Dashcameinbau Diskussion um Sinn und Zweck & neues Urteil

  • Muss das mal aus aktuellem Anlass wieder hochholen...

    Was meint ihr zu dem Verbot der Dashcams in Deutschland? ??

    Benutzt ihr die Cam weiter? Schon ausgebaut oder abgeklemmt?
    Hätte ja eig gerne sowas, allein schon da mir im Alltag so viele Spinner begegenen die einfach rücksichtslos fahren und andere gefährden. ..

    Aktiv nutzen würde ich die Cam nur wenn es mich oder meine freundin direkt gefährden/betreffen würde, also sprich beim.unfall oder beinahe unfall...
    würde damit nicht umher fahren und moralapolstel spielen, sprich jeden melden der sich falsch verhält. ..

    Einmal editiert, zuletzt von Marc060280 (16. Oktober 2014 um 23:08)

  • Noch gibt es kein Verbot, das muss vor Gericht noch entschieden werden. Ich warte auch bereits gespannt darauf.

    OH

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt?

    Geradeaus sind wir alle schnell !!!

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  • Richtig, noch ist da nix entschieden. Sollten die aber tatsächlich verboten werden würde sich die Frage nach einer weiteren (illegalen) Nutzung ja im Prinzip auch erübrigen. Denn da kann ich dann noch so eindeutige Aufnahmen eines Unfallhergangs haben, wenn ich die Aufnahmen schon gar nicht hätte machen dürfen dann können die ja auch schlecht im Bedarfsfall als Beweismittel herangezogen werden. Das zumindest wäre für mich aber der Hauptgrund, mir sowas auch mal einzubauen: dass ich im Zweifelsfall etwas habe, das ich vorlegen kann, das ggf. meine Unschuld in einem Unfallhergang nachweisen kann (wenn es denn vor Gericht anerkannt würde, das ist ja auch immer noch so die Frage).

    Was ich aber bis vor kurzem noch gar nicht so auf dem Schirm hatte, obwohl es eigentlich logisch ist, ist die Tatsache, dass man sich im dümmsten Fall durch so eine Cam ja auch selbst belasten kann... selbst bei "kleineren" Vorfällen wie z.B. einem Rotlichtverstoß ohne Unfallfolge hat die Bullizei durchaus das Recht, so eine Kamera bzw. den Datenträger darin zu beschlagnahmen und als Beweis gegen einen selbst zu verwenden.

  • Denn da kann ich dann noch so eindeutige Aufnahmen eines Unfallhergangs haben, wenn ich die Aufnahmen schon gar nicht hätte machen dürfen dann können die ja auch schlecht im Bedarfsfall als Beweismittel herangezogen werden.

    Da ist die deutsche Justiz durchaus schizophren und längst nicht so stringent, wie das z.B. in amerikanischen Krimiserien dargestellt wird. Auch unrechtmäßig erlangte Beweise sind in Deutschland als Beweis zugelassen. Das Problem liegt hier vielmehr in der indizierten Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Da könnte der Besitzer/Betreiber der Dashcam in einem gegen ihn gerichteten separaten Verfahren angeklagt werden und möglicherweise zu Schadenersatz in einer Höhe verurteilt werden, die leicht die Schadenhöhe eines mittleren Verkehrsunfalls überschreitet. Damit ist dem Geschädigten natürlich dann auch nicht geholfen. Hier wäre noch interessant, ob die Verletzung eines Persönlcihkeitsrechts ein Offizialdelikt ist, bei dem zwangsläufig der Staatsanwalt ermitteln muss.

    wenn es denn vor Gericht anerkannt würde, das ist ja auch immer noch so die Frage

    Die Frage ist ja auch heute schon strittig und würde es umso mehr, wenn der Einsatz einer Dashcam gegen geltendes Recht verstößt.

    selbst bei "kleineren" Vorfällen wie z.B. einem Rotlichtverstoß ohne Unfallfolge hat die Bullizei durchaus das Recht, so eine Kamera bzw. den Datenträger darin zu beschlagnahmen und als Beweis gegen einen selbst zu verwenden


    Ganz so einfach ist die Beschlagnahmung von persönlichem Eigentum nicht. Dazu müssen schwerwiegende Gründe vorliegen und ein einfacher Rotlichtverstoß dürfte da wohl nicht reichen. Entsprechende Urteile gibt es ja bereits in Bezug auf Handynutztung am Steuer. Blöd ist halt, wenn den ermittelnden Beamten das nicht kratzt und er das Ding trotzdem einzieht, denn auch dann gilt: Auch unrechtmäßig erlangte Beweise sind in Deutschland als Beweis zugelassen.

    Man kann sich zwar hinterher dagegen beschweren, nur nutzt das dann noch wenig.

