Mit Sanikasten ist eine gute Idee. Ersatzrad ist nicht da war ne Flasche und ne Luftpume ... hab ich insbesondere bei meiner Reifenpanne in Navarra - Spanien im Ort Olite bereut... aber dafür konnte ich da mit meinem Wohnwagen zwei Tage den Rotwein aus Rioja genießen..
Unfall was tun im Falle eines Totalschadens
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marksman -
4. Oktober 2013 um 07:14
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Bevor ich an's "plündern" denke, würde ich die Aussage des Gutachters abwarten. Den Türen sieht man deutlich an, dass der Seitenaufprallschutz de Großteil der kinetischen Energie aufgefangen hat. Den Kotflügel kann man direkt ersetzen, Motorraum und Haube sind anscheinend unberührt. Auch die verdrückte Achse lässt sich richten. Dazu zwei Türen neu und einen neuen Schweller einschweißen. Machbar wäre es. Ob es den Zeitwert übersteigt, ist die Frage die der Gutachter zu klären hat.
Wenn doch Totalschaden: wie schon geschrieben bekommst Du keinen "neuen" Mondeo hingestellt, sondern den Gegenwert dessen, was die Beschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges in Deiner Stadt kosten sollte. Ich weiß nicht genau, aber evtl. abzgl. MwSt. Was den Verbleib des Autos angeht, sagte ich ja auch oben bereits: setz Dich mit der gegn. Versicherung in Verbindung.
Grüße
Uli -
ja ich denke auch das erstmal die Panik bei mir groß und die Erkenntnis was tatsächlich kaputt ist , klein ist.
Auf jeden Fall werd ich abwarten.
Schon in Magdeburg habe ich aber lose Sachen wie CD´s , Pflegemittel und so weiter rausgenommen einfach weil ich die Fahrertür nicht mehr verschließen konnte.
Was mich auch erstaunt hatte das nichtmal der Seitenairbag auslöste - nicht ein einziger. Auch keine Scheibe ist kaputt. Innen sieht man gar nicht das es zu einem Unfall kam. Auch ich dachte im ersten Moment da sein nur der Spiegel weggerissen. Es ist schon ein sehr stabiles Auto da kann man nichts sagen.
Möchte nicht wissen wie das im Fiesta meiner Frau geändet hätte----- -
Als nächstes: freien (!!!) Sachverständigen einschalten
Das würde ich Dir auch raten. Bei so einem Schaden steht Dir das zu und die gegnerische Versicherung zahlt ihn.Was die Ermittlung des Restwerts betrifft, da haben die Versicherer eigene Plattformen im Netz, wo sie die Fahrzeuge reinstellen und alle Interessenten sich gegenseitig überbieten können. Da kann man getrost auch die gegnerische Versicherung machen lassen, denn diese sind an einem relativ hohen Restwert interessiert und das Auto wird dann auch für den in der Plattform erzielten Preis abgenommen (die Gebote sind für x Tage bindend).
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ehrlich gesagt das mit dem Restwert eben hab ich nicht verstanden,
angenommen der Mondi ist wirtschaftlicher Totalschaden. Bekommt man dann nicht das Geld um ein vergleichbares Auto zu kaufen ?
und was hat das mit dem "Restwert" auf sich. Wird dieser Restwert vom Widerbeschaffungswert abgezogen und ich muss dann die Einzelteile oder das Fahrzeug selber verkaufen ?? -
ehrlich gesagt das mit dem Restwert eben hab ich nicht verstanden,
angenommen der Mondi ist wirtschaftlicher Totalschaden. Bekommt man dann nicht das Geld um ein vergleichbares Auto zu kaufen ?
und was hat das mit dem "Restwert" auf sich. Wird dieser Restwert vom Widerbeschaffungswert abgezogen und ich muss dann die Einzelteile oder das Fahrzeug selber verkaufen ??
Ja, Du bekommst von der Versicherung den Zeitwert des Fahrzeugs (zum Zeitpunkt vor dem Unfall) gezahlt oder die Reparatur (bis max. 130% des Zeitwerts minus den Restwert).
Zur Ermittlung des Zeitwert des Fahrzeugs (zum Zeitpunkt vor dem Unfall) empfielt sich ein eigener Gutachter, da bei Totalschaden die gegnerische Versicherung den gern niedrig rechnet.
