Da die alte Fernbedienung ja einwandfrei funktioniert, kann es eigentlich nur an der Ersatz Fernbedienung liegen, welche Fernbedienung hast du.
So eine?
Beiträge von rabe2701
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Leider habe ich auch keine Lösung für den TE, aber das die Fernbedienung mal ja und mal nicht funktioniert, hat nichts mit der zweiten Fernbedienung zu tun.
Wenn man eine Fernbedienung verliert muss die andere funktionieren! -
Liege ich mit meiner Vermutung richtig ?
Nein, der Motor muss aber laufen, sonst funktioniert das nicht! -
Das klingt nach einer interessanten Alternative. Danke für den Link.
Bei sb-autoteile musst du anrufen, habe es damals auch telefonisch gemacht! -
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Mal eine Frage: Wie kann man denn den TÜV ohne Mängel bestehen, wenn man keine AU hat bzw. machen kann ?
Legal überhaupt nicht. -
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ich habe gehofft, es gäbe eine einfachere Möglichkeit...
Nein, ist eher was für Hobby Elektroniker , was geht heute am Auto schon einfach. -
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Hier geht es um Keyless, da ging gar nichts!
Hatte ich so geschrieben! -
Hier geht es um Keyless, da ging gar nichts!
Mit Schlüssel kann man nur die Fernbedienung anlernen, Weggfahrsperre nur mit Forscan oder Ford! -
Achso... :-| Aber dafür braucht man doch keine Software, das geht doch auch "so"?!
Ging beim MK3, beim MK4 nicht mehr und Keyless erst neuerdings! -
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Ja richtig, es müssen aber 2 Schlüssel vorhanden sein. Da ich noch zwei Schlüssel habe, waren beide Codierte im Fahrzeug,
es kann natürlich sein, das mit zwei Schlüsseln, der Codierte und der neu anzulernende gemeint ist.
Laut Forscan Beschreibung, Mondeo MK4 bis Bauj. 2011 -
Keyless Funktionen, ja!
Fernbedienung codieren, nein!
Gerade nochmal versucht, es funktioniert tatsächlich!
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Krass, man lernt nie aus!
Ich hatte vergangenes Weihnachten von meiner Firma ein iPhone 10 geschenkt bekommen. Das habe ich wieder verkauft mit Rechnung (auf meinem Namen). Ergo: der neue Besitzer hat wohl keine Garantie oder Gewährleistung!
Richtig, wenn er es reklamiert, könnte es Probleme geben.
Sollte man selbst mal gebrauchte Geräte kaufen, immer mit dem Verkäufer schriftlich ausmachen, das im Garantie Fall, das über den Verkäufer eingereicht wird. -
Theoretisch ja. Auf dem Kassenzettel stehen aber in der Regel keine Namen.
Richtig, wer den Kassenzettel hat ist Eigentümer!
Anders sieht es natürlich mit Personen bezogenen Rechnungen aus.
Kaufst du einen Fernseher bar Bezahlung=Kassenbon
auf Raten=Personenbezogene Rechnung -
Leider ist die Rechtsprechung so Banane, dass wirklich nur der Vertragspartner Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.
Wenn dir z.B. jemand eine Playstation zum Geburtstag schenkt und diese nach einem Monat kaputt geht, dürfte Mediamarkt (z.B.) dir die Gewährleistung verweigern, weil du nicht Verbraucher im Sinne des europäischen Gewährleristungsrechtes bist (der Käufer dann aber auch nicht mehr). Sowas zieht eigentlich kein Händler ab aber die EU ist so.
Dann müsstest du demnächst wenn du einen Toster verschenken willst, mit dem zu beschenkendem den Toster zusammen kaufen, das dieser als Käufer eingetragen wird.