    OH

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  • Zitat adac.de:

    Zitat

    Wer dagegen selbst wegen eines Verkehrsverstoßes belangt wird, kann mit der Aufzeichnung belegen, ob z.B. die Ampel wirklich schon rot oder noch grün war. Andererseits kann die Kamera von der Polizei als Beweismittel beschlagnahmt werden, wenn ein Fahrer seine rasante Fahrt gefilmt hat und dabei von der Polizei beobachtet wurde. In diesem Fall dürfen die belastenden Aufzeichnungen auch gegen den Willen des Verwenders verwertet werden.

    http://www.adac.de/infotestrat/ra…am/default.aspx

  • Ganz so einfach dürfte es nicht werden. Ich halte mich mal eher an das hier .
    Eine Störung der öffentlichen Ordnung durch die Dashcam dürfte wohl nur dann vorliegen, wenn die Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer tatsächlich ein Offizialdelikt ist. Möglicherweise stellt das dann auch eine Straftat dar, aber all das kann ja nur erst nach dem Urteil und dem damit faktisch in Kraft getretenen Verbot der Dashcams einhergehen.
    Die Beschlagnahme der Kamera zum Zweck der Auswertung durch die Polizei stellt im Grunde jedoch eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Fahrers dar, da somit zumindest ein Teil seines Fahrwegs und alle Handlungen entlang desselben nachvollzogen werden kann. Ohne vorliegende Straftat ist dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit Sicherheit zu kurz gekommen.

    Darüber hinaus denke ich, dass die Rechtsgrundsätze , die bei der Beschlagnahme von Handys gelten , derzeit auch bei Dashcams Anwendung finden dürften:


    Zitat

    Beschlagnahme von Gegenständen ist bei Verdacht auf eine Straftat grundsätzlich zulässig

    Grundsätzlich dürfen Gegenstände im Rahmen der Strafverfolgung beschlagnahmt werden. Eine Straftat liegt bei einem Autounfall regelmäßig vor, insbesondere, wenn bei dem Unfall Personen zu Schaden gekommen sind. Somit kann in diesen Fällen eine gesetzliche Rechtfertigung für die Beschlagnahme bestehen.


    Ein Rotlichtverstoß oder einfaches, zu schnelles Fahren ist aber nun keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Momentan dürfte demnach die Beschlagnahme einer Dashcam zumindest nicht unproblematisch sein.
    Nun bin ich weder Rechtsanwalt noch Richter, aber ich glaube im Falle des Falles hilft es vor Ort schon, wenn man sich der Rechtsgrundlagen bewusst ist und dies auch deutlich ausdrücken kann.
    OH

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  • Interessante Diskussion, die sich entwickelt hat.
    Um einen weiteren Punkt in den Raum zu werfen: Kennzeichen sind bei meiner Cam nur in extrem geringem Abstand und Gesichter überhaupt nicht zu erkennen. Ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild) halte ich somit für ausgeschlossen oder aber zumindest unhaltbar. Eine billige China-Cam hat halt auch ihre Vorteile. Ehrlich gesagt, wüsste ich nicht, gegen welches Recht/Gesetz ich mit der genannten, schlechten Bildqualität verstoßen sollte. Da werde ich mal ein genaues Auge auf das entsprechende Urteil und die Begründung werfen. Gut möglich, dass ich meinen China-Schrott dann beruhigt weiter nutzen darf 8)

  • Die Verbreitung der Dash-cams wird immer mehr zunehmen, ob nun offiziell erlaubt oder nicht. Ich find das gut so.

    Zitat


    Was ich aber bis vor kurzem noch gar nicht so auf dem Schirm hatte, obwohl es eigentlich logisch ist, ist die Tatsache, dass man sich im dümmsten Fall durch so eine Cam ja auch selbst belasten kann...


    Da sehe ich kein wirkliches Problem.
    Man sollte doch wohl immer das Bedürfnis haben, zu dem zu stehen, was man selber gemacht hat und dafür auch die Verantwortung übernehmen.

    Mondeo Turnier 2.0 FFV Titanium, Thunder, ACC, IVDC, Bi-Xenon, KeyFree+PowerStart, Alarmanlage, Solarreflect, PDC vorn u. hinten, TPMS, Sitzklima, Luftqualitätsmesser+kühlbares Handschuhfach, Sony-6CD, Bluetooth-FSE incl. S&C, Außenspiegel anklappbar, silberfarbene Dachreling, Notrad incl. Wagenheber

    Selbsteinbau: Rückfahr- u. Front-Kamera mit 9" TFT-Monitor in der Sonnenblende, Ambiente-Beleuchtung in den Türgriffmulden, Rückstrahler an allen 4 Türen beleuchtet

    Baumonat 10/2008


  • Man sollte doch wohl immer das Bedürfnis haben, zu dem zu stehen, was man selber gemacht hat und dafür auch die Verantwortung übernehmen.

    signed!

  • Da sehe ich kein wirkliches Problem.
    Man sollte doch wohl immer das Bedürfnis haben, zu dem zu stehen, was man selber gemacht hat und dafür auch die Verantwortung übernehmen.

