Auto Verkaufen, wie läuft es für mich am Problemlosesten?

  • Hallo Mondeo Community,

    Ich weiß nicht wirklich ob ich hier im Offtopic richtig bin, aber ich versuche es mal :)

    Momentan versuche ich über Autoscout24 ein altes Fahrzeug zu verkaufen (natürlich nicht meinen Mondi :)), jetzt hat sich auch heute schon prompt ein sehr interessierter Käufer gemeldet. Der es anscheinend unbedingt haben möchte (haben auch schon Telefoniert, Junger Mann wirkte freundlich).
    Mein Problem an der Sache ist nur, er würde das Auto gerne Morgen bzw am Wochenende holen kommen, Morgen ist bei uns Feiertag und somit keine Möglichkeit ein Überführungskennzeichen zu bekommen.

    Seine Idee ist es, das Auto so wie es ist Angemeldet mit zu nehmen und dann gleich am Montag um zu melden. Das wäre ja Theoretisch gut und schön, doch leider höre ich immer wieder, das mit dieser Methode sehr viel Schindluder getrieben wird und ich dann am Schluss auch nach abgeschlossen vertrag haften könnte.

    Er hat mir jetzt noch Angeboten er geht bei seine Versicherung eine EVB Nummer holen, wäre es damit möglich das Auto so zu überführen?

    Würde mich freuen wenn mir da jemand ein zwei Tips geben könnte, ist das erste mal :)

    Vielen Dank.

  • Auf keinen Fall mit Blechen herausgeben! Abmelden, ihm das vorher sagen und gut. Er kann sich ja ohne weiteres morgen die Ü-Kennzeichen besorgen! Wenn er nicht gerade "einschlägig bekannt" ist bei seiner Zulassungsstelle, sollte das gehen (evtl. braucht er eine Kopie des FZG-Scheins oder des Kaufvertrages).

  • Geht aber nicht da Feiertag ...
    und man kanns schon mit Kennzeichen machen so ist es nicht ganz

    Du machst ja einen Kaufvertrag fertig den unterschreibt jeder mit Datum und Uhrzeit der Übergabe ! damit wäre das dann bestätigt

    hier : http://www.adac.de/_mmm/pdf/2013_…rivat_33300.pdf

    mit Anzeige fürs Verkehrsamt ! ganz wichtig am besten hinfaxen das biste das los ... ganz Risikolos ist das natürlich nicht.
    Aber durch die Uhrzeit im Kaufvertrag und das Fax ans Verkehrsamt mit Uhrzeit minimierst du das alles um ein vielfaches.
    Am besten auch der Versicherung melden morgen dann haste das auch los, geht ja immer 24h dort.

    Und ob er es dann sofort ummeldet oder wann auch immer ist für dich egal, denn im Kaufvertrag verpflichtet er sich ja dazu dies sofort zu machen.

    Am wichtigsten ist alles schriftlich festzuhalten ... wenn möglich Ausweiskopie machen etc.

    Mondeo 2.2TDCI 200PS mit Aisin Wandler Bj. 04/2011
    Div. Einbauten : Tieferlegung H&R 40mm - Scheinwerferfolien - Auspuffblenden - Tomanson TN16 19" mit 235/40R19

  • Morgen is in NRW kein Feiertag, nur in Hessen u. Teilen Bayerns.

    Gruß Franky
    _____________
    Immernoch.....unterwegs mit 239KW/471Nm........und loift :D

  • was isn jetzt eigentlich schon wieder für nen Feiertag ?

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  • Maria Himmelfahrt..

    Also wenn ich den Vertrag vom ADAC ausfülle und das ganze dann am Samstag Morgen meiner Versicherung zukommen lasse und am Montag der Zulassungstelle, bin ich aus der Sache fein raus. Selbst wenn er auf der Heimfahrt einen Unfall verursachen würde?