Die Versicherung muss bei Totalschaden aber selber ja nur die Differenz zwischen Restwert und Zeitwert drauflegen.
Den Restwert bekommt sie vom Verwerter bzw. Kfz-Käufer aus der Versteigerung.
Den in der Versteigerung erzielten Restwert erfährst Du von der Versicherung und kannst dann entscheiden, ob Du damit einverstanden bist oder ob Du selber Dir einen höheren Restwert verstprichst, wenn Du ihn privat auschalchtest und z.B. über eBay verhökerst. (Ich persönlich würde mir diesen Aufwand nicht antun, es gibt aber Leute die das lieber selber machen.)
Es ist letzlich dann Deine Entscheidung, in dem Moment, wenn die Versicherung Dir den erzielbaren Restwert nennt. -
also gibt es zwei Auszahlungen zu zwei verschiedenen Zeitpunkten bei einem Totalschaden. und der Endbetrag den die Versicherung auszahlt setzt sich zusammen aus dem Zeitwert vor dem Unfall und dem später ermittelten Restwert durch Versteigerung.
Kann man denn etwa sagen wie lange zwischen der ersten und der zweiten Auszahlung rein zeitlich liegt.
eine weitere Frage wäre. Wie lange bezahlt die gegnerische Versicherung den Mietwagen. Kann man sich den Preis für einen Mietwagen auf den man einen Rechtsanspruch hat den man aber nicht mietet auch auszahlen lassen ?? -
Diese angesprochenen Aufkäufer der Versicherungen - nennen wir sie mal beim Namen -> Restwertbörse.
Die stellen einen dem Geschädigten nicht zugänglichen Sondermarkt dar und sind somit für die Regulierung eines KH-Schadens laut geltender Rechtsprechung nicht von Relevanz.
Ausschlaggebend ist nur was ein (freier!!!) Gutachter in seinen Ausführungen feststellt (regionaler Markt, sprich max. 100 km um Fahrzeugstandort). Da kann keine Versicherung ankommen und ein total überhöhtes RW-Angebot von wasweißichwo abliefern!Da gibs so einen schönen Satz: "Der Geschädigte ist Herr des Restitutionsgeschehens"...
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So kann der Geschädigte das Unfallfahrzeug unter Anrechnung des erzielten Erlöses veräußern und über den als Schadensersatz gern. § 249 Abs. 2 BGB gezahlten Betrag anderweitig verwenden. Dabei ist anerkannt, dass der Geschädigte grundsätzlich zu dem Preis veräußern darf, den ein von ihm beauftragter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen Markt ermittelt hat (BGH NJW 2000, 800). Ein höheres Restwertangebot oder ein Übernahmeangebot seitens des Versicherers braucht er nicht abzuwarten (BGH N,JW 1993, 1849), da ansonsten seine Dispositionsbefugnis beschnitten würde. Der Geschädigte ist Herr des Restitutionsgeschehens, weshalb ihm die Art der Schadensbehebung nicht durch den Hinweis auf eine anderweitige Verwertungsmöglichkeit aus der Hand genommen werden darf. Ein höheres Restwertangebot kann dem Geschädigten nur dann entgegengehalten werden, wenn er es erhält und in zumutbarer Weise realisieren kann, bevor er sich im üblichen Verlauf der Dinge unter Inzahlunggabe des Unfallwagens zum vom Sachverständigen ermittelten Wert ein Ersatzfahrzeug besorgt hat (BGH NJW 2005, 357)...
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Die Auszahlung geschieht in einem Betrag.
Der Mietwagen wird bei Reparatur für die Dauer der Reparatur gezahlt. Bei Neukauf wegen Totalschaden gibt es eine Tabelle, wieviel und wie lange Du welchen Tagessatz bekommst. Die Tabelle lässt sich auch ergooglen (habe ich nicht parat).
Die Zeit, die die Versicherung braucht, bis sie den Schaden regelt (also Dir die Entscheidung abfragt, Reparatur oder Geld - Restwert über Versicherer) kommt da noch drauf. Bei manchen Versicherern dauert es 1-2 Wochen, da sie ihre Bearbeitungsfälle nach Schadenhöhe (u.a. auch Kosten für Ersatzfahrzeug) priorisieren.
