Welche Ahk

  • Hi Freunde

    Ich will Mir eine Ahk anbauen....

    Wie oft baut Ihr die abnehmbare überhaupt ab?
    Gibts immer noch das Problem mit dem gammeln der Verriegelung?


    Wo am Besten kaufen?


    Grüße Andy

  • Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Die StVO ist dcoh klar sobald man die AHL nicht nutzt und sie abnehmbar ist ist sie abzubauen... ich nehme meine generell auch dann direkt ab zum einen gammelt der Kugelkops nicht rum zum anderen sieht der Mondeo ohne einafach besser aus.

    Ford verbaut eine Westfalia von Werk aus, da sollte es wohl auch die passenden Kabelsätze etc geben.

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  • Die StVO ist dcoh klar sobald man die AHL nicht nutzt und sie abnehmbar ist ist sie abzubauen...

    hatte ich auch so nicht gewusst. Denn dann hätte ich mir keine gekauft. Ich habe die von Alko da die Stützlast hier 90 KG und nicht nur 75 KG beträgt. Ist auch sehr wertig.
    Da ich oft mit dem Wohnwagen fahre muss ich sie somit häufig an und wieder abbauen. Wenn du das mal versehentlich vergist und dann genau dann !! einen Unfall hast weil dir jemand hinten rein fährt bekommst du eine Teilschuld aufgbrummt. Bei meinem vorigen Mondeo hatte ich eine starre und war damit auch zufrieden.

  • Teilschuld ist, soweit ich weiß, sachlich nicht richtig. Trotzdem bleibst du auf einem Teil des Schadens sitzen. Meines wissens nach, wird bei einem leichten/mittelschweren Aufprall dann nur die Heckschürze ersetzt, also das, was auch ohne angesteckte AHK kaputt gegangen wäre. Auf dem verzogenen Haltegedöns usw bleibst du dann sitzen!

  • danke für den Hinweis. Aber auf was du sitzen bleibst ist ja dann auch noch teuer genug.
    Ich finde es jedenfalls ( gerade im Winter hab das jetze einige mal durch im nassen Dreck zu knien ) nervig immer gleich nach Gebrauch das Teil wieder abzubauen.
    Ich vermute auch das die wenigsten das wissen. Denn sehr oft seh ich parkende Auto die ihre abnehmbare AHK immer noch dran haben .

  • Einige die es wissen nutzen die AHK auch als "Respekthaken" , habe da so 2-3 Arbeitskollegen die das bewusst machen und nebenher Automobilkaufleute unterrichten (die wissen das 100+%)

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  • Meines wissens nach, wird bei einem leichten/mittelschweren Aufprall dann nur die Heckschürze ersetzt, also das, was auch ohne angesteckte AHK kaputt gegangen wäre. Auf dem verzogenen Haltegedöns usw bleibst du dann sitzen!


    Wenn das tatsächlich geschieht, dann macht die Versicherung es sich etwas zu einfach. Es ist in diesem Fall nachzuweisen, dass ohne Haken der Schaden geringer ausgefallen wäre und um welchen Betrag.
    Im Übrigen gibt es weder in der STVO noch in der STVZO explizit einen Hinweis darauf, dass eine abnehmbare Anhängevorrichtung auch immer abzunehmen ist. Demnach kann aus der reinen Möglichkeit, dass sie abnehmbar ist, nicht automatisch die Pflicht solches auch zu tun, hergeleitet werden.
    OH

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt?

    Geradeaus sind wir alle schnell !!!

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  • Im Übrigen gibt es weder in der STVO noch in der STVZO explizit einen Hinweis darauf, dass eine abnehmbare Anhängevorrichtung auch immer abzunehmen ist.

    Das stimmt - es sei denn, der Kugelkopf verdeckt das Kennzeichen in irgend einer Art und Weise. Dann gibt es aber auch eine Auflage die im Fahrzeugschein oder der ABE eingetragen ist.

    Das Einzige, was mir dazu einfällt ist, das jeder Bürger eine sog. "Schadensminderungspflicht" hat - Ein Schelm, werd denkt, dies bezieht sich nun bei diesem Sachverhalt auf den eigenen Wagen - nein, es geht dabei und die Schadensminderung am auffahrenden Auto. ;)

  • Naja, aber als Auffahrender hast du immer das Problem, die Schadenminderungspflicht des Geschädigten geltend zu machen. Darum gibt es dazu wohl auch noch keine Urteile (zumindest soweit ich weiß). Und selbst wenn, kann nur der Mehrbetrag geltend gemacht werden, was wiederum eine Nachweispflicht beinhaltet.
    OH

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  • Naja, aber als Auffahrender hast du immer das Problem, die Schadenminderungspflicht des Geschädigten geltend zu machen. Darum gibt es dazu wohl auch noch keine Urteile (zumindest soweit ich weiß). Und selbst wenn, kann nur der Mehrbetrag geltend gemacht werden, was wiederum eine Nachweispflicht beinhaltet.
    OH

    Da stimme ich Dir voll zu...bleibt abzuwarten, wie lange ein Grundsatzurteil oder eine entsprechende Gesetzesänderung noch auf sich warten lassen.