    Vielen Dank :)

  • Mariä Himmelfahrt aber nur im Saarland und ein bisschen im Bayern nix Hessen. Im übrigen habe ich alle Fahrzeuge bis jetzt mit Kennzeichen verkauft. Kaufvertrag mit allen Drum und drann am besten vom ADAC runterladen. Dann Zulassungsstelle und Versicherung noch informieren und fertig.
    Und wichtig, BARGELD und ZEUGE! :thumbup:

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • hier steht es :

    Zitat

    Verursacht der Erwerber nach Übergabe von Schlüsseln, Papieren und Kennzeichen, also vor Ummeldung des Fahrzeugs, einen Verkehrsunfall mit Drittschaden, muss dieVersicherung des Verkäufers für den Drittschaden voll aufkommen. Dabei wird jedoch ein beim Veräußerer vorhandener Schadenfreiheitsrabatt nicht berührt.
    Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Datum und Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen dem Versicherer mitgeteilt werden und der Erwerber diese Angaben mit unterschrieben hat. Unterbleibt diese Mitteilung, kann der Versicherer im Kaskoschadensfall leistungsfrei werden. Der Unfallschaden wirkt sich auf den Versicherungsvertrag des Erwerbers aus.
    ADAC-Mitglieder können entsprechende Kaufverträge mit den Mitteilungen an die Kfz-Versicherung und die Kfz-Zulassungsstelle entweder bei den ADAC-Geschäftsstellen erhalten oder hier herunterladen.
    Hat der Erwerber bereits die Versicherungsbestätigungskarte der neuen Versicherung oder die Versicherungsbestätigungsnummer bei elektronischen Zulassungsverfahren, ist diese Versicherung für die Regulierung des Unfallschadens zuständig.
    Hatte der Verkäufer eine Kaskoversicherung abgeschlossen, so geht diese ebenfalls auf den Käufer über mit der Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen. Kommt es zu einem Unfall, kann der Erwerber die bestehende - noch nicht gekündigte - Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Der Schaden darf jedoch nicht beim Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers berücksichtigt werden. Schließt der Käufer eine Kaskoversicherung ab, wirkt sich der Schaden dort aus.

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  • Fast gleich geschrieben. Machst alles richtig!

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Irgendwas mit ....Himmelfahrt. Aber is eh egal, hab grad gesehen, daß morgen beim TE der Feiertag is :whistling:

    Gruß Franky
    _____________
    Immernoch.....unterwegs mit 239KW/471Nm........und loift :D

  • :thumbup:

    Wichtig stimmt Zeugen mitnehmen .. beim Verkauf eh man weiß ja nie wen der mitbringt, und dann am besten wo es bisschen belebt ist auch.

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  • Ich habe selbst schon ein KFZ gekauft und durfte mit dem Kennzeichen des Halters über 400km nach Hause fahren. Wir haben bloß alles schriftlich festgehalten + Ausweiskopien gemacht, dass er was in der Hand hat, falls ich Mist baue.

    Habe dann am zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Schilder neu machen lassen und den Halter informiert... fertsch.

    Wenn man sowas macht, sollte der Käufer entsprechend seriös wenigstens wirken und bissl vertrauen haben, das ist klar. Aber nicht jeder Käufer ist auch gleich ein Gauner.

    Mfg
    - bravasx -

    Familienkutsche:
    2013 - 2017 --> Ford Mondeo Turnier Titanium MK4 | Panther Schwarz Metallic | EZ 07 / 2009 | 2.0 Duratec ( 145 PS )
    2017 - 2021 --> Ford S-Max Titanium MK1 | Frost Weiß | EZ 11/2011 | 1.6 Ecoboost ( 160 PS )

    ab 2021 --> Ford S-Max Titanium MK2 | Magnetic Grey | EZ 11/2016 | 2.0 TDCI AWD (150 PS )

  • Vielen Dank für eure Hilfe,

    Also so wie es aussieht geht das Ja dann ohne Probleme klar, muss ich ihm nur mitteilen das er definitiv seinen Ausweis mitbringen muss und dann wird sich halt die Zeit genommen und das ordentlich fest gehalten.

    Danke Danke :)

  • ja Du kannst ja schon den Teil ausfüllen und drucken, die pdf geht ja so per PC auszufüllen, müssen dann nur noch seine Daten ergänzt werden und paar Kleinigkeiten.