Bei einem Kollegen ging es z.B. um ein >10 Jahre altes Fahrzeug, da hat sich die Versicherung fast 3 Wochen Zeit gelassen, bis es das Go für einen Kauf wegen Totalschaden bzw. Auszahlung von Zeitwert-Restwert gab. Wobei bei Auszahlung die Versicherung dann noch die MWSt. abzieht die bei Reparatur ja angefallen wäre.
google einfach mal etwas, das ist ein komplexes Thema und schwer in paar Zeilen umfänglich abzuhandeln. -
Einen freien Gutachter deiner Wahl ist sehr zu empfehlen.
Frag doch den Bertl ganz lieb ob er dich nicht mal in Berlin besuchen möchte, da kann er sich der ganzen Sachlage gleich annehmen, da hast du zumindest schnell einen Ansprechpartner parat.
Denke auch das du einen Anwalt für Verkehrsrecht (oder wie auch immer das heißt) aufsuchen solltest der kann dir sich besser weiter helfen. Er kostet dich ja nichts, weil das die gegnerische Versicherung zahlen muss.
Der ADAC kann dir da sicher auch noch auskunft geben, dafür hast du die doch.
Das waren jetzt erstmal meine Tipps die mir bei meinen bisherigen Unfällen immer gut geholfen haben und ich somit meistens das bestmöglich Ergebnis für mich bekommen habe.MfG GreatMasterS
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Denke auch das du einen Anwalt für Verkehrsrecht (oder wie auch immer das heißt) aufsuchen solltest der kann dir sich besser weiter helfen. Er kostet dich ja nichts, weil das die gegnerische Versicherung zahlen muss.
Der ADAC kann dir da sicher auch noch auskunft geben, dafür hast du die doch.Sorry, aber das sollte jetzt schnellstens der erste Weg sein:
Ab zu einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht !!!!
Es sollte ein erfahrener RA auf diesem Gebiet sein, wenn du keinen kennst, geh zum ADAC, die haben mehrere RA als Vertragsanwälte. Und die sollten sich mit deiner Angelegenheit sehr gut auskennen.
Alles weitere (auch der freie Sachverständige!!! - siehe Tip von Bertl ) wird dann vom RA angeleiert und er überwacht dann auch die korrekte Abrechnung einschliesslich des Nutzungsausfall bzw. Leihwagen.
Das ganze kostet dich null, null, denn das muss die gegnerische Versicherung zahlen.
Gruß, Volker -
Noch was von mir.
Da Du sicher nicht selbst reparieren wirst - die Werkstätten haben i.d.R. ihre "Haus-Gutachter".
Wenn der nicht gerade für die (hoffentlich) zahlende Versicherung arbeitet, ist er zu empfehlen. Da ist es auch meistens kein Problem. etwas nachbegutachten zu lassen, was erst bei der Reperatur auffällt. -
@bertl
wahrscheinlich werde ich mit dem Alter immer doofer. Aber was du geschrieben hast hab ich inhaltlich gar nicht mehr verstanden.
Wahrscheinlich verwenden einige Berufsgruppen eine eigene Sprache die für die Allgemeinheit kaum mehr nachvollziehbar ist.Aber ich werde erstmal abwarten. Vor allem bis das Auto in Berlin ist. Ein Werkstattmeister von einer freien Werkstatt den ich bereits seit über 20 Jahren kenne und zu dessen Werkstatt ich auch den Mondeo schleppen lasse kennt Gutachter die unabhängig sind, ihr Fach verstehen und auch genau hinschauen was alles kaputt ist. Ich denke da bin ich schon gut bedient.
Für mein Verständnis ist der Unfallhergang eigentlich klar. Ein Fahrzeug auf der gegenüber liegenden 2 spurigen Fahrbahn "fährt" über den Mittelstreifen und knallt in deine Seite und bleibt auf der falschen Fahrbahn in falscher Richtung liegen. Ausweichen nach rechts war für mich nicht möglich weil die zweite rechte Fahrbahn auf meiner Seite durch den Stau lückenlos belegt war.
Ich kann mir bei aller Liebe nicht vorstellen was daran unklar ist. Die Situation wurde auch von der Polizei in Bildern festgehalten.Insofern sehe ich eigentlich auch keine Veranlassung gleich einen Anwalt einzuschalten. Da ist doch noch kein Streit oder keine abweichende Darstellung in Sicht. Ein Anwalt macht für mich dann Sinn wenn irgendeine Darstellung von meiner abweicht oder aber eine bevorstehende Regulierung strittig ist. Ich hab manchmal den Eindruck das es in unserem Land viel zu streitsüchtig zugeht und jeder bei jeder Gelegenheit zum Anwalt rennt.
