicht ohne TÜV.

    Grüsse

    das ist richtig, ich dachte du spielst auf diesen Thread an

    Neue Alufelgen - wann ist TÜV-Vorführung notwendig? Zusätzlich 225er Reifen?

  • so habe nun meine neuen bekommen und musste nichtmal die 40€ aufpreis zahlen. habe aber anstatt der goodyear ultrgrip 8 nun die goodyear ultragrip perfomance 2 druff bekommen. hat er mich wieder verarscht ?

  • Ich hatte im beim Ford Kundenservice eine Freigabebescheinigung für die 205/55 R16 angefordert, da ich einen fast neuen Satz von meinem C-Max verwenden wollte - Ford sagt nein.

    Bei Reifen unterhalb der kleinsten Größe eines Modells spielen heute auch die TÜV-Prüfer nicht mehr mit.
    Vielleicht liegt es auch nur an der Differenz Abrollumfang (ESP) kleinster zu grösstem eingetragenem Reifen, max. + - 2% Abweichung vom Mittelwert- habe nicht nachgerechnet.

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