    Mondeo 2.2TDCI 200PS mit Aisin Wandler Bj. 04/2011
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  • Du machst ja einen Kaufvertrag fertig den unterschreibt jeder mit Datum und Uhrzeit der Übergabe ! damit wäre das dann bestätigt


    Das bringt alles nix! So erging es einem meiner früheren Kollegen. Der hatte sein Auto auch mit allem Zipp und Zapp verkauft und natürlich mit Schildern und angemeldet. Schon kurz nach der Übergabe bekam er Post aus Stuttgart, wo sein altes Auto direkt dutzendweise mit heftigen Tempoverstößen geblitzt worden ist. Er wähnte sich ja mit dem Kaufvertrag, Übergabeprotokoll und Kopie des Persos auf der sicheren Seite. Also nette Ablehnung geschrieben, Kopien der Dokumente beigelegt und an die Herrschaften vom Amt geschickt.

    Es dauerte nicht lange, da kam Post zurück - vom Staatsanwalt. Der angebliche Käufer sei an der im Kaufvertrag genannten Adresse nicht wohnhaft und als Person bundesweit nicht zu ermitteln. Gegen meinen Kollegen würde nun nicht nur wegen der Verkehrsverstöße ermittelt, sondern auch wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung.

    Die Sache war noch nicht richtig angelaufen, da bekam er wieder Post. Diesmal von seiner Versicherung. Sein altes Auto hatte einen erheblichen Parkschaden verursacht und da das Auto nicht beim Straßenverkehrsamt abgemeldet wurde, war der Versicherungsvertrag noch wirksam. Das bedeutete, dass sein neues Auto einen anderen Vertrag als Zweitfahrzeug bekam, er weiter die Prämie für sein altes Auto bezahlen musste und diese auch noch aufgrund des verursachten Schadens angestiegen war.

    Etwa drei Monate nach dem Verkauf standen dann eines Abends zwei Herren von der Kriminalpolizei vor seiner Tür und baten ihn aufs Revier. Dort wurde er dann einem mehrstündigem Verhör unterzogen, in dessen Verlauf sich dann für ihn herauskristallisierte, dass sein altes Auto in einen Bankraub im Ausland verwickelt war. Sein Glück im Unglück war, dass seine Ehefrau beim Verkauf dabei war und die Aussage ihres Mannes diesbezüglich bestätigen konnte.

    Schließlich tauchte sein Auto irgendwo in Niedersachsen als ausgebranntes Wrack wieder auf. Dreimal dürft ihr raten: Da er der letzte eingetragene Halter des Fahrzeugs war, schickte man ihm die Rechnung für die Entsorgung.
    Er hat zwar alle Vorwürfe vollständig aufklären können, aber das hat ihn anderthalb Jahre viel Lauferei und noch mehr Geld gekostet. Der Fall liegt etwa zwanzig Jahre zurück, aber seit dem weiß ich: Wer den ultimativen Nervenkitzel sucht, soll sein Auto angemeldet und mit Kennzeichen verkaufen.
    OH

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt?

    Geradeaus sind wir alle schnell !!!

    Achtung! Beiträge können Ironie enthalten! Ironie unterliegt nicht der Kennzeichnungspflicht!

    Meine Beiträge in diesem Forum geben ausschließlich meine persönlichen Meinungen und Wissensstände wider.

  • naja sicherlich hat dein Kollege viel ... naja mehr als viel Pech gehabt, aber insgesamt hat es sich auch schon bisschen weiterentwickelt in den 20 Jahren.

    Und deswegen auch nen Zeugen zusätzlich am besten keiner aus der Familie etc. man muss es aber auch nicht anhand eines solchen Beispiels schwarz malen.
    Aber okay es gibt natürlich auch solche die Autos nicht "ehrlich" kaufen das ist klar

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  • Also wenn ich den Vertrag vom ADAC ausfülle und das ganze dann am Samstag Morgen meiner Versicherung zukommen lasse und am Montag der Zulassungstelle, bin ich aus der Sache fein raus. Selbst wenn er auf der Heimfahrt einen Unfall verursachen würde?


    Wenn ich überhaupt auf die Idee kommen würde das so zu machen, dann würde ich die Dokumente sofort nach Abschluss des Kaufvertrages an die Versicherung und die Zulassungsstelle faxen. Und mit sofort meine ich 5 Minuten nachdem der Käufer mit meiner Karre weg is.