Für mich am wichtigsten wird das Gutachten sein- die Frage ob das Auto sinnvoller Weise noch zu reparieren ist oder ob es tatsächlich ein Totalschaden ist. -
Das mit dem Anwalt ist nicht, weil du böse bist auf den Verursacher oder weil du ein böser Mensch bist der gleich zum Anwalt rennt.
Glaubs mir, ich hab den Mist jeden Tag...die meisten Versicherer regulieren nicht mehr "sauber", eine Versicherung ist halt auch nur ein wirtschaftlich denkendes Unternehmen das Gewinne einfahren muss.
Wenn Du schon weist wer die gegnerische Versicherung ist, kann ich dir sicher konkrete Beispiele liefern, wie sie dir das Leben schwer machen werden....Mit dem richtigen RA schiebst du halt den ganzen Ärger und Schreibkram erst mal weg. Der Anwalt wird dafür bezahlt, also soll er sich auch mit der Versicherung rumstreiten...
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Das mit dem Anwalt ist nicht, weil du böse bist auf den Verursacher oder weil du ein böser Mensch bist der gleich zum Anwalt rennt.
Glaubs mir, ich hab den Mist jeden Tag...die meisten Versicherer regulieren nicht mehr "sauber", eine Versicherung ist halt auch nur ein wirtschaftlich denkendes Unternehmen das Gewinne einfahren muss.
Wenn Du schon weist wer die gegnerische Versicherung ist, kann ich dir sicher konkrete Beispiele liefern, wie sie dir das Leben schwer machen werden....Mit dem richtigen RA schiebst du halt den ganzen Ärger und Schreibkram erst mal weg. Der Anwalt wird dafür bezahlt, also soll er sich auch mit der Versicherung rumstreiten...
Das kann ich so nur Unterstreichen und zwar dick und Fett. Ich habs damals bei uns im AH selbst oft genug erlebt was plötzlich für ein "Zirkus" aus einer doch klaren Situation wird. (Und sogar am eignen Leib erfahren müssen, als ich mit einem Vorführwagen unterwegs war und mir ein LKW die Vorfahrt genommen hat, eindeutige Situation und das Ende vom Lied, 2 Jahre Rechtsstreit weil die gegnerische Versicherung sich quer gestellt hat)
Im übrigen finde ich Bertl´s Hilfe und seine Wiedergabe vom Fachwissen sehr löblich!! Seine Aussagen decken sich auch mit meinem Wissensstand was die Abwicklung solcher Sachen angeht!! Dafür gibts auf alle Fälle zwei
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Da ist doch noch kein Streit oder keine abweichende Darstellung in Sicht.
Und damit das so bleibt, ist ein RA auf Deiner Seite eine gute Sache.
Versicherungen sind nicht nett.
Das ganze Werbegedöhns, wie sich die Versicherungen um ihre Schäfchen kümmern und sorgen und alles Erdenkliche tun, um nach dem grausamen Schlag des Schicksal (=Unfall) alles wieder sorgenfrei ins Lot zu bringen: Für'n Arsch.
Das ist nicht Deine Versicherung, sondern die des Unfallverursachers. Die hat keine Geschäftsbeziehung mit Dir und hat und wird an Dir keinen Euro verdienen. Kulanz, gerechtes Verhalten, Fairness; all das kann, muss aber nicht sein. Die Versicherung kennt die Tücken der Materie in- und auswendig; das ist deren täglich Brot, so günstig wie möglich da raus zu kommen. Und das heisst eben auch, dem Geschädigte Leistungen erst einmal vorzuenthalten. Wer weiss, vielleicht kommt man damit durch und probieren kann man ja mal. Als Laie bist Du da aufgeschmissen.
Ein RA auf Deiner Seite stellt lediglich Waffengleichheit her.
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Anwalt,Anwalt oder Anwalt
Habe ich schon den Anwalt erwähnt?
Glaubst garnicht auf was für Klöpse Versicherungen kommen um Geld zu sparen.
Das würde ich mir ersparen dauert nur länger mit der Regulierung.Hatte doch letztes Jahr wegen meines Parkplatzremplers auch gedacht mir den Anwalt zu "sparen".
