Also ich finde dazu nur das und das. Und wenn ich beides zusammenreime, dann trifft es wohl relativ wahrscheinlich den MK5 und nicht den MK4 und ist es ist nicht klar/gesichert, dass hier beim Mondeo eine (rechtlich anerkannte,) illegale Abschalteinreichtung vorliegt. Es besteht wohl aber ein Verdacht. Was man nun tun kann ist sich für Wertminderungsansprüche anmelden (wer es will z.B. auf der Seite der Verbraucherhilfe 24); und zwar für den Fall, dass es eine illegale Abschalteinrichtung wäre.
Ich für meinen Teil hab anderes vor mit meiner Zeit.