    Ich brauche den Schweinehaken im Sommer mindestens 1x pro Woche zur Beförderung des anfallenden Rasen-Schnittgutes zum dafür vorgesehenden Entsorgungsfachbetrieb und diverse Male zm Transport von Gerüst & Co. - danach fliegt das Ding bei mir direkt in den blauen Stoffsack in dem es geliefert wird...sieht einfach scheisse aus das Auto damit ;)

  • Ich brauche den Schweinehaken im Sommer mindestens 1x pro Woche

    im Sommer würde mir das wahrscheinlich auch nichts ausmachen. Aber in der eisigen Kälte am festgerorenen Haken rumfummeln um den abzubekommen oder bei strömendem Regen... ist kein so großes Vergnügen...
    Im übrigen bin ich jetzt verwirrt. ( Naok ist nicht das erstemal... ) ?( ?( ?(
    1. ein Gesetz zur Abnahme gibt es nicht.
    2. es gibt aber die Schadensminderungspflicht.

    in welchme Verhältnis stehen nun diese beiden Aussagen tatsächlich im Falle eines Auffahrunfalls und was hat das für das Fahrzeug auf das gefahren wurde praktisch für Konsequenzen ?

  • in welchme Verhältnis stehen nun diese beiden Aussagen tatsächlich im Falle eines Auffahrunfalls und was hat das für das Fahrzeug auf das gefahren wurde praktisch für Konsequenzen ?

    Das ist, was Onkel Henry bereits sagte: WENN es zum Auffahrunfall kommt, muss der Auffahrende demjenigen, auf den er drauf geknallt ist nachweisen, das durch die "Nicht-Abnahme" der AHK, sein Wagen nachweisslich und in einer bestimmten Summe an Euros mehr geschädigt wurde als wenn derjenige mit der montierten AHK diese abgenommen hätte.

  • muss der Auffahrende demjenigen, auf den er drauf geknallt ist nachweisen, das durch die "Nicht-Abnahme" der AHK, sein Wagen nachweisslich und in einer bestimmten Summe an Euros mehr geschädigt wurde als wenn derjenige mit der montierten AHK diese abgenommen hätte.

    na das dürfte doch eigentlich nicht so schwer sein ... denn ich kann mir schon vorstellen das der Haken der den Kühler punktuell durchbohrt hat auch nachweisbar ist ;( da kommen schon einige Euros zusammen....

  • Wie aber auch OH schon sagte: Wenn DU auffährst, musst DU nachweisen.
    Und man wird ganz sicher den Kugelkopf-Abdruck im Kühler sehen...aber wie kommt er denn dahin?!

    Ziemlich weit verbreitet ist ja der Grundgedanke: Wer auffährt hat Schuld (zu geringer Sicherheitsabstand, zu hohe Geschwindigkeit)...und so ists leider nun mal meist auch...Aber ich versteh schon, was Du meinst...den Nachweiß möcht ich trotzdem nicht führen müssen.

  • Wer so auffährt, dass die Kugel den Kühler durchbohrt, der dürfte Schwierigkeiten haben nachzuweisen, dass der Kühler unbeschädigt geblieben wäre, wenn die AHK abgenommen gewesen wäre. Solche Nachweise sind kaum zu führen und ich gehe davon aus, dass es genau deshalb dazu noch keine Urteile gibt.
    OH

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  • Und ein Smarty ist fast 2 m kürzer, gibt dem Nachfolgenden also einen entsprechend längeren Bremsweg. Damit wär es NIENIEMALSNICHT zu dem Unfall gekommen. Selbst schuld wer so ein langes Auto wie den Mondeo fährt. Eine Unverschämtheit so viel Straße und Sicherheitsreserve zu beschlagnahmen.

  • Mal abgesehen von folgender Variante (rein hüpotätisch natürlich):
    Auto mit angebautem Haken wird von hinten gestoßen. 8)
    Nun behaupte ich als betroffener Fahrer/Halter mal ganz simpel: "Ich wollte ja auch gleich losfahren bzw. bin schon unterwegs dahin und habe die feste Absicht in/bei ..., einen Hänger hinten dran zu nehmen."
    Da soll doch erstmal was anderes bewiesen werden. :D

    Gruß aus Erfurt

    Schon der dritte vierte Ford und der Fahrer wird nicht schlau draus!

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