Da die Lage ja eindeutig war.
Leider ist das in die Hose gegangen denn bei Privatpersonen reagieren die wohl äussert langsam und denken die sind blöd und die können wir schön abzocken.Bei mir war das ja noch halb so schlimm da ich nur Kratzer in der Tür hatte und noch damit fahren konnte.
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Und unterschätze eines nicht:
Ohne Anwalt darfst Du Dich mit dem ganzen Kram abärgern. Das belastet, insbesondere emotional.
EIn RA betrachtet das ganze vollkommen nüchtern, kontert die Spielchen der Versicherung auf professioneller Basis und holt für Dich raus, was Dir zusteht. Und Du kannst Dich zurücklehnen und ihn machen lassen.
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Das die Versicherer alle Register ziehen, um Geld zu sparen stimmt auf alle Fälle.
Dazu gehört aber auch in Frage zu stellen, ob die Kosten für einen Anwalt übernommen werden.
Wenn beide Parteien keine unterschiedlichen Auffassungen in der Sache haben und es nur darum geht, die Arbeit (und den Ärger) dem Anwalt zu überlassen, so muss die Versicherung die Anwaltskosten nicht übernehmen.
Darüber gab es auch schon gerichtliche Auseinandersetzungen, wo die Versicherer Recht bekommen haben.
Wer eine entspr. Rechtsschutzversicherung hat, der braucht sich darüber keine Gedanken zu machen, dann zahlt im Zweifel diese den Anwalt.Ein Grund, einen Anwalt einzuschalten, kann auch schon eine zeitliche Verzögerung sein, wenn z.B. nach 2-3 Wochen keine Regulierung eintritt, obwohl der Fall sonnenklar ist. Ohne Rechtsschutzversicherung (welche die Kosten übernimmt) kann man schnell auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.
Meine persönliche Erfahrung dabei ist, dass es die Versicherungen gerne bzw. sicher versuchen, das Beste für sich rauszuholen.
Sobald man aber widerspricht, und da reichte bei mir immer ein Anruf oder eine eMail, wurde eingelenkt.Z.B. wurde bei meinem letzten Wildschaden bei der Abrechnung ein Betrag nach der "neu für alt" Klausel für die Kosten der Neu-Lackierung abgezogen, obwohl mein Vertrag diese Klausel nur für Reifen enthält.
Oder die Kennzeichenkamera, die bei einer Parkplatzkarambulage zerstört wurde, sollte nicht bezahlt werden, weil sie nicht zur originalen Ausstattung gehört.
Ein Anruf genügt dann, weil die Versicherer genau wissen, dass die Sache klar ist.Wenn ich mich nicht selber mit der Sache belasten will, kann man es natürlich auch an einen Anwalt delegieren. Wenn der aber z.B. verpennt, dass ich in dem Beispiel kein "neu für alt" für Lack im Vertrag habe, habe ich zwar keinen Ärger aber zahle doppelt drauf, den unberechtigten Abzug und den Anwalt.
Einen Anwalt kann man bei aukommenden Zweifeln oder Unklarheiten immernoch einschalten. Dann muss den die Versicherung zahlen, da als Grund für diese Zweifel die normalen Kenntnisse des Durchschnittnormalbürgers vorausgesetzt werden und keine Fachkenntnisse. Aber bitte nicht am ersten Tag, da stehe ich mit meinem Rechtsempfinden ganz auf der Seite der Versicherer, den dann nicht mit meinen Kfz-Haftplichtbeiträgen mit zu bezahlen.
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Sobald man aber widerspricht, und da reichte bei mir immer ein Anruf oder eine eMail, wurde eingelenkt.
Klar habe ich bei der Versicherung auch gemacht.Dann gingen aber erstmal wieder ein paar Wochen ins Land.
Und zum Schluss musste ich dann doch den Anwalt nehmen weil die wieder was neues gefunden hatten was die nicht zahlen wollten.
Klar hätte ich mich wohl noch bis heute mit denen "streiten" können.Bloß da hatte ich keine Lust drauf weil ich auch nicht noch Monate mit den Kratzern rumfahren wollte.Und das mach mal wenn der Wagen nicht mehr fährt und man drauf angewiesen ist.
Das kann man machen wenn man sonst nichts anderes zu tun hat oder Geld im Überfluß hat. -
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