Autobahn Fun

  • Und genau hier möchte ich eine Verbindlichkeit haben, ein sofern es der Richterzulässt führt dann zu zig unterscheidlichen Auslegungen (kann man beim "gewerblichen Ausmaß" des Filesharing zwischen Münschen und Köln gut beobachten wohin das führt).

    Dann musst Du das Land bzw. das Rechtssystem wechseln.

    Richter haben grundsätzlich in D das Recht zur freien Beweiswürdigung, d.h. jeder Richter entscheidet in jedem Fall ganz für sich alleine, wie er die vorhandenen Beweismittel einschätz und für sein Urteil heranzieht. Das ist nun mal so, da änderste nix. ;)

    Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.

  • Also ich würde manchmal anstatt einer DC ein MG auf meiner Motorhaube haben. Aber das ist ja wieder ein ganz anderes Thema :D

    Nä das würde ja eher bremsen :D selbst wenn ich nur den Kopf erwischen würde wäre der PKW ja noch nen Hindernis ;)

    salador
    JEIN es ist ein Unterschied ob etwas Grundsätzlich als Beweis zugelassen ist (vgl. Blitzerfoto) oder im Einzelfall geprüft werden muss ob etwas zugelassen wird.

    Es ist statistisch gesehen schwerer einen Einzelfall zugelassen zu bekommen als etwas grundsätzlich zugelassenes auszuschliessen, ein mMn kleiner aber eklatanter Unterschied.

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  • Also ich würde manchmal anstatt einer DC ein MG auf meiner Motorhaube haben. Aber das ist ja wieder ein ganz anderes Thema :D

    Ein MG auf deiner Motorhaube? Ok... gerne... aber nach hinten gerichtet... und ich hab ne Fernbedienung
    :lolschild::lolschild::lolschild::lolschild::lolschild:

  • Persönlich habe ich gestern auf dem Weg von Bayern zurück nach Hessen auch wieder das Bedürnis gehabt zu denunzieren wenn gewisse Personen sichnicht ans Rechtsfahrgebot halten und einen kilometerlangen Rücksrtau verursachen ...

    Ich kann solche Leute auch nicht leiden, aber ich bin froh, dass man die DC dafür nicht einsetzen darf. Die Grenze zwischen einer berechtigten Intervention und böswilligem Denunziantentum ist da nur allzu fliessend. Ein Umstand, den ich an mir selber beobachten kann, wenn es um das Zuparken meiner Tiefgaragenzufahrt geht. Da habe ich es mir zur Regel gemacht, dass ich immer erst einmal noch ne Nacht drüber schlafe, bevor ich jemanden anzeige, es sei denn, es geht gar nicht mehr rein oder raus.

    OH

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt?

    Geradeaus sind wir alle schnell !!!

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  • So geht es mir auch. Ich habe aber Glück, dass die Faulheit bei mir stärker ist, als der Wunsch all diese Voll()%§(/&$%()%&()§& anzuzeigen und mit Owis arm zu machen. Meine Straße ist zum Beispiel TÄGLICH zugeparkt, obwohl keine 10 M weiter viele Parkplätze frei sind...

  • Die Grenze zwischen einer berechtigten Intervention und böswilligem Denunziantentum ist da nur allzu fliessend.

    Dem stimme ich vollkommen zu :) Da wären wir dann ggf. bei einer automatischen Übermittlung der Kamerabilder und einer neuen Einheit der Polizei :D :D Abteilung 1984 :D

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  • salador
    JEIN es ist ein Unterschied ob etwas Grundsätzlich als Beweis zugelassen ist (vgl. Blitzerfoto) oder im Einzelfall geprüft werden muss ob etwas zugelassen wird.

    Bitte dazu lesen:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Beweisw%C3%BCrdigung

    Es wird immer eine Einzelfallentscheidung bleiben, ob der Richter ein Video als Beweismittel zulässt und wenn, wie er es bewertet. Kein Richter ist gezwungen, ein Beweismittel zuzulassen oder es so zu würdigen, wie man es gern hätte. Wenn der sagt: "Ach Gott, Video, erstens erkennt man da ja kaum was und zweitens bei den heutigen Mitteln der Bearbeitung, wer weiss, was damit gemacht wurde, ich lass mich von so etwas nicht gerne beeinflussen." dann wird es schwierig. Da kann man dann im Ernstfall nur darauf hoffen, dass der Richter in der nächsten Instanz das anders sieht.

    Oder anders ausgedrückt: Grundsätzlich ist erst einmal fast (http://de.wikipedia.org/wiki/Beweisverbot) alles als Beweismittel zulässig, es wird aber dann IMMER im Einzelfall geprüft. Und an diesem Immer kommt man nicht vorbei, das ist integraler Bestandteil unseres Rechtssystems:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Richterli…h.C3.A4ngigkeit

    Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.

  • Ich kenne die Regelungen schon :) Es geht nciht um die Einzelfallentscheidung an sich sondern um die Grundsätzlichkeit der Cams.
    Grundsätzlich verstoßen die DInger gegen den Datenschutz (sofern nicht nur privat genutzt....). Insofern werden diese Geräte auf eine halblegale ebene gestellt (ählich wie Reizgas zur Tierabwehr).

    Nun ist es im ermessen des Gerichts ob dies im ersten schritt als angemessen angesehen wird um als Beweis zugelassen zu werden (analog auf das Reizgas bezogen, war es angebracht es mitzuführen?), und erst dann wird über die Beweiszulassung debattiert.

    Zitat

    Wikipedia:
    Beweisverbote sind zunächst Beweiserhebungsverbote. Diese können darin bestehen, dass eine bestimmte Tatsache der Beurteilung durch das Gericht entzogen ist, so etwa bei getilgten Vorstrafen, oder darin dass bei der Gewinnung des Beweises Rechtsvorschriften verletzt werden, wie bei einer nicht genehmigten Durchsuchung oder einem durch Folter erzwungenem Geständnis.


    Hier liegt der Hase im Pfeffer, bei der Erhebung ds Beweises Rechtsvorschriften verletzt werden --> Datenschutz / Filmen öffentlicher Raum ohne EInverständnis der beteiligten... und schupp habne wir den Salat ("Schönes Video aber sie haben unerlaubt geflimt....") [wir wissen ja Justizia ist Blind ... :D]


    Das ist eben in meinen Augen der falsche Dreischritt. Klare Richtlininen welche Technik grundsätzlich erlaubt und gefordert ist für eine DC (versiegeltes Gehäuse mit TSA ähnlichem Schloss / Gyroskop / GPS ... Zeitraum in dem die Aufhnahme bei der Behörde eingehen muss [ direkte Übergabe an die Funkstreife, etc.]). Damit muss das Gericht sich nur mit der Frage auseinandersetzen inwieweit die DC Aufnahme kompromitiert wurden und ob sie genug ziegen um als Beweis zugelassen zu werden.

    Deswegen auch die Analgoie zu Blitzuerfotos und ProVida Aufnahmen die grundsätzlich als Beweis zugelassen sind (und ja dass dort die Messtechniker udn Polizeibematen als Zeugen gelistet sind weiss ich).

    Aber was solls ist halt nicht zu ändern wie nun entschieden wurde und es bleibt bei DC´s (wie auch bei Kameras auf dem eigenen Grund und Boden) eine Grauzone. :)

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