    Im übrigen habe ich alle Fahrzeuge bis jetzt mit Kennzeichen verkauft. Kaufvertrag mit allen Drum und drann am besten vom ADAC runterladen. Dann Zulassungsstelle und Versicherung noch informieren und fertig.
    Und wichtig, BARGELD und ZEUGE!


    Und ich habe bisher all meine Fahrzeuge nur abgemeldet verkauft. Wenn jemand sich wirklich für dein Auto interessiert sollte das auch kein Problem sein. Jemand der ganz ganz schnell dein Auto will, am Besten noch angemeldet, der ist mir sowieso nicht geheuer.

    Wenn man sowas macht, sollte der Käufer entsprechend seriös wenigstens wirken und bissl vertrauen haben, das ist klar. Aber nicht jeder Käufer ist auch gleich ein Gauner.


    Und genau da liegt das Problem dabei. Nicht jeder heißt im Umkehrschluss aber auch, dass es jeden sein könnte! Klar muss man da vertrauen und in 90% der Fälle geht das auch gut, aber genau solche Storys wie die von OH will man ja eben nicht haben. Und dieses Risiko besteht nunmal immer, wenn man sein Auto noch angemeldet abgibt.

    Wie gesagt, wenn jemand wirklich an deinem Auto interessiert ist, dann kauft er es auch abgemeldet. Ich habe es immer so gemacht, dass ich das Fahrzeug so lange angemeldet hatte, dass potenzielle Käufer noch Probefahrten machen konnten (was übrigens auch son heikles Thema is). Wenn ich mich mit einem Käufer einig war, haben wir einen Kaufvertrag gemacht und er hat den Wagen angezahlt. Dann habe ich das Fahrzeug abgemeldet und ihm die Papiere zukommen lassen, damit er das Fahrzeug anmelden kann. Bei Abholung des Wagens habe ich dann immer den Restbetrag bekommen. Einmal kam einer auch sogar mit nem Hänger und hat den Wagen abgemeldet mitgenommen.
    So ist das aber alles rechtlich sehr viel einfacher. Nur meine Meinung.

  • Er wird's schon machen. Nicht immer Schwarzsehen. Sind nicht alles Gauner auf dieser Welt. Es wurde oben schon oft geschrieben, einfach ordentlicher Kaufvertrag mit allen Drumm und Drann, Bargeld und fertig :thumbup:

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Den S-Max meiner Frau haben wir auch ohne Überführungskennzeichen gekauft, da der Wagen Freitag Abend inseriert wurde und wir ihn uns Sonntag angesehen haben. Wir haben dann einen unserer Persos dagelassen und die Kennzeichen zurückgesendet. Es geht also auch angemeldet, das wichtigste ist jedoch VERTRAUEN und ein gutes Bauchgefühl :)

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    Sag NEIN zu Postingsammlern!

  • Das mit dem zuschicken des Kaufvertrags an die Versicherung bringt im Schadenfall leider gar nichts. Da die Versicherung nach wie vor eine Regulierungspflicht hat, da das Auto nach wie vor angemeldet ist. Und der Vertrag erlischt erst mit Eingang einer Abmeldebescheinigung oder einem Schreiben von der KFZ-Zulassungsstelle. Ein reiner Kaufvertrag bringt da wenig. Abgesehen davon, kann der Wagen nur mit den amtlichen Kennzeichen abgemeldet werden.

    Sollte es zum Schadenfall kommen muss der Versicherungsnehmer dann per Zivilrecht die Kosten einklagen, sprich den
    Schadenverursacher in Regress nehmen.

    Und dass der potentielle Käufer eine EVB-Nummer hat, da kannst Du ein Ei drauf schlagen. Ich kann dir innerhalb von 10 Minuten 10 EVB's mitbringen, ohne dass ich mich anstrengen müsste. Brauchst nur zu einem Versicherungsmakler gehen und sagen Du würdest gerne ein Auto dort versichern. Zack hast Du eine EVB-Nummer.

    Will auch nichts schwarz malen, habe früher auch Auto's inkl. Kennzeichen verkauft. Aber sicher ist sicher ;)

    Personalausweiskopie ist ja wohl ein absolutes MUSS!!!

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