RDKS Sensoren bezahlen oder nicht? Wer hat Unrecht?

  • Hier wird schon wieder so viel auch hin und her geschrieben dabei gibt es einfache kurze Kernpunkte die nur einzig und allein wichtig sind

    Es gibt hier aber mehrere Fakten über die man nicht lange reden muss.

    1. das mit der RDKS Pflicht ist dummes Zeug
    2. Das mit dem Mod kann die Werkstatt ja nicht wissen und woher soll ein Fordhändler das kennen ?
    wenn man sich damit nicht so beschäftigt wie ich wirst wohl überall das gleiche PRoblem haben bei jedem Fordhändler.

    3. klar Du hast keine Antennen ... sprich kein originales also Mod rauf und gut ist wo ist nun das Problem ?

    ich muss hier aber nun auch einmal so generell meckern Du warst schon doof das mitten in der Garantiezeit zu machen.
    läuft doch nur bis 07/2016 noch da hätte ich persönlich gewartet.

    4. ob neue oder alte Sensoren ist ebenfalls Blödsinn es gibt diese TG1B und TG1C und beide funktionieren im 2007.5er Mondeo


    Nun muss ich Dir aber generell was sagen ... Du lässt RDKS freischalten hier im Forum und gehst zum Händler sagst ihm aber nicht das es freigeschaltet wurde, klar könnte man von defekten Sensoren ausgehen ...
    Fehler habt ihr beide gemacht die Werkstatt und Du, wärst Du nun bei mir gewesen und mir wäre sowas passiert hätte ich ggf. 50 / 50 angeboten .. wobei persönlich muss Dir sagen Du hättest es sagen müssen.

    Das mit der Rechnung ist dummes Zeug wiederum und den ganzen Ausrufezeichen da hat jemand maßlos übertrieben und ja ...
    es ist halt Unwissenheit und viele ja kommen mit sowas nicht klar wenn es abweicht ^^ ... nur weg bekommt man es einfach durch ein IPC Update mit IDS dann ist es wieder wie Original.

    Nur muss doch nicht ... neue Sensoren rein .. Patch vom Mod rauf und gut ist.

    Mondeo 2.2TDCI 200PS mit Aisin Wandler Bj. 04/2011
    Div. Einbauten : Tieferlegung H&R 40mm - Scheinwerferfolien - Auspuffblenden - Tomanson TN16 19" mit 235/40R19

    Einmal editiert, zuletzt von Marc060280 (20. April 2016 um 23:11)

  • Ist das bei Gewährleistung nicht so, das die ersten 6 Monate die Beweise des Händlers liegen und ab dem 7. Monat bis zum 24. Monat die Beweise der Kunde liefern muss?
    Garantie ist eine freiwillige Sache und die ist dann klar geregelt die man auch Unterschreibt, eine Gewährleistung ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben von 24 Monaten aber unter Bedingungen wie oben geschrieben

  • Wäre mir neu , das die Gewährleistungsfrist 24 Monate beträgt, nach 12 Monaten ist Schluss.

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

    ____________________________________________________________
    Dieser Beitrag wurde bereits 1.694.000 mal editiert, zuletzt von »digdog« (Heute, 01:96)

  • Doch, 24 Monate sind richtig. Bei gebrauchten Waren kann der Händler auf 12 Monate verkürzen. Was er immer tun wird.

  • Doof oder unklug, kommt am Ende wohl aufs gleiche raus.
    Auf alle Fälle war es nicht schlau.
    Zudem möchte ich noch etwas zur Rechnung anbringen. So wie ich Ford bisher kennengelernt habe, bezieht sich eine Rechnung auf einen Werkstattauftrag und den muss man unterschreiben. Auf alles unterschriebene hat man rechtlichen Anspruch. Manche nehmen Geld für die Kopie, manche nicht. Auf alle Fälle lasse ich mir immer eine machen und hefte diese Kopie hinter die Rechnung.
    Bezieht sich der Werkstattauftrag auf diese Angelegenheit und ist dieser unterschrieben worden, so muss diese bezahlt werden.
    Es macht also wenig Sinn hier eine Rechnung ohne den zugehörigen Auftrag zu präsentieren.
    Auch ich lese da etwas von Reifen drauf und nach deiner Darstellung halte ich diese Rechnung mit dazugehörigem Werkstattauftrag für gerechtfertigt.

    We reap what we sow.

  • Also....

    Den Mondeo habe ich als Mietrückläufer April 2015 gekauft mit 15.000km auf der Uhr....

    Also war das Auto da gerade mal ein halbes Jahr alt.... Convers + Mod wurde Kelbra 2015 aufgespielt... Spike persönlich hat sich da an die Arbeit gemacht....

    Ne extra Garantie oder sowas hab ich net unterschrieben... Da ich von Gebraucht-Wagen Garantie sowie die eigentliche Fordwerks Garantie ausging....

    Mal zusammen gefasst..... Jetzt mit der Rechnung habe ich keine Garantie mehr auf mein Fahrzeug und Mobilitäts-Garantie ebenfalls nicht mehr?? ;(

    Okay... hab es eben auch gesehen.... Also mir werden die Sensoren nicht in Rechnung gestellt, nur die Arbeitsleistung.... 8|

  • Mobi hast du, wenn die Wartung eingehalten wird. Bei Ford.
    Zum Rest: Wir wissen immer noch nicht welche Garantie von welchem Garantiegeber du hast.