    So sehe ich das auch.
    Blos jetzt stellt sich mir die Frage, wenn die Dash-Cam verboten werden würde was ist denn dann mit den sogenannten Action - Cams.
    Die werden ja fürs Fahrrad und als Helmkamera für Wintersport in der letzten Zeit wie sauer Bier im Blöd Markt oder ähnliche angeboten.
    Damit wird genau das selbe aufgezeichnet.
    Für den privaten Gebrauch ist das o. K und bei einem Unfall muss man sehen ob es anerkannt wird.
    Bei Michael Schumacher letzten Ski Unfall wurde die Helm Kamera ja auch ausgewertet. Und der hat bestimmt gute Anwälte.

  • Genau! Die Aufzeichnung ist LEGAL! Lediglich das Vorhaben, diese später hochzuladen, wäre illegal (oder natrülich auch das dann zu tun). Solange man die Aufnahmen ohne speziellen Zweck ("Beweis", Youtube etc) aufzeichnet, ist es unbestritten legal Dashcams einzusetzen.

  • Zitat

    Solange man die Aufnahmen ohne speziellen Zweck ("Beweis", Youtube etc) aufzeichnet, ist es unbestritten legal Dashcams einzusetzen.


    Dann stellt sich die Frage, wozu überhaupt aufzeichen, wenn es zu keinem Zweck geschieht ;)

    Wenn es einem um Beweissicherung zu einem Unfall geht dann sollte man auf genehmigte Systeme zurück greifen die zwar dauerhaft aufzeichen aber im Fall eines Aufpralls, einer Bremsung o.ä. nur
    die rechtlich erlaubten x Sekunden vor und x Sekunden nach dem Ereigniss in den richtigen Speicher schreiben den man dann auch auslesen kann.
    Natürlich ist man mit solchen Systemen dann nicht so billig dabei..........

  • "Touristische Zwecke", sage ich da nur. Diese können im Einzelfall übrigens ohne Weiteres auch angenommen werden, wenn die Aufzeichnung automatisch bei jedem Bewegen des Fahrzeuges gestartet wird. Es wäre zu beweisen, dass es keine "touristischen Zwecke" waren, zu denen die Aufnahme erstellt wurde. Dies ist höchstens dann möglich, wenn der Verwender bereits öfter von sich aus die Bilder ins Netz gestellt hat oder diese aus eigenem Antrieb der Polizei übermittelt hat.

  • Ich finde die aktuelle Rechtssprechung auch nicht so problematisch.
    Sie soll vor allem einem Mißbrauch der Aufnahmen entgegenwirken.
    Wenn aber die Aufnahme bei einem Unfall die Schuldfrage klären kann, dann wird so ziemlich jedes Gericht diese Informationsquelle nicht ignorieren und wegen der Dashcam keine empfindliche Strafe aussprechen, da diese nur für den privaten Gebrauch bestimmt war.

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    Baumonat 10/2008

  • Ja, das bringt aber nix, wenn der Fußgänger dich anschließend anzeigt, weil du gegen das Datenschutzgesetz verstoßen hast und du dann mal eben fünf Mille (oder eben auch mehr) abdrücken musst. Und du kannst mal glauben, dass solche Pappnasen ihre Rechte und Möglichkeiten in aller Regel genau kennen.
    OH

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    Was das heißt?

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  • Wie gesagt gibt es auch zugelassene Systeme als Unfalldatenspeicher, also frage ich um den Sinn der Diskussion.
    Einzig und alleine für sowas käme das für mich in Frage, also wenn dann was richtiges.

  • @OH
    OK, in diesem einen Fall mag es mal was gebracht haben, aber deswegen heisse ich die Dinger trotzdem nicht gut......in den 99999999 anderen Fällen braucht man sie nicht und bei Youtube gepostet wird man trotzdem....wie gesagt, Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter wiegen da meiner Meinung nach schwerer

  • Eigentlich ging es in dem Thread um den Einbau und nicht um Sinn und Unsinn einer solchen. Da lässt sich über vieles streiten was am Auto verbaut wird.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Sagt mal Leute könnt ihr langsam mal wieder runterkommen von eurem Trip ? es geht um einen Festeinbau wie was und wo ... nicht um darf oder darf nicht.

    .... natürlich kann man das Thema einmal kurz beleuchten gehört ja schon dazu gerade nach dem neuen Urteil.
    Aber man kann es auch tot diskutieren solch Thema.

    Jeder weiß nun vom Urteil und wenn jemand es trotzdem möchte ist es doch jedem selbst überlassen also bitte hier zurück zum eigentlichen Thema jetzt danke !

    Sollte weiterer Diskussionsbedarf bestehen, so könnt ihr gerne ein neues Thema eröffen.

    Gruß
    Marc

    Mondeo 2.2TDCI 200PS mit Aisin Wandler Bj. 04/2011
    Div. Einbauten : Tieferlegung H&R 40mm - Scheinwerferfolien - Auspuffblenden - Tomanson TN16 19" mit 235/40R19

  • Marc, könntest du das evtl erledigen und die Beiträge mit rechtlichen Aspekten in ein neues Thema verfrachten? :dankeschild:
    Mich interessieren nämlich weiterhin beide Seiten aber das vermischen finde ich auch plöht!

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