In Österreich auf dem Parkplatz „geküsst“

  • Der Verursacher, oder?

    Erst mal sind beide Parteien fällig, wenn die Schuld geklärt ist erstattet die Gegnerischer Versicherung den Anteil des " Unschuldigen"

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

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    Dieser Beitrag wurde bereits 1.694.000 mal editiert, zuletzt von »digdog« (Heute, 01:96)

  • So, gestern Gutachten machen lassen und gleich an die Werkstatt abgetreten. Repariert wird in ca. 3 Wochen. Läuft von deren seite alles pber Anwalt. Der Gutachter meinte das es in Österreich eher weniger Ärger gäb, weil die eine ähnliche Rechtsprechung wie wir haben. Übernahme von Gutachter, Rechtsanwaltskosten, Leihwagen, ggf. Wertminderung seih dort auch alles üblich. In Italien hätte ich da weniger Glück gehabt, da achaut das alles ganz anders aus.

    Naja, kommt dann doch einiges zusammen, allein das Gutachten kostet schon fast 400€.

    "Lernen ist Erfahrung. Alles andere ist einfach nur Information."

    Albert Einstein

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