  • Mal zusammen gefasst..... Jetzt mit der Rechnung habe ich keine Garantie mehr auf mein Fahrzeug und Mobilitäts-Garantie ebenfalls nicht mehr?? ;(

    Bis 7/2016 hast du doch Neuwagengarantie von Ford, jtzt mal egal was der Werkstattfutzi mit 2000 Ausrufezeichen auf die Rechnung pinselt.
    Mach den Patch drauf und gut ist.
    Falls den Auto irgenwelche Mucken macht die unter Neuwagengarantie fallen , schmeißt du den Mod wieder runter und fährst zu einem Anderen FFH.
    Wenn die Neuwagengarantie abgelaufen ist kannst du überall eine Gebrauchtwagengarantie ( Rep.Versicherung)abschliessen da brauchst du keinen FFH.

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

    ____________________________________________________________
    Dieser Beitrag wurde bereits 1.694.000 mal editiert, zuletzt von »digdog« (Heute, 01:96)

  • sagen wir mal so ... geht Dir das Convers kaputt haste darauf natürlich keine Garantie ! für den Rest schon.
    Was die Gebrauchtwagengarantie angeht im Anschluß

    da kann ich Dir echt die A1 von Ford empfehlen entweder Car Garantie oder halt Real Garant vom Umfang her echt Top und viel drin.
    Ich habe auch mal gesucht für mich bei Dekra und hier und dort .. und keiner hat für den Preis den Umfang wie die beiden genannten.
    Ich habs nur sein lassen weil es sich für mich rechnerisch nicht lohnt wirklich.

    Mondeo 2.2TDCI 200PS mit Aisin Wandler Bj. 04/2011
    Div. Einbauten : Tieferlegung H&R 40mm - Scheinwerferfolien - Auspuffblenden - Tomanson TN16 19" mit 235/40R19

  • Doch, 24 Monate sind richtig. Bei gebrauchten Waren kann der Händler auf 12 Monate verkürzen. Was er immer tun wird.

    Haben die das nicht gekippt, das die Klausel unwirksam ist mit 12 Monate Gewährleistung.
    Ich meine da mal was gelesen zu haben

  • Irgendwas war da aber es geht definitiv noch. Ist Usus. Ich glaube nicht mehr per AGB sondern nur noch separat in jedem Vertrag oder so. Sind nach wie vor 12 Monate im Normalfall.

  • ja das war die Verkürzung auf 12 Monate, diese wurde im April 2015 vom BGH gekippt ... darauf hat der ZDK aber reagiert und einen Zusatz rausgebracht.
    die neuen AGB wurden auch angepasst so das es wieder stimmig ist.

    Mondeo 2.2TDCI 200PS mit Aisin Wandler Bj. 04/2011
    Div. Einbauten : Tieferlegung H&R 40mm - Scheinwerferfolien - Auspuffblenden - Tomanson TN16 19" mit 235/40R19

  • Verstehen kann man es ja
    2 Jahre sind eine lange Zeit für ein Auto

    Auf jeden Fall geht's nicht über die AGP, wenn ein Händler das noch so macht, hat der Händler Pech und hat dann 2 Jahre Gewährleistung zu leisten. Aber nach 6 Monaten ist das eh scheisse für den Kunden etwas zu beweisen, was in der Regel fast immer unmöglich ist.

  • Ich glaube zur Garantie kann ich nur soweit sagen, das es eine Gebrauchtwagen Garantie ist und halt die Mobi Garantie von den Inspektionen.... Ansonsten ist mir nix weiter an Garantie bewusst...

    Ich weiß ja net wie das mit der Werksgarantie ist, wenn der Mondeo erst bei einer Mietwagen Firma läuft und dann an Privatperson weiter verkauft wird??

    Naja dann werd ich mir mal demnächst den Patch bei Alex holen, so habe ich zumindestens im Winter ruhe....

    Laut den ihrer Aussage sind ja jetzt in meinen Sommerräder keine Sensoren mehr drin....

    MfG Chanzer

  • Laut den ihrer Aussage sind ja jetzt in meinen Sommerräder keine Sensoren mehr drin....

    Sehen die Ventilschäfte so aus wie bei dem hier? Zumindest bei den Original Alurädern von Ford wäre die silberne Kappe wenigstens ein Indiz dafür das Ventile mit Sensoren drin sind.

  • Ich glaube zur Garantie kann ich nur soweit sagen, das es eine Gebrauchtwagen Garantie ist und halt die Mobi Garantie von den Inspektionen.... Ansonsten ist mir nix weiter an Garantie bewusst...

    Ich weiß ja net wie das mit der Werksgarantie ist, wenn der Mondeo erst bei einer Mietwagen Firma läuft und dann an Privatperson weiter verkauft wird??

    Naja dann werd ich mir mal demnächst den Patch bei Alex holen, so habe ich zumindestens im Winter ruhe....

    Laut den ihrer Aussage sind ja jetzt in meinen Sommerräder keine Sensoren mehr drin....

    MfG Chanzer

    wir haben unseren Mondeo auch da gekauft. Du hast definitiv 2 Jahre Werksgarantie (gerechnet von der Erstzulassung ) und keine Gebrauchtwagengarantie . Die Anschlussgarantie A1 lässt sich nur während der Werksgarantie abschließen und kostet (e) 399€ für zwei Jahre. Lässt sich nur bei Daffner abschließen (ich hab alle Fordhändler im Raum L angefragt und alle wollten/konnten nicht, Außname FFH in Machern-aber nicht die A1und 250€ für ein Jahr). Nach der Werksgarantie kostet die A1 799€.
    Mobigarantie bekommst du auch bei anderen Werkstätten, wenn du da zur Durchsicht gehst. Z.B Atu

    Einmal editiert, zuletzt von MCRM2013 (24. April 2016 um 15:02)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!