@ Salador
So ganz stimmt das nicht. Wenn du mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt wirst oder einen auslöst (auch wenn du unbeschadet bleibst) kannst du davon ausgehen daß du völlig witterungsunabhängig mindestens eine Teilschuld bekommst.
Nein, gehe ich nicht von aus.
http://www.winterreifen-pflicht.at/winterreifenpflicht.html
fasst das Thema klar zusammen. Auszug:
"vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn,
Schneematsch oder Eis, dieses Fahrzeug nur in Betrieb nehmen"
Ohne Eis, Schnee oder Matsch keine Winterreifenpflicht. Und wenn das Deinem Kollegen anders passiert ist: Anderen Anwalt nehmen, Berufung einlegen. Und vorher die Urteilsbegründung lesen, denn der Richter muss das Vorliegen der Vorrausetzungen einer Vorschrift/eines Gesetzes, das er zur Urteilsfindung heranzieht, ja